völlig wie bei dem Zurückbringen des vorgefallenen Nabel- stranges (§. 1517.), geht mit zwei Fingern, oder nöthigen- falls mit der der Seite des Beckens entsprechenden ganzen Hand ein, und schiebt diesen Theil hinter den Kopf zurück, indem man zugleich eine vortheilhafte Lage anordnet um das tiefere Herabkommen und normale Drehen des Kopfs zu un- terstützen. Ist dagegen die Einkeilung schon vorhanden, so macht sich gewöhnlich das Anlegen der Zange nöthig, mit der Vorsicht, die Hand durchaus außerhalb der Zangenlöffel zu lassen.
3) Von der fehlerhaften Lage des Kindes.
§. 1529.
Es gehören hierhin alle Lagen wo die Längenachse von der Führungslinie des Beckens oder der Axe der obern Bek- kenöffnung auf irgend bedeutende Weise abweicht. Je nach- dem nun der Winkel, unter welchem diese beiden hier nicht mehr zusammenfallenden Linien sich schneiden, ein spitziger ist, oder sich mehr dem rechten Winkel nähert, nennen wir es entweder Schieflage (wo denn Kopf oder Hüften immer in der Nähe der obern Beckenöffnung, und zwar entweder auf einer Darmbeinfläche oder über dem Schambogen oder Vor- berge sich befinden müssen) oder Querlage (wobei denn alle denkbare Flächen des Kindes, außer den früher angegebenen sechs bei regelmäßigen Geburten eintretenden, sich auf dem Beckeneingange befinden können).
§. 1530.
Die Folgen dieser abnormen Lagen sind bei geringer Schieflage, Hinderung des Geburtsgeschäfts durch gestörten Ein- tritt des Kindes ins Becken (obwohl zuweilen hier selbst durch Naturthätigkeit allein die Lage noch verbessert werden kann); bei stärkerer Schieflage und völliger Querlage hingegen, sobald das Kind die gehörige Größe erreicht hat, wird der Durch- gang des Kindes durch das Becken gänzlich unmöglich, es
voͤllig wie bei dem Zuruͤckbringen des vorgefallenen Nabel- ſtranges (§. 1517.), geht mit zwei Fingern, oder noͤthigen- falls mit der der Seite des Beckens entſprechenden ganzen Hand ein, und ſchiebt dieſen Theil hinter den Kopf zuruͤck, indem man zugleich eine vortheilhafte Lage anordnet um das tiefere Herabkommen und normale Drehen des Kopfs zu un- terſtuͤtzen. Iſt dagegen die Einkeilung ſchon vorhanden, ſo macht ſich gewoͤhnlich das Anlegen der Zange noͤthig, mit der Vorſicht, die Hand durchaus außerhalb der Zangenloͤffel zu laſſen.
3) Von der fehlerhaften Lage des Kindes.
§. 1529.
Es gehoͤren hierhin alle Lagen wo die Laͤngenachſe von der Fuͤhrungslinie des Beckens oder der Axe der obern Bek- kenoͤffnung auf irgend bedeutende Weiſe abweicht. Je nach- dem nun der Winkel, unter welchem dieſe beiden hier nicht mehr zuſammenfallenden Linien ſich ſchneiden, ein ſpitziger iſt, oder ſich mehr dem rechten Winkel naͤhert, nennen wir es entweder Schieflage (wo denn Kopf oder Huͤften immer in der Naͤhe der obern Beckenoͤffnung, und zwar entweder auf einer Darmbeinflaͤche oder uͤber dem Schambogen oder Vor- berge ſich befinden muͤſſen) oder Querlage (wobei denn alle denkbare Flaͤchen des Kindes, außer den fruͤher angegebenen ſechs bei regelmaͤßigen Geburten eintretenden, ſich auf dem Beckeneingange befinden koͤnnen).
§. 1530.
