Erkentniß und tieffere Einsicht aber der Willens- meinungen von der historischen Erkentniß abhan- get (§. 27.): so ist nicht zu zweifeln, daß die Rechtsgelahrheit aus einer gründlichen Abhand- lung der historischen Erkentniß einen beträcht- lichen Vortheil erhalten werde. Man wird wi- der diesen Beweis nichts einwenden können, man müste denn glauben, daß die Beschaffenheit der historischen Erkentniß an und vor sich, auch oh- ne Regeln, so so klar und bekant wäre, daß es keiner Anweisung und besondern Wissenschafft da- bey bedürffe; welches aber durch diese gantze Ab- handlung wird widerlegt werden: worinnen die Lefer gar vielerley Betrachtungen antreffen wer- den, welche bis hieher noch niemahls sind gemacht worden, und wodurch man vielen Vorurtheilen begegnen kan, die sich bey der historischen Erkent- niß aus Ermangelung der Regeln eingeschlichen haben.
§. 30. Weissagungen sind eine Art von Geschichten.
Gewisse und zuverläßige Nachrichten von künfftigen Dingen, die sich aber doch nicht durch Schlüsse aus dem gegenwärtigen erweisen lassen, werden Weissagungen oder Prophezeyungen genennet. Es ist klar, daß dieselben sowohl auf Seiten dessen, der sie vorträgt, als auf Seiten dessen, der dadurch benachrichtiget wird, zur hi- storischen Erkentniß gehören (§. 14. 25.). Je begieriger der Mensch ist, künfftige Dinge zu wis- sen, desto mehr und lieber beschäfftiget er sich mit
Weis-
B
von der hiſtor. Erkentniß uͤberhaupt.
Erkentniß und tieffere Einſicht aber der Willens- meinungen von der hiſtoriſchen Erkentniß abhan- get (§. 27.): ſo iſt nicht zu zweifeln, daß die Rechtsgelahrheit aus einer gruͤndlichen Abhand- lung der hiſtoriſchen Erkentniß einen betraͤcht- lichen Vortheil erhalten werde. Man wird wi- der dieſen Beweis nichts einwenden koͤnnen, man muͤſte denn glauben, daß die Beſchaffenheit der hiſtoriſchen Erkentniß an und vor ſich, auch oh- ne Regeln, ſo ſo klar und bekant waͤre, daß es keiner Anweiſung und beſondern Wiſſenſchafft da- bey beduͤrffe; welches aber durch dieſe gantze Ab- handlung wird widerlegt werden: worinnen die Lefer gar vielerley Betrachtungen antreffen wer- den, welche bis hieher noch niemahls ſind gemacht worden, und wodurch man vielen Vorurtheilen begegnen kan, die ſich bey der hiſtoriſchen Erkent- niß aus Ermangelung der Regeln eingeſchlichen haben.
§. 30. Weiſſagungen ſind eine Art von Geſchichten.
Gewiſſe und zuverlaͤßige Nachrichten von kuͤnfftigen Dingen, die ſich aber doch nicht durch Schluͤſſe aus dem gegenwaͤrtigen erweiſen laſſen, werden Weiſſagungen oder Prophezeyungen genennet. Es iſt klar, daß dieſelben ſowohl auf Seiten deſſen, der ſie vortraͤgt, als auf Seiten deſſen, der dadurch benachrichtiget wird, zur hi- ſtoriſchen Erkentniß gehoͤren (§. 14. 25.). Je begieriger der Menſch iſt, kuͤnfftige Dinge zu wiſ- ſen, deſto mehr und lieber beſchaͤfftiget er ſich mit
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von der hiſtor. Erkentniß uͤberhaupt.
Erkentniß und tieffere Einſicht aber der Willens-
meinungen von der hiſtoriſchen Erkentniß abhan-
get (§. 27.): ſo iſt nicht zu zweifeln, daß die
Rechtsgelahrheit aus einer gruͤndlichen Abhand-
lung der hiſtoriſchen Erkentniß einen betraͤcht-
lichen Vortheil erhalten werde. Man wird wi-
der dieſen Beweis nichts einwenden koͤnnen, man
muͤſte denn glauben, daß die Beſchaffenheit der
hiſtoriſchen Erkentniß an und vor ſich, auch oh-
ne Regeln, ſo ſo klar und bekant waͤre, daß es
keiner Anweiſung und beſondern Wiſſenſchafft da-
bey beduͤrffe; welches aber durch dieſe gantze Ab-
handlung wird widerlegt werden: worinnen die
Lefer gar vielerley Betrachtungen antreffen wer-
den, welche bis hieher noch niemahls ſind gemacht
worden, und wodurch man vielen Vorurtheilen
begegnen kan, die ſich bey der hiſtoriſchen Erkent-
niß aus Ermangelung der Regeln eingeſchlichen
haben.
§. 30.
Weiſſagungen ſind eine Art von Geſchichten.
Gewiſſe und zuverlaͤßige Nachrichten von
kuͤnfftigen Dingen, die ſich aber doch nicht durch
Schluͤſſe aus dem gegenwaͤrtigen erweiſen laſſen,
werden Weiſſagungen oder Prophezeyungen
genennet. Es iſt klar, daß dieſelben ſowohl auf
Seiten deſſen, der ſie vortraͤgt, als auf Seiten
deſſen, der dadurch benachrichtiget wird, zur hi-
ſtoriſchen Erkentniß gehoͤren (§. 14. 25.). Je
begieriger der Menſch iſt, kuͤnfftige Dinge zu wiſ-
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/53>, abgerufen am 20.02.2025.
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