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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.

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Eilfftes Capitel,
nicht genug iſt, daß es ein Menſch ſaget, ſon-
dern auch noch ein Anſehen und eine Autoritaͤt
des Ausſagers darbey erfordert wird: (§. 22. C. 9.)
ſo wird auch jeder Geſchichtſchreiber, wenn er uns
Nutzen ſchaffen ſoll, ein gewiſſes Anſehen haben
muͤſſen. Da er nun einen Lehrer gewiſſer Ge-
ſchichte abgiebt, (§. 10.) ſo muͤſſen an ihm auch
die Qualitaͤten angetroffen werden, die man von
einem Lehrer zu erwarten und zu fordern befugt iſt.
Nun aber iſt derjenige geſchickt, eine Geſchichte
zu lehren, der 1. dieſelbe entweder durch ſein An-
ſchauen und Gegenwart, oder aus ſichern Nach-
richten erkannt hat. 2. Der im Stande iſt, die
Geſchichte, die er in ſeinen Sinn gefaſſet hat, ſo zu
Papier zu bringen, und zu erzehlen, daß auch
fremde Leſer, die mit der Geſchichte ſelbſt nicht in
Verbindung ſtehen, dennoch daraus die Geſchichte
verſtehen lernen. Dieſe zwey Umſtaͤnde machen
alſo das Anſehen eines Geſchichtſchreibers aus:
welches ſo wohl voͤllig, als nur in einer gewiſſen
Maſſe vorhanden ſeyn kan. (§. 24. C. 9.)

§. 12.
Und wo es am erſten voͤllig iſt.

Wenn der Geſchichtſchreiber Begebenheiten er-
zehlt, bey welchen er gegenwaͤrtig geweſen iſt, und
einen Zuſchauer abgegeben hat; (er braucht aber
eben nicht ein bloſſer Zuſchauer geweſen zu ſeyn, ſon-
dern kan gar wohl ſelbſt die Hauptperſon dabey ab-
gegeben haben, wie Cæſar in ſeinem bello Gallico
und civili) ſo iſt ſein Anſehen in dieſem Stuͤcke
vollkommen. Er iſt auch in Anſehung ſolcher Stuͤ-

cke

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Zitationshilfe: Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 362. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/398>, abgerufen am 30.01.2025.