Die Folgen dieſer abnormen Lagen ſind bei geringer Schieflage, Hinderung des Geburtsgeſchaͤfts durch geſtoͤrten Ein- tritt des Kindes ins Becken (obwohl zuweilen hier ſelbſt durch Naturthaͤtigkeit allein die Lage noch verbeſſert werden kann); bei ſtaͤrkerer Schieflage und voͤlliger Querlage hingegen, ſobald das Kind die gehoͤrige Groͤße erreicht hat, wird der Durch- gang des Kindes durch das Becken gaͤnzlich unmoͤglich, es
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><divn="9"><p><pbfacs="#f0550"n="524"/>
voͤllig wie bei dem Zuruͤckbringen des vorgefallenen Nabel-<lb/>ſtranges (§. 1517.), geht mit zwei Fingern, oder noͤthigen-<lb/>
falls mit der der Seite des Beckens entſprechenden ganzen<lb/>
Hand ein, und ſchiebt dieſen Theil hinter den Kopf zuruͤck,<lb/>
indem man zugleich eine vortheilhafte Lage anordnet um das<lb/>
tiefere Herabkommen und normale Drehen des Kopfs zu un-<lb/>
terſtuͤtzen. Iſt dagegen die Einkeilung ſchon vorhanden, ſo<lb/>
macht ſich gewoͤhnlich das Anlegen der Zange noͤthig, mit der<lb/>
Vorſicht, die Hand durchaus außerhalb der Zangenloͤffel zu<lb/>
laſſen.</p></div></div><lb/><divn="8"><head>3) <hirendition="#g">Von der fehlerhaften Lage des Kindes</hi>.</head><lb/><divn="9"><head>§. 1529.</head><lb/><p>Es gehoͤren hierhin alle Lagen wo die Laͤngenachſe von<lb/>
der Fuͤhrungslinie des Beckens oder der Axe der obern Bek-<lb/>
kenoͤffnung auf irgend bedeutende Weiſe abweicht. Je nach-<lb/>
dem nun der Winkel, unter welchem dieſe beiden hier nicht<lb/>
mehr zuſammenfallenden Linien ſich ſchneiden, ein ſpitziger iſt,<lb/>
oder ſich mehr dem rechten Winkel naͤhert, nennen wir es<lb/>
entweder Schieflage (wo denn Kopf oder Huͤften immer in<lb/>
der Naͤhe der obern Beckenoͤffnung, und zwar entweder auf<lb/>
einer Darmbeinflaͤche oder uͤber dem Schambogen oder Vor-<lb/>
berge ſich befinden muͤſſen) oder Querlage (wobei denn alle<lb/>
denkbare Flaͤchen des Kindes, außer den fruͤher angegebenen<lb/>ſechs bei regelmaͤßigen Geburten eintretenden, ſich auf dem<lb/>
Beckeneingange befinden koͤnnen).</p></div><lb/><divn="9"><head>§. 1530.</head><lb/><p>Die <hirendition="#g">Folgen</hi> dieſer abnormen Lagen ſind bei geringer<lb/>
Schieflage, Hinderung des Geburtsgeſchaͤfts durch geſtoͤrten Ein-<lb/>
tritt des Kindes ins Becken (obwohl zuweilen hier ſelbſt durch<lb/>
Naturthaͤtigkeit allein die Lage noch verbeſſert werden kann);<lb/>
bei ſtaͤrkerer Schieflage und voͤlliger Querlage hingegen, ſobald<lb/>
das Kind die gehoͤrige Groͤße erreicht hat, wird der Durch-<lb/>
gang des Kindes durch das Becken gaͤnzlich unmoͤglich, es<lb/></p></div></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[524/0550]
voͤllig wie bei dem Zuruͤckbringen des vorgefallenen Nabel-
ſtranges (§. 1517.), geht mit zwei Fingern, oder noͤthigen-
falls mit der der Seite des Beckens entſprechenden ganzen
Hand ein, und ſchiebt dieſen Theil hinter den Kopf zuruͤck,
indem man zugleich eine vortheilhafte Lage anordnet um das
tiefere Herabkommen und normale Drehen des Kopfs zu un-
terſtuͤtzen. Iſt dagegen die Einkeilung ſchon vorhanden, ſo
macht ſich gewoͤhnlich das Anlegen der Zange noͤthig, mit der
Vorſicht, die Hand durchaus außerhalb der Zangenloͤffel zu
laſſen.
3) Von der fehlerhaften Lage des Kindes.
§. 1529.
Es gehoͤren hierhin alle Lagen wo die Laͤngenachſe von
der Fuͤhrungslinie des Beckens oder der Axe der obern Bek-
kenoͤffnung auf irgend bedeutende Weiſe abweicht. Je nach-
dem nun der Winkel, unter welchem dieſe beiden hier nicht
mehr zuſammenfallenden Linien ſich ſchneiden, ein ſpitziger iſt,
oder ſich mehr dem rechten Winkel naͤhert, nennen wir es
entweder Schieflage (wo denn Kopf oder Huͤften immer in
der Naͤhe der obern Beckenoͤffnung, und zwar entweder auf
einer Darmbeinflaͤche oder uͤber dem Schambogen oder Vor-
berge ſich befinden muͤſſen) oder Querlage (wobei denn alle
denkbare Flaͤchen des Kindes, außer den fruͤher angegebenen
ſechs bei regelmaͤßigen Geburten eintretenden, ſich auf dem
Beckeneingange befinden koͤnnen).
§. 1530.
Die Folgen dieſer abnormen Lagen ſind bei geringer
Schieflage, Hinderung des Geburtsgeſchaͤfts durch geſtoͤrten Ein-
tritt des Kindes ins Becken (obwohl zuweilen hier ſelbſt durch
Naturthaͤtigkeit allein die Lage noch verbeſſert werden kann);
bei ſtaͤrkerer Schieflage und voͤlliger Querlage hingegen, ſobald
das Kind die gehoͤrige Groͤße erreicht hat, wird der Durch-
gang des Kindes durch das Becken gaͤnzlich unmoͤglich, es
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 524. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/550>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.