Ohngeachtet die Ausführung der Anschläge hauptsächlich durch darzwischen kommende Zu- fälle, die man nicht abwenden kan, gehindert zu werden pflegen; so findet sich doch, daß auch als- denn der Erfolg nicht allemahl mit der Erwar- tung überein kommt, wenn man es völlig in sei- ner Gewalt hat, das Zukünfftige nach seinem ei- genen Willen und Wohlgefallen, zu bestimmen. Denn man weiß aus der Erfahrung, daß bey Verordnungen, Dispositionen, Stifftun- gen, Friedensschlüssen, sich manches Hinderniß in der Ausführung äussert, ohne daß iemand ist, der Hinderniß verursacht: Sondern die Sache selbst ist nicht recht eingerichtet, und wie man saget, nicht recht eingefädelt worden. Diese Schwierigkeiten, welche in dem Fortgange gantz willkührlicher Geschäffte sich äussern, entstehen dar- aus: 1. Daß einige Stücke der Verordnung etwa einander widersprechen: Als wenn man eine Sache zwey Personen verspricht; oder einer Person zwey Aemter aufträgt, die incompatible sind. Dergleichen widersprechende Artickel fallen nicht allemahl in die Augen; und kennen also un- vermerckt, in Stifftungen, Jnstructionen, zumahl wenn sie weitläufftig sind, einflüssen, 2. wenn man Dinge in der Verordnung unbe- stimmt lässet, welche doch aus den allgemeinen Regeln nicht können bestimmt werden. Die letz-
tere
von zukuͤnfftigen Dingen.
§. 17. Warum Stifftungen mißrathen.
Ohngeachtet die Ausfuͤhrung der Anſchlaͤge hauptſaͤchlich durch darzwiſchen kommende Zu- faͤlle, die man nicht abwenden kan, gehindert zu werden pflegen; ſo findet ſich doch, daß auch als- denn der Erfolg nicht allemahl mit der Erwar- tung uͤberein kommt, wenn man es voͤllig in ſei- ner Gewalt hat, das Zukuͤnfftige nach ſeinem ei- genen Willen und Wohlgefallen, zu beſtimmen. Denn man weiß aus der Erfahrung, daß bey Verordnungen, Diſpoſitionen, Stifftun- gen, Friedensſchluͤſſen, ſich manches Hinderniß in der Ausfuͤhrung aͤuſſert, ohne daß iemand iſt, der Hinderniß verurſacht: Sondern die Sache ſelbſt iſt nicht recht eingerichtet, und wie man ſaget, nicht recht eingefaͤdelt worden. Dieſe Schwierigkeiten, welche in dem Fortgange gantz willkuͤhrlicher Geſchaͤffte ſich aͤuſſern, entſtehen dar- aus: 1. Daß einige Stuͤcke der Verordnung etwa einander widerſprechen: Als wenn man eine Sache zwey Perſonen verſpricht; oder einer Perſon zwey Aemter auftraͤgt, die incompatible ſind. Dergleichen widerſprechende Artickel fallen nicht allemahl in die Augen; und kennen alſo un- vermerckt, in Stifftungen, Jnſtructionen, zumahl wenn ſie weitlaͤufftig ſind, einfluͤſſen, 2. wenn man Dinge in der Verordnung unbe- ſtimmt laͤſſet, welche doch aus den allgemeinen Regeln nicht koͤnnen beſtimmt werden. Die letz-
tere
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0431"n="395"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von zukuͤnfftigen Dingen.</hi></fw><lb/><divn="2"><head>§. 17.<lb/>
Warum Stifftungen mißrathen.</head><lb/><p>Ohngeachtet die Ausfuͤhrung der Anſchlaͤge<lb/>
hauptſaͤchlich durch darzwiſchen kommende <hirendition="#fr">Zu-<lb/>
faͤlle,</hi> die man nicht abwenden kan, gehindert zu<lb/>
werden pflegen; ſo findet ſich doch, daß auch als-<lb/>
