§. 10. Die Gewißheit der zukünfftigen Dingeist hinlänglich.
Es ist an dem, daß diese drey Ursachen unsere Einsicht ins zukünfftige sehr ungewiß machen; Und dieses ist ohne Zweiffel ein Stück der göttlichen Vor- sehung und Regierung, welches zur Absicht hat, daß wir bey unsern Geschäfften und Anschlägen von der Betrachtung der Creaturen uns abwenden, und an den höchsten Regenten gedencken, ja jeder Er- folg dessen, das wir wünschen, von seiner Hand gewärtig seyn sollen. Zur klugen Einrichtung un- serer Handlungen ist folgende Gewißheit des zu- künfftigen schon hinlänglich: 1. Daß in der Cör- perwelt theils beständige Regeln der Bewegung überhaupt sind, theils auch in jeder Art der Dinge besondere, und zwar beständige Regeln angetrof- fen werden, welche wir Erfahrungen nennen. 2. Daß, ob wir gleich in Ansehung des entfernten Erfolgs öffters nichts zuverläßiges sagen können, dennoch das nächstbevorstehende mit mehrerer Ge- wißheit erkannt werden kan: und so können wir Schritt vor Schritt immer das Künfftige, so viel uns zu wissen nöthig ist, voraus sehen. Eben wie man in der Dämmerung, ja in finsterer Nacht zwar nicht weit vor sich hinsehen, aber doch das, was nächst vor den Füssen ist, erkennen kan; wodurch wir dennoch unsere Reisen, und zwar selbst durch sehr gefährliche Orte fortsetzen können; so ist es auch
mit
Zwoͤlfftes Capitel,
§. 10. Die Gewißheit der zukuͤnfftigen Dingeiſt hinlaͤnglich.
Es iſt an dem, daß dieſe drey Urſachen unſere Einſicht ins zukuͤnfftige ſehr ungewiß machen; Und dieſes iſt ohne Zweiffel ein Stuͤck der goͤttlichen Vor- ſehung und Regierung, welches zur Abſicht hat, daß wir bey unſern Geſchaͤfften und Anſchlaͤgen von der Betrachtung der Creaturen uns abwenden, und an den hoͤchſten Regenten gedencken, ja jeder Er- folg deſſen, das wir wuͤnſchen, von ſeiner Hand gewaͤrtig ſeyn ſollen. Zur klugen Einrichtung un- ſerer Handlungen iſt folgende Gewißheit des zu- kuͤnfftigen ſchon hinlaͤnglich: 1. Daß in der Coͤr- perwelt theils beſtaͤndige Regeln der Bewegung uͤberhaupt ſind, theils auch in jeder Art der Dinge beſondere, und zwar beſtaͤndige Regeln angetrof- fen werden, welche wir Erfahrungen nennen. 2. Daß, ob wir gleich in Anſehung des entfernten Erfolgs oͤffters nichts zuverlaͤßiges ſagen koͤnnen, dennoch das naͤchſtbevorſtehende mit mehrerer Ge- wißheit erkannt werden kan: und ſo koͤnnen wir Schritt vor Schritt immer das Kuͤnfftige, ſo viel uns zu wiſſen noͤthig iſt, voraus ſehen. Eben wie man in der Daͤmmerung, ja in finſterer Nacht zwar nicht weit vor ſich hinſehen, aber doch das, was naͤchſt vor den Fuͤſſen iſt, erkennen kan; wodurch wir dennoch unſere Reiſen, und zwar ſelbſt durch ſehr gefaͤhrliche Orte fortſetzen koͤnnen; ſo iſt es auch
mit
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Zwoͤlfftes Capitel,
§. 10.
Die Gewißheit der zukuͤnfftigen Dingeiſt
hinlaͤnglich.
Es iſt an dem, daß dieſe drey Urſachen unſere
Einſicht ins zukuͤnfftige ſehr ungewiß machen; Und
dieſes iſt ohne Zweiffel ein Stuͤck der goͤttlichen Vor-
ſehung und Regierung, welches zur Abſicht hat,
daß wir bey unſern Geſchaͤfften und Anſchlaͤgen von
der Betrachtung der Creaturen uns abwenden, und
an den hoͤchſten Regenten gedencken, ja jeder Er-
folg deſſen, das wir wuͤnſchen, von ſeiner Hand
gewaͤrtig ſeyn ſollen. Zur klugen Einrichtung un-
ſerer Handlungen iſt folgende Gewißheit des zu-
kuͤnfftigen ſchon hinlaͤnglich: 1. Daß in der Coͤr-
perwelt theils beſtaͤndige Regeln der Bewegung
uͤberhaupt ſind, theils auch in jeder Art der Dinge
beſondere, und zwar beſtaͤndige Regeln angetrof-
fen werden, welche wir Erfahrungen nennen.
2. Daß, ob wir gleich in Anſehung des entfernten
Erfolgs oͤffters nichts zuverlaͤßiges ſagen koͤnnen,
dennoch das naͤchſtbevorſtehende mit mehrerer Ge-
wißheit erkannt werden kan: und ſo koͤnnen wir
Schritt vor Schritt immer das Kuͤnfftige, ſo viel
uns zu wiſſen noͤthig iſt, voraus ſehen. Eben wie
man in der Daͤmmerung, ja in finſterer Nacht zwar
nicht weit vor ſich hinſehen, aber doch das, was
naͤchſt vor den Fuͤſſen iſt, erkennen kan; wodurch
wir dennoch unſere Reiſen, und zwar ſelbſt durch
ſehr gefaͤhrliche Orte fortſetzen koͤnnen; ſo iſt es auch
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/424>, abgerufen am 13.11.2024.
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