Es ist nun aber auch von den Störungen zu sprechen, welche ein unzweckmäßiges Benehmen der Gebärenden selbst, oder der Hülfe leistenden Hebammen oder Geburtshelfer bei sonst normalen Geburten künstlich erst herbei zu führen im Stande ist; und leider muß bei dem Stande in welchem gegenwärtig die Ausübung der Entbindungskunst sich befindet, immer noch dieses Moment häufiger als es zu wünschen wäre, als Veranlassung zu mannigfaltigen Abnormitäten an- geklagt werden. Manche Gebärende ist daher schon, weil sie zu rechter Zeit nach Hülfe zu senden versäumte, ohne zweck- mäßige Vorbereitung, von der Geburt oft wohl im Stehen überrascht worden, und hat sich Blutflüße u. s. w. zugezo- gen; manche Gebärende stört durch sehr unruhiges oder ver- zögert durch zu träges Benehmen den Geburtsverlauf für sie zum Nachtheil u. s. w. -- Aber sicher wird oft auch durch Gebrauch treibender Mittel und durch Operationen, welche ohne hinlängliche Indication blos aus Ungeduld oder Operations- lust des Geburtshelfers angewendet werden, Kreisenden der größte Nachtheil zugefügt, durch Sorglosigkeit der Hebamme oder des Geburtshelfers die Zerreißung des Mittelfleisches veranlaßt, oder wohl gar bei wirklich angezeigten oder nicht angezeigten Operationen, durch Ungeschicklichkeit und Rohheit des Verfahrens der abnorme Zustand erhöht anstatt vermin- dert, Zerreißung oder doch Entzündung der Gebärmutter her- beigeführt, durch unzeitiges Lösen der Placenta Blutsturz er- zeugt u. s. w. -- Kurz es gehört hierher das ganze Sün- denregister und Schuldbuch unwissender und ungeschickter Ge- burtshelfer, deren Händen oft das weibliche Geschlecht über- lassen ist, ein Gegenstand den wir indeß hier nicht weiter auszuführen haben, da die einzelnen Abnormitäten welche durch schlechte Behandlung entstehen können, dieselben sind, welche als, gewöhnlicher von andern Ursachen begründete, Regelwi- drigkeiten wir oben geschildert haben; und ausführliche Erör- terungen aber, für den, dem die innere Stimme nicht sagt wie
§. 1539.
Es iſt nun aber auch von den Stoͤrungen zu ſprechen, welche ein unzweckmaͤßiges Benehmen der Gebaͤrenden ſelbſt, oder der Huͤlfe leiſtenden Hebammen oder Geburtshelfer bei ſonſt normalen Geburten kuͤnſtlich erſt herbei zu fuͤhren im Stande iſt; und leider muß bei dem Stande in welchem gegenwaͤrtig die Ausuͤbung der Entbindungskunſt ſich befindet, immer noch dieſes Moment haͤufiger als es zu wuͤnſchen waͤre, als Veranlaſſung zu mannigfaltigen Abnormitaͤten an- geklagt werden. Manche Gebaͤrende iſt daher ſchon, weil ſie zu rechter Zeit nach Huͤlfe zu ſenden verſaͤumte, ohne zweck- maͤßige Vorbereitung, von der Geburt oft wohl im Stehen uͤberraſcht worden, und hat ſich Blutfluͤße u. ſ. w. zugezo- gen; manche Gebaͤrende ſtoͤrt durch ſehr unruhiges oder ver- zoͤgert durch zu traͤges Benehmen den Geburtsverlauf fuͤr ſie zum Nachtheil u. ſ. w. — Aber ſicher wird oft auch durch Gebrauch treibender Mittel und durch Operationen, welche ohne hinlaͤngliche Indication blos aus Ungeduld oder Operations- luſt des Geburtshelfers angewendet werden, Kreiſenden der groͤßte Nachtheil zugefuͤgt, durch Sorgloſigkeit der Hebamme oder des Geburtshelfers die Zerreißung