Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.Erstes Capitel, der historischen Erkentniß überhaupt, eine allge-meine Betrachtung? Und die historische Wahr- scheinlichkeit wird vollends niemahls eine ver- nunfftmäßige Gestalt bekommen, wenn man sie nicht aus einer allgemeinen Betrachtung der hi- storischen Erkentniß herleitet? Unsere Ausfüh- rung davon wird solches augenscheinlich beweisen. Wir verlangen daher gar nicht, die Geschichte, die man bisher ohne alle Kunstlehren erkannt hat, durch unsere Wissenschafft in weit aussehende spe- culationes zu verwandeln. Wir wollen nur das Schwere, und Dunckele, worüber die Gelehrten einander bisher gar nicht haben bedeuten können, deutlich machen. Dieses kan aber nicht gesche- hen, ohne die gantze Materie bis auf den Grund untersucht zu haben. §. 37. Weitläufftiger Umfang der historischen Erkentniß. Da sich nun aus der Natur der Rechtsge- er
Erſtes Capitel, der hiſtoriſchen Erkentniß uͤberhaupt, eine allge-meine Betrachtung? Und die hiſtoriſche Wahr- ſcheinlichkeit wird vollends niemahls eine ver- nunfftmaͤßige Geſtalt bekommen, wenn man ſie nicht aus einer allgemeinen Betrachtung der hi- ſtoriſchen Erkentniß herleitet? Unſere Ausfuͤh- rung davon wird ſolches augenſcheinlich beweiſen. Wir verlangen daher gar nicht, die Geſchichte, die man bisher ohne alle Kunſtlehren erkannt hat, durch unſere Wiſſenſchafft in weit ausſehende ſpe- culationes zu verwandeln. Wir wollen nur das Schwere, und Dunckele, woruͤber die Gelehrten einander bisher gar nicht haben bedeuten koͤnnen, deutlich machen. Dieſes kan aber nicht geſche- hen, ohne die gantze Materie bis auf den Grund unterſucht zu haben. §. 37. Weitlaͤufftiger Umfang der hiſtoriſchen Erkentniß. Da ſich nun aus der Natur der Rechtsge- er
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Erſtes Capitel,
der hiſtoriſchen Erkentniß uͤberhaupt, eine allge-
meine Betrachtung? Und die hiſtoriſche Wahr-
ſcheinlichkeit wird vollends niemahls eine ver-
nunfftmaͤßige Geſtalt bekommen, wenn man ſie
nicht aus einer allgemeinen Betrachtung der hi-
ſtoriſchen Erkentniß herleitet? Unſere Ausfuͤh-
rung davon wird ſolches augenſcheinlich beweiſen.
Wir verlangen daher gar nicht, die Geſchichte,
die man bisher ohne alle Kunſtlehren erkannt hat,
durch unſere Wiſſenſchafft in weit ausſehende ſpe-
culationes zu verwandeln. Wir wollen nur das
Schwere, und Dunckele, woruͤber die Gelehrten
einander bisher gar nicht haben bedeuten koͤnnen,
deutlich machen. Dieſes kan aber nicht geſche-
hen, ohne die gantze Materie bis auf den Grund
unterſucht zu haben.
§. 37.
Weitlaͤufftiger Umfang der hiſtoriſchen
Erkentniß.
Da ſich nun aus der Natur der Rechtsge-
lahrheit (§. 29.), der Beredſamkeit (§. 32.),
der Poeſie (§. 33.), der Fabeln (§. 31.), der
Critick (§. 34.), der Weiſſagungen (§. 30.), der
Gottesgelahrheit (§. 35.), der Geſchichte (§. 37.),
ja auch der Artzneykunſt (§. 26.) veroffenbaret,
wie weitlaͤufftig ſich die hiſtoriſche Erkentniß, un-
ter vielerley Nahmen, und Geſtalten, mittelbar
und unmittelbar, erſtrecke; ſo laͤſſet ſich leichte
ermeſſen, daß alle eintzelne Puncte der hiſtori-
ſchen Erkentniß einer beſondern und gruͤndlichen
Betrachtung wuͤrdig ſind; weil jeder Punct, wenn
er
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