Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.von der Gewißheit der Geschichte etc. nennet, die nicht eben das sagen, welches zu be-zeugen sie beruffen sind, sondern entweder die Sa- che nicht wissen oder gar anders aussagen. Man siehet aber wohl, daß sie diesen Nahmen nur da- von bekommen, weil man sich von ihnen verspro- chen hat, sie würden eben das aussagen. Jn der That aber hat diejenige Parthey, deren Zeu- gen entweder nichts, oder das Gegentheil aussa- gen, gar keine Zeugen vor sich. §. 29. Gemeinschafftliches Ansehen des Autors und des Zeugens. Da jede Aussage unmittelbar einen Wahr- eben U 2
von der Gewißheit der Geſchichte ꝛc. nennet, die nicht eben das ſagen, welches zu be-zeugen ſie beruffen ſind, ſondern entweder die Sa- che nicht wiſſen oder gar anders ausſagen. Man ſiehet aber wohl, daß ſie dieſen Nahmen nur da- von bekommen, weil man ſich von ihnen verſpro- chen hat, ſie wuͤrden eben das ausſagen. Jn der That aber hat diejenige Parthey, deren Zeu- gen entweder nichts, oder das Gegentheil ausſa- gen, gar keine Zeugen vor ſich. §. 29. Gemeinſchafftliches Anſehen des Autors und des Zeugens. Da jede Ausſage unmittelbar einen Wahr- eben U 2
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von der Gewißheit der Geſchichte ꝛc.
nennet, die nicht eben das ſagen, welches zu be-
zeugen ſie beruffen ſind, ſondern entweder die Sa-
che nicht wiſſen oder gar anders ausſagen. Man
ſiehet aber wohl, daß ſie dieſen Nahmen nur da-
von bekommen, weil man ſich von ihnen verſpro-
chen hat, ſie wuͤrden eben das ausſagen. Jn
der That aber hat diejenige Parthey, deren Zeu-
gen entweder nichts, oder das Gegentheil ausſa-
gen, gar keine Zeugen vor ſich.
§. 29.
Gemeinſchafftliches Anſehen des Autors und
des Zeugens.
Da jede Ausſage unmittelbar einen Wahr-
heitsmaͤßigen Eindruck bey dem Zuhoͤrer macht;
(§. 17.) ſo muß des Zeugens Ausſage, (welche
eigentlich ein Zeugniß heiſſet, und von der Aus-
ſage wie Species a genere unterſchieden iſt) eben
einen ſolchen Eindruck machen: Ja da aus jeder
gehaͤufften Handlung ein ſtarcker Eindruck entſte-
hen muß: So wird ein Zeugniß die Wahrheit
der Sache noch mehr bekraͤfftigen. Da aber die
Ausſagen der Menſchen keine Gewißheit ge-
ben, woferne nicht der Ausſager ein Anſehen hat
(§. 22.); ſo wird auch auf Seiten des Zeugens
ebenfalls ein Anſehen erfordert, welches er an
und vor ſich haben muß. Nehmlich er ſoll wie
der Autor, ein Zuſchauer der Sache geweſen
ſeyn: Er muß Verſtand genug beſitzen: Und
aufrichtig ſeyn (§. 23.). Schon dadurch nun,
wird der Verdacht vermindert, der die eine Aus-
ſage uns noch ungewiß machte, daß noch einer
eben
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