von solchen Begebenheiten, die wir aus dem ge- genwärtigen, durch allgemeine Begriffe und Regeln heraus gebracht haben: Daß wir solche wissen: Wie wir solches bey der Entdeckung der Begebenheiten bemerckt haben (§. 38. C. 7.). Wenigstens gehet die Gewißheit der auf diese Art entdeckten Begebenheiten, mit der Ge- wißheit der Erfahrungen selbst, in einem Paare. Hat die aus der Erfahrung gemachte Regel keine Ausnahme: So können wir auch in der Application derselben auf eintzelne Fälle ge- wiß seyn: Hat sie aber ihre Ausnahmen und ist nicht bestimmt genug, so ist auch die Anwendung derselben, und folglich die daraus geschlossene Be- gebenheit nicht untrüglich.
Zehendes Capitel, von der historischen Wahrscheinlichkeit.
§. 1. Das Gegentheil der historischen Gewißheit.
Ungewiß ist alles dasjenige, was wir nicht durch den rechten Weg erkennen, durch welchen wir zur Sache gelangen sollten. Dieses erhellet, vi oppositorum, aus der innerli- chen Beschaffenheit der Gewißheit (§. 10. C. 9.). Denn bey solcher Erkentniß, wo man nicht durch den rechten Weg hinter die Sache gekommen ist,
kan
von der Gewißheit der Geſchichte ꝛc.
von ſolchen Begebenheiten, die wir aus dem ge- genwaͤrtigen, durch allgemeine Begriffe und Regeln heraus gebracht haben: Daß wir ſolche wiſſen: Wie wir ſolches bey der Entdeckung der Begebenheiten bemerckt haben (§. 38. C. 7.). Wenigſtens gehet die Gewißheit der auf dieſe Art entdeckten Begebenheiten, mit der Ge- wißheit der Erfahrungen ſelbſt, in einem Paare. Hat die aus der Erfahrung gemachte Regel keine Ausnahme: So koͤnnen wir auch in der Application derſelben auf eintzelne Faͤlle ge- wiß ſeyn: Hat ſie aber ihre Ausnahmen und iſt nicht beſtimmt genug, ſo iſt auch die Anwendung derſelben, und folglich die daraus geſchloſſene Be- gebenheit nicht untruͤglich.
Zehendes Capitel, von der hiſtoriſchen Wahrſcheinlichkeit.
§. 1. Das Gegentheil der hiſtoriſchen Gewißheit.
Ungewiß iſt alles dasjenige, was wir nicht durch den rechten Weg erkennen, durch welchen wir zur Sache gelangen ſollten. Dieſes erhellet, vi oppoſitorum, aus der innerli- chen Beſchaffenheit der Gewißheit (§. 10. C. 9.). Denn bey ſolcher Erkentniß, wo man nicht durch den rechten Weg hinter die Sache gekommen iſt,
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[317/0353]
von der Gewißheit der Geſchichte ꝛc.
von ſolchen Begebenheiten, die wir aus dem ge-
genwaͤrtigen, durch allgemeine Begriffe und
Regeln heraus gebracht haben: Daß wir ſolche
wiſſen: Wie wir ſolches bey der Entdeckung
der Begebenheiten bemerckt haben (§. 38. C. 7.).
Wenigſtens gehet die Gewißheit der auf dieſe
Art entdeckten Begebenheiten, mit der Ge-
wißheit der Erfahrungen ſelbſt, in einem
Paare. Hat die aus der Erfahrung gemachte
Regel keine Ausnahme: So koͤnnen wir auch in
der Application derſelben auf eintzelne Faͤlle ge-
wiß ſeyn: Hat ſie aber ihre Ausnahmen und iſt
nicht beſtimmt genug, ſo iſt auch die Anwendung
derſelben, und folglich die daraus geſchloſſene Be-
gebenheit nicht untruͤglich.
Zehendes Capitel,
von der
hiſtoriſchen Wahrſcheinlichkeit.
§. 1.
Das Gegentheil der hiſtoriſchen Gewißheit.
Ungewiß iſt alles dasjenige, was wir nicht
durch den rechten Weg erkennen, durch
welchen wir zur Sache gelangen ſollten.
Dieſes erhellet, vi oppoſitorum, aus der innerli-
chen Beſchaffenheit der Gewißheit (§. 10. C. 9.).
Denn bey ſolcher Erkentniß, wo man nicht durch
den rechten Weg hinter die Sache gekommen iſt,
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/353>, abgerufen am 03.03.2025.
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