keit vorgehet, und da jeder, der in seinem Besi- tze nicht gestöhrt wird, einsweils vor einen recht- mäßigen Besitzer gehalten wird.
§. 16. Wenn Sachen ihren Weg gehen.
Die Sache gehet ihren Weg, und ist in Ruhe, wenn das, woraus sie bestehet, fortgesetzt wird, jedoch ohne hefftige Zunahme oder Ab- nahme, ingleichen ohne Veränderung der Ver- fassung. Dieses ist die schlimste Zeit vor die Ge- schichtschreiber: denn was an einem Tage geschie- het, das geschiehet auch am andern, und alles zusammen lässet sich aus der Verfassung der Sa- che, wenn diese einmahl beschrieben worden, a priori schlüssen. Vor die Mitglieder aber pfle- get es die beste Zeit zu seyn; weil die Abnahme und Veränderung der Verfassung einer Sache fast nothwendig mit Unruhe und Ungelegenheit verknüpfft ist; ja selbst eine schnelle Zunahme, des Vergnügens ohngeachtet, meist viel zu schaffen macht.
§. 17. Die letzten Begebenheiten moralischer Wesen.
Jeder merckt von sich selbst, daß der Unter- gang eines Dinges eine Hauptbegebenheit jedes Dinges, und also auch moralischer Dinge und Wesen sey. Der Untergang aber ist hier dem Anfange ähnlich. Nicht allein, wenn die Per- sonen aussterben, welche darzu gehören, oder wenn sie ihren Willen insgesamt ändern, höret
eine
Drittes Capitel,
keit vorgehet, und da jeder, der in ſeinem Beſi- tze nicht geſtoͤhrt wird, einsweils vor einen recht- maͤßigen Beſitzer gehalten wird.
§. 16. Wenn Sachen ihren Weg gehen.
Die Sache gehet ihren Weg, und iſt in Ruhe, wenn das, woraus ſie beſtehet, fortgeſetzt wird, jedoch ohne hefftige Zunahme oder Ab- nahme, ingleichen ohne Veraͤnderung der Ver- faſſung. Dieſes iſt die ſchlimſte Zeit vor die Ge- ſchichtſchreiber: denn was an einem Tage geſchie- het, das geſchiehet auch am andern, und alles zuſammen laͤſſet ſich aus der Verfaſſung der Sa- che, wenn dieſe einmahl beſchrieben worden, a priori ſchluͤſſen. Vor die Mitglieder aber pfle- get es die beſte Zeit zu ſeyn; weil die Abnahme und Veraͤnderung der Verfaſſung einer Sache faſt nothwendig mit Unruhe und Ungelegenheit verknuͤpfft iſt; ja ſelbſt eine ſchnelle Zunahme, des Vergnuͤgens ohngeachtet, meiſt viel zu ſchaffen macht.
§. 17. Die letzten Begebenheiten moraliſcher Weſen.
Jeder merckt von ſich ſelbſt, daß der Unter- gang eines Dinges eine Hauptbegebenheit jedes Dinges, und alſo auch moraliſcher Dinge und Weſen ſey. Der Untergang aber iſt hier dem Anfange aͤhnlich. Nicht allein, wenn die Per- ſonen ausſterben, welche darzu gehoͤren, oder wenn ſie ihren Willen insgeſamt aͤndern, hoͤret
eine
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Drittes Capitel,
keit vorgehet, und da jeder, der in ſeinem Beſi-
tze nicht geſtoͤhrt wird, einsweils vor einen recht-
maͤßigen Beſitzer gehalten wird.
§. 16.
Wenn Sachen ihren Weg gehen.
Die Sache gehet ihren Weg, und iſt in
Ruhe, wenn das, woraus ſie beſtehet, fortgeſetzt
wird, jedoch ohne hefftige Zunahme oder Ab-
nahme, ingleichen ohne Veraͤnderung der Ver-
faſſung. Dieſes iſt die ſchlimſte Zeit vor die Ge-
ſchichtſchreiber: denn was an einem Tage geſchie-
het, das geſchiehet auch am andern, und alles
zuſammen laͤſſet ſich aus der Verfaſſung der Sa-
che, wenn dieſe einmahl beſchrieben worden, a
priori ſchluͤſſen. Vor die Mitglieder aber pfle-
get es die beſte Zeit zu ſeyn; weil die Abnahme
und Veraͤnderung der Verfaſſung einer Sache
faſt nothwendig mit Unruhe und Ungelegenheit
verknuͤpfft iſt; ja ſelbſt eine ſchnelle Zunahme, des
Vergnuͤgens ohngeachtet, meiſt viel zu ſchaffen
macht.
§. 17.
Die letzten Begebenheiten moraliſcher
Weſen.
Jeder merckt von ſich ſelbſt, daß der Unter-
gang eines Dinges eine Hauptbegebenheit jedes
Dinges, und alſo auch moraliſcher Dinge und
Weſen ſey. Der Untergang aber iſt hier dem
Anfange aͤhnlich. Nicht allein, wenn die Per-
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/106>, abgerufen am 21.11.2024.
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