denn der Erfolg nicht allemahl mit der Erwar-<lb/>
tung uͤberein kommt, wenn man es voͤllig in ſei-<lb/>
ner Gewalt hat, das Zukuͤnfftige nach ſeinem ei-<lb/>
genen Willen und Wohlgefallen, zu beſtimmen.<lb/>
Denn man weiß aus der Erfahrung, daß bey<lb/><hirendition="#fr">Verordnungen, Diſpoſitionen, Stifftun-<lb/>
gen, Friedensſchluͤſſen,</hi>ſich manches Hinderniß<lb/>
in der Ausfuͤhrung aͤuſſert, ohne daß iemand iſt,<lb/>
der Hinderniß verurſacht: Sondern die Sache<lb/>ſelbſt iſt nicht recht <hirendition="#fr">eingerichtet,</hi> und wie man<lb/>ſaget, nicht recht <hirendition="#fr">eingefaͤdelt</hi> worden. Dieſe<lb/>
Schwierigkeiten, welche in dem Fortgange gantz<lb/>
willkuͤhrlicher Geſchaͤffte ſich aͤuſſern, entſtehen dar-<lb/>
aus: 1. Daß einige Stuͤcke der Verordnung etwa<lb/>
einander widerſprechen: Als wenn man <hirendition="#fr">eine</hi><lb/>
Sache zwey Perſonen verſpricht; oder <hirendition="#fr">einer</hi><lb/>
Perſon <hirendition="#fr">zwey</hi> Aemter auftraͤgt, die <hirendition="#aq">incompatible</hi><lb/>ſind. Dergleichen widerſprechende Artickel fallen<lb/>
nicht allemahl in die Augen; und kennen alſo un-<lb/>
vermerckt, in <hirendition="#fr">Stifftungen, Jnſtructionen,</hi><lb/>
zumahl wenn ſie weitlaͤufftig ſind, einfluͤſſen,<lb/>
2. wenn man Dinge in der Verordnung <hirendition="#fr">unbe-<lb/>ſtimmt</hi> laͤſſet, welche doch aus den allgemeinen<lb/>
Regeln nicht koͤnnen beſtimmt werden. Die letz-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">tere</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[395/0431]
von zukuͤnfftigen Dingen.
§. 17.
Warum Stifftungen mißrathen.
Ohngeachtet die Ausfuͤhrung der Anſchlaͤge
hauptſaͤchlich durch darzwiſchen kommende Zu-
faͤlle, die man nicht abwenden kan, gehindert zu
werden pflegen; ſo findet ſich doch, daß auch als-
denn der Erfolg nicht allemahl mit der Erwar-
tung uͤberein kommt, wenn man es voͤllig in ſei-
ner Gewalt hat, das Zukuͤnfftige nach ſeinem ei-
genen Willen und Wohlgefallen, zu beſtimmen.
Denn man weiß aus der Erfahrung, daß bey
Verordnungen, Diſpoſitionen, Stifftun-
gen, Friedensſchluͤſſen, ſich manches Hinderniß
in der Ausfuͤhrung aͤuſſert, ohne daß iemand iſt,
der Hinderniß verurſacht: Sondern die Sache
ſelbſt iſt nicht recht eingerichtet, und wie man
ſaget, nicht recht eingefaͤdelt worden. Dieſe
Schwierigkeiten, welche in dem Fortgange gantz
willkuͤhrlicher Geſchaͤffte ſich aͤuſſern, entſtehen dar-
aus: 1. Daß einige Stuͤcke der Verordnung etwa
einander widerſprechen: Als wenn man eine
Sache zwey Perſonen verſpricht; oder einer
Perſon zwey Aemter auftraͤgt, die incompatible
ſind. Dergleichen widerſprechende Artickel fallen
nicht allemahl in die Augen; und kennen alſo un-
vermerckt, in Stifftungen, Jnſtructionen,
zumahl wenn ſie weitlaͤufftig ſind, einfluͤſſen,
2. wenn man Dinge in der Verordnung unbe-
ſtimmt laͤſſet, welche doch aus den allgemeinen
Regeln nicht koͤnnen beſtimmt werden. Die letz-
tere
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 395. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/431>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.