ben, Beyspiele: Diejenigen Dinge aus einem Hauffen, die wir eintzeln nicht kennen, wollen wir das übrige, oder den Rest, (turbam fine nomine) nennen.
§. 41. Unterschied der allgemeinen Anmerckungen?
Wenn man die Eigenschafften eines oder meh- rerer Exempel dem gantzen Hauffen beylegt, so heisset das eine allgemeine Anmerckung,lo- cus communis. Nun siehet man gleich, daß die indiuidua, welche zusammen genommen einen Hauffen ausmachen, ihrer Aehnlichkeit, wodurch sie zu einem Hauffen werden, ungeachtet, widrige Eigenschafften haben können, wie das Exempel (§. 40.) besaget; und also auch zu widersprechen- den allgemeinen Anmerckungen Anlaß geben kön- nen. Wenn also ein solcher Fall von zwey widerspre- chenden allgemeinen Anmerckungen vorkommt, so ist kein anderer Weg zur Entdeckung der Wahrheit vorhanden, als daß man die Exempel, worauf sich je- de von beyden Anmerckungen gründet, aufsuchet, und daraus den Ursprung des Widerspruches erkennet.
§. 42. Und der allgemeinen Sätze.
Noch mißlicher ist es, wenn man von einer Menge eintzelner Dinge und ihrer Beschaffenheit auf die gantze Art schlüsset, und solche allg mei- ne Anmerckungen denen würcklich allgemeinen Sä- tzen, welche aus allgemeinen Begriffen herge- leitet werden, gleich setzen will: als daß alle Ra- ben schwartz seyn sollten; daß kein Fisch fliegen
kan;
Zweytes Capitel,
ben, Beyſpiele: Diejenigen Dinge aus einem Hauffen, die wir eintzeln nicht kennen, wollen wir das uͤbrige, oder den Reſt, (turbam fine nomine) nennen.
§. 41. Unterſchied der allgemeinen Anmerckungen?
Wenn man die Eigenſchafften eines oder meh- rerer Exempel dem gantzen Hauffen beylegt, ſo heiſſet das eine allgemeine Anmerckung,lo- cus communis. Nun ſiehet man gleich, daß die indiuidua, welche zuſammen genommen einen Hauffen ausmachen, ihrer Aehnlichkeit, wodurch ſie zu einem Hauffen werden, ungeachtet, widrige Eigenſchafften haben koͤnnen, wie das Exempel (§. 40.) beſaget; und alſo auch zu widerſprechen- den allgemeinen Anmerckungen Anlaß geben koͤn- nen. Wenn alſo ein ſolcher Fall von zwey widerſpre- chenden allgemeinen Anmerckungen vorkommt, ſo iſt kein anderer Weg zur Entdeckung der Wahrheit vorhanden, als daß man die Exempel, worauf ſich je- de von beyden Anmerckungen gruͤndet, aufſuchet, und daraus den Urſprung des Widerſpruches erkennet.
§. 42. Und der allgemeinen Saͤtze.
Noch mißlicher iſt es, wenn man von einer Menge eintzelner Dinge und ihrer Beſchaffenheit auf die gantze Art ſchluͤſſet, und ſolche allg mei- ne Anmerckungen denen wuͤrcklich allgemeinen Saͤ- tzen, welche aus allgemeinen Begriffen herge- leitet werden, gleich ſetzen will: als daß alle Ra- ben ſchwartz ſeyn ſollten; daß kein Fiſch fliegen
kan;
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Zweytes Capitel,
ben, Beyſpiele: Diejenigen Dinge aus einem
Hauffen, die wir eintzeln nicht kennen, wollen
wir das uͤbrige, oder den Reſt, (turbam fine
nomine) nennen.
§. 41.
Unterſchied der allgemeinen Anmerckungen?
Wenn man die Eigenſchafften eines oder meh-
rerer Exempel dem gantzen Hauffen beylegt, ſo
heiſſet das eine allgemeine Anmerckung, lo-
cus communis. Nun ſiehet man gleich, daß die
indiuidua, welche zuſammen genommen einen
Hauffen ausmachen, ihrer Aehnlichkeit, wodurch
ſie zu einem Hauffen werden, ungeachtet, widrige
Eigenſchafften haben koͤnnen, wie das Exempel
(§. 40.) beſaget; und alſo auch zu widerſprechen-
den allgemeinen Anmerckungen Anlaß geben koͤn-
nen. Wenn alſo ein ſolcher Fall von zwey widerſpre-
chenden allgemeinen Anmerckungen vorkommt, ſo
iſt kein anderer Weg zur Entdeckung der Wahrheit
vorhanden, als daß man die Exempel, worauf ſich je-
de von beyden Anmerckungen gruͤndet, aufſuchet, und
daraus den Urſprung des Widerſpruches erkennet.
§. 42.
Und der allgemeinen Saͤtze.
Noch mißlicher iſt es, wenn man von einer
Menge eintzelner Dinge und ihrer Beſchaffenheit
auf die gantze Art ſchluͤſſet, und ſolche allg mei-
ne Anmerckungen denen wuͤrcklich allgemeinen Saͤ-
tzen, welche aus allgemeinen Begriffen herge-
leitet werden, gleich ſetzen will: als daß alle Ra-
ben ſchwartz ſeyn ſollten; daß kein Fiſch fliegen
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/90>, abgerufen am 21.12.2024.
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