des Mittelfleiſches veranlaßt, oder wohl gar bei wirklich angezeigten oder nicht angezeigten Operationen, durch Ungeſchicklichkeit und Rohheit des Verfahrens der abnorme Zuſtand erhoͤht anſtatt vermin- dert, Zerreißung oder doch Entzuͤndung der Gebaͤrmutter her- beigefuͤhrt, durch unzeitiges Loͤſen der Placenta Blutſturz er- zeugt u. ſ. w. — Kurz es gehoͤrt hierher das ganze Suͤn- denregiſter und Schuldbuch unwiſſender und ungeſchickter Ge- burtshelfer, deren Haͤnden oft das weibliche Geſchlecht uͤber- laſſen iſt, ein Gegenſtand den wir indeß hier nicht weiter auszufuͤhren haben, da die einzelnen Abnormitaͤten welche durch ſchlechte Behandlung entſtehen koͤnnen, dieſelben ſind, welche als, gewoͤhnlicher von andern Urſachen begruͤndete, Regelwi- drigkeiten wir oben geſchildert haben; und ausfuͤhrliche Eroͤr- terungen aber, fuͤr den, dem die innere Stimme nicht ſagt wie
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§. 1539.
Es iſt nun aber auch von den Stoͤrungen zu ſprechen,
welche ein unzweckmaͤßiges Benehmen der Gebaͤrenden ſelbſt,
oder der Huͤlfe leiſtenden Hebammen oder Geburtshelfer bei
ſonſt normalen Geburten kuͤnſtlich erſt herbei zu fuͤhren im
Stande iſt; und leider muß bei dem Stande in welchem
gegenwaͤrtig die Ausuͤbung der Entbindungskunſt ſich befindet,
immer noch dieſes Moment haͤufiger als es zu wuͤnſchen
waͤre, als Veranlaſſung zu mannigfaltigen Abnormitaͤten an-
geklagt werden. Manche Gebaͤrende iſt daher ſchon, weil ſie
zu rechter Zeit nach Huͤlfe zu ſenden verſaͤumte, ohne zweck-
maͤßige Vorbereitung, von der Geburt oft wohl im Stehen
uͤberraſcht worden, und hat ſich Blutfluͤße u. ſ. w. zugezo-
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zoͤgert durch zu traͤges Benehmen den Geburtsverlauf fuͤr ſie
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Gebrauch treibender Mittel und durch Operationen, welche ohne
hinlaͤngliche Indication blos aus Ungeduld oder Operations-
luſt des Geburtshelfers angewendet werden, Kreiſenden der
groͤßte Nachtheil zugefuͤgt, durch Sorgloſigkeit der Hebamme
oder des Geburtshelfers die Zerreißung des Mittelfleiſches
veranlaßt, oder wohl gar bei wirklich angezeigten oder nicht
angezeigten Operationen, durch Ungeſchicklichkeit und Rohheit
des Verfahrens der abnorme Zuſtand erhoͤht anſtatt vermin-
dert, Zerreißung oder doch Entzuͤndung der Gebaͤrmutter her-
beigefuͤhrt, durch unzeitiges Loͤſen der Placenta Blutſturz er-
zeugt u. ſ. w. — Kurz es gehoͤrt hierher das ganze Suͤn-
denregiſter und Schuldbuch unwiſſender und ungeſchickter Ge-
burtshelfer, deren Haͤnden oft das weibliche Geſchlecht uͤber-
laſſen iſt, ein Gegenſtand den wir indeß hier nicht weiter
auszufuͤhren haben, da die einzelnen Abnormitaͤten welche durch
ſchlechte Behandlung entſtehen koͤnnen, dieſelben ſind, welche
als, gewoͤhnlicher von andern Urſachen begruͤndete, Regelwi-
drigkeiten wir oben geſchildert haben; und ausfuͤhrliche Eroͤr-
terungen aber, fuͤr den, dem die innere Stimme nicht ſagt wie
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 530. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/556>, abgerufen am 21.11.2024.
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