chen Sachen zuverläßig urtheilen, und wie man davon vernehmlich reden solle. Wir wollen es in besondern Stücken der Geschichtskunde zeigen.
§. 17. Erste wichtige Art der wahrscheinlichen Stücke in der Historie.
Oeffters werden Geschichte unter der Gestalt der allgemeinen Wahrheiten, und als loci com- munes vorgetragen. Z. E. Der eine sagt: Die Heyden sind tugendhafft gewesen; der andere verneinet es. Wird da nicht in der That alles voraus gesetzt, was wir aus den alten Geschichtschreibern gutes oder böses von den Heyden wissen: und doch kommt es nicht eben auf diese oder jene That insbe- sondere, sondern auf das meiste, auf das gröste und vornehmste an. Bey dieser Art von histori- schen Wahrheiten sind wenigstens zweyerley Be- trachtungen zu unterscheiden: 1. Des facti, das voraus gesetzt wird, daß dabey keine fallacia vor- gehe: so dann 2. wie aus dem facto der locus com- munis gemacht werde. Nachdem wir nun eine Theorie von diesen Locis communibus angegeben haben, wie (§. 40. sqq. C. 2.) ist gewiesen worden; so wird man vermittelst dieser Theorie auch nun- mehro im Stande seyn, von historischen Wahr- scheinlichkeiten dieser Art vernehmlicher zu re- den, und das, was man selbst vor wahrscheinlich hält, auch andern wahrscheinlich zu machen: da man ohne solche Regeln de locis communibus we- der den rechten Anfang, noch Ende in dergleichen Abhandlung bestimmen kan.
§. 18.
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v. d. hiſtoriſchen Wahrſcheinlichkeit.
chen Sachen zuverlaͤßig urtheilen, und wie man davon vernehmlich reden ſolle. Wir wollen es in beſondern Stuͤcken der Geſchichtskunde zeigen.
§. 17. Erſte wichtige Art der wahrſcheinlichen Stuͤcke in der Hiſtorie.
Oeffters werden Geſchichte unter der Geſtalt der allgemeinen Wahrheiten, und als loci com- munes vorgetragen. Z. E. Der eine ſagt: Die Heyden ſind tugendhafft geweſen; der andere verneinet es. Wird da nicht in der That alles voraus geſetzt, was wir aus den alten Geſchichtſchreibern gutes oder boͤſes von den Heyden wiſſen: und doch kommt es nicht eben auf dieſe oder jene That insbe- ſondere, ſondern auf das meiſte, auf das groͤſte und vornehmſte an. Bey dieſer Art von hiſtori- ſchen Wahrheiten ſind wenigſtens zweyerley Be- trachtungen zu unterſcheiden: 1. Des facti, das voraus geſetzt wird, daß dabey keine fallacia vor- gehe: ſo dann 2. wie aus dem facto der locus com- munis gemacht werde. Nachdem wir nun eine Theorie von dieſen Locis communibus angegeben haben, wie (§. 40. ſqq. C. 2.) iſt gewieſen worden; ſo wird man vermittelſt dieſer Theorie auch nun- mehro im Stande ſeyn, von hiſtoriſchen Wahr- ſcheinlichkeiten dieſer Art vernehmlicher zu re- den, und das, was man ſelbſt vor wahrſcheinlich haͤlt, auch andern wahrſcheinlich zu machen: da man ohne ſolche Regeln de locis communibus we- der den rechten Anfang, noch Ende in dergleichen Abhandlung beſtimmen kan.
§. 18.
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v. d. hiſtoriſchen Wahrſcheinlichkeit.
chen Sachen zuverlaͤßig urtheilen, und wie man
davon vernehmlich reden ſolle. Wir wollen es in
beſondern Stuͤcken der Geſchichtskunde zeigen.
§. 17.
Erſte wichtige Art der wahrſcheinlichen Stuͤcke in
der Hiſtorie.
Oeffters werden Geſchichte unter der Geſtalt der
allgemeinen Wahrheiten, und als loci com-
munes vorgetragen. Z. E. Der eine ſagt: Die
Heyden ſind tugendhafft geweſen; der andere
verneinet es. Wird da nicht in der That alles voraus
geſetzt, was wir aus den alten Geſchichtſchreibern
gutes oder boͤſes von den Heyden wiſſen: und doch
kommt es nicht eben auf dieſe oder jene That insbe-
ſondere, ſondern auf das meiſte, auf das groͤſte
und vornehmſte an. Bey dieſer Art von hiſtori-
ſchen Wahrheiten ſind wenigſtens zweyerley Be-
trachtungen zu unterſcheiden: 1. Des facti, das
voraus geſetzt wird, daß dabey keine fallacia vor-
gehe: ſo dann 2. wie aus dem facto der locus com-
munis gemacht werde. Nachdem wir nun eine
Theorie von dieſen Locis communibus angegeben
haben, wie (§. 40. ſqq. C. 2.) iſt gewieſen worden;
ſo wird man vermittelſt dieſer Theorie auch nun-
mehro im Stande ſeyn, von hiſtoriſchen Wahr-
ſcheinlichkeiten dieſer Art vernehmlicher zu re-
den, und das, was man ſelbſt vor wahrſcheinlich
haͤlt, auch andern wahrſcheinlich zu machen: da
man ohne ſolche Regeln de locis communibus we-
der den rechten Anfang, noch Ende in dergleichen
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/375>, abgerufen am 21.11.2024.
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