Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.vom Zuschauer und Sehepunckte. sehr vielerley, und auf sehr verschiedene Art ge-gen das moralische Wesen verhalten können, des- sen Zuschauer sie sind. Denn so sehen in einem Collegio der Präsident und die Subalternen die Sache auf gantz verschiedene Art an. Die Ge- sandten sowohl als ihre Livrebedienten haben an einem Congresse Theil, und sind Zuschauer auf gantz verschiedene Art; daher gantz natürlich folgt, daß sie sich auch die vorgehenden Dinge auf gantz verschiedene Weise vorstellen. §. 7. Die Zuschauer der Händel, Geschäffte und Thaten. Bey Händeln (§. 17. C. 4.), Thaten (§. 18. sehr G
vom Zuſchauer und Sehepunckte. ſehr vielerley, und auf ſehr verſchiedene Art ge-gen das moraliſche Weſen verhalten koͤnnen, deſ- ſen Zuſchauer ſie ſind. Denn ſo ſehen in einem Collegio der Praͤſident und die Subalternen die Sache auf gantz verſchiedene Art an. Die Ge- ſandten ſowohl als ihre Livrebedienten haben an einem Congreſſe Theil, und ſind Zuſchauer auf gantz verſchiedene Art; daher gantz natuͤrlich folgt, daß ſie ſich auch die vorgehenden Dinge auf gantz verſchiedene Weiſe vorſtellen. §. 7. Die Zuſchauer der Haͤndel, Geſchaͤffte und Thaten. Bey Haͤndeln (§. 17. C. 4.), Thaten (§. 18. ſehr G
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vom Zuſchauer und Sehepunckte.
ſehr vielerley, und auf ſehr verſchiedene Art ge-
gen das moraliſche Weſen verhalten koͤnnen, deſ-
ſen Zuſchauer ſie ſind. Denn ſo ſehen in einem
Collegio der Praͤſident und die Subalternen die
Sache auf gantz verſchiedene Art an. Die Ge-
ſandten ſowohl als ihre Livrebedienten haben an
einem Congreſſe Theil, und ſind Zuſchauer auf
gantz verſchiedene Art; daher gantz natuͤrlich folgt,
daß ſie ſich auch die vorgehenden Dinge auf gantz
verſchiedene Weiſe vorſtellen.
§. 7.
Die Zuſchauer der Haͤndel, Geſchaͤffte
und Thaten.
Bey Haͤndeln (§. 17. C. 4.), Thaten (§. 18.
C. 4.), und Geſchaͤfften (§. 19. C. 4.) pflegen vie-
lerley Perſonen vorzukommen, die wir, wie bey dem
moraliſchen Weſen (§. 21. C. 4.) in Mitglie-
der, Theilnehmer und Fremde eintheilen koͤn-
nen. Jeder von dieſen giebt einen Zuſchauer,
der Haͤndel, Thaten und Geſchaͤffte ab, oder uͤber-
haupt der Weltgeſchichte (§. 20. C. 4.), mit wel-
chen er zu thun hat. Aber auch bey Haͤndeln,
Thaten, Geſchaͤfften, haben die daran nur eini-
gen Theil nehmen, nicht einerley Verhaͤltniß; ſon-
dern die nur jetzo angefuͤhrte Perſonen, die Mit-
glieder, Theilnehmer und Fremden, koͤnnen ein-
tzeln noch von gantz verſchiedener Gattung ſeyn.
Jeder derſelben aber betrachtet die Sache nach
ſeinen Umſtaͤnden, das iſt, ſo viel ihn theils ſei-
ne Umſtaͤnde darzu veranlaſſen, theils aber ihm
ſeine Umſtaͤnde zulaſſen. Daher giebt es denn
ſehr
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