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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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noch längere Zeit zu untersagen. 7) Drohen endlich falsche
Lagen des Uterus die Bewirkung einer Frühgeburt, so muß
das bei den Krankheiten der Schwangern beschriebene Verfah-
ren in Anwendung gebracht werden.

§. 1469.

Die Behandlung der Frühgeburt selbst ist
abermals nach den verschiedenen Ursachen verschieden einzuleiten.
Frühgeburten denen das Absterben der Frucht
vorhergegangen ist
, erfordern eine mehr passive Behand-
lung; für Verminderung der Wehen ist nichts zu thun, da
das längere Zurückbleiben einer abgestorbenen Frucht nicht
gewünscht werden kann, aber auch künstliche Verstärkung der
Geburtskraft ist nicht erforderlich, da das Austreiben der
Frucht gemeiniglich an und für sich ohne große Schwierigkeit
von Statten geht. Es sind daher die einzelnen Perioden
hierbei ganz nach den für die natürliche Geburt aufgestellten
Regeln zu behandeln, nur die horizontale Lage bereits in der
zweiten Periode annehmen zu lassen ist rathsam, dagegen das
Vorbereiten eines eigentlichen Geburtsbettes mit Geburtskissen
und Handhaben meistens überflüssig. Eben so fällt bei kleinen
Früchten die Unterstützung des Mittelfleisches weg, dahingegen
bei Wegnahme der Nachgeburt wegen des sehr mürben Nabel-
stranges viel Vorsicht angewendet werden muß. -- Auch
für das Wochenbett gelten die gewöhnlichen Regeln, und,
auch daß meistens hierbei nicht sehr viel Milchandrang bemerkt
wird, begünstigt einen schnellern und leichtern Verlauf dieser
Periode. Erfolgen (was jedoch hier seltner vorkommt)
Blutungen, so muß eben so wie bei der folgenden Gattung
verfahren werden.

§. 1470.

Die Frühgeburten durch gewaltsame Tren-
nung der Placenta
machen in ihrer Behandlung
die Berücksichtigung der Blutung zum wichtigsten

noch laͤngere Zeit zu unterſagen. 7) Drohen endlich falſche
Lagen des Uterus die Bewirkung einer Fruͤhgeburt, ſo muß
das bei den Krankheiten der Schwangern beſchriebene Verfah-
ren in Anwendung gebracht werden.

§. 1469.

Die Behandlung der Fruͤhgeburt ſelbſt iſt
abermals nach den verſchiedenen Urſachen verſchieden einzuleiten.
Fruͤhgeburten denen das Abſterben der Frucht
vorhergegangen iſt
, erfordern eine mehr paſſive Behand-
lung; fuͤr Verminderung der Wehen iſt nichts zu thun, da
das laͤngere Zuruͤckbleiben einer abgeſtorbenen Frucht nicht
gewuͤnſcht werden kann, aber auch kuͤnſtliche Verſtaͤrkung der
Geburtskraft iſt nicht erforderlich, da das Austreiben der
Frucht gemeiniglich an und fuͤr ſich ohne große Schwierigkeit
von Statten geht. Es ſind daher die einzelnen Perioden
hierbei ganz nach den fuͤr die natuͤrliche Geburt aufgeſtellten
Regeln zu behandeln, nur die horizontale Lage bereits in der
zweiten Periode annehmen zu laſſen iſt rathſam, dagegen das
Vorbereiten eines eigentlichen Geburtsbettes mit Geburtskiſſen
und Handhaben meiſtens uͤberfluͤſſig. Eben ſo faͤllt bei kleinen
Fruͤchten die Unterſtuͤtzung des Mittelfleiſches weg, dahingegen
bei Wegnahme der Nachgeburt wegen des ſehr muͤrben Nabel-
ſtranges viel Vorſicht angewendet werden muß. — Auch
fuͤr das Wochenbett gelten die gewoͤhnlichen Regeln, und,
auch daß meiſtens hierbei nicht ſehr viel Milchandrang bemerkt
wird, beguͤnſtigt einen ſchnellern und leichtern Verlauf dieſer
Periode. Erfolgen (was jedoch hier ſeltner vorkommt)
Blutungen, ſo muß eben ſo wie bei der folgenden Gattung
verfahren werden.

§. 1470.

Die Fruͤhgeburten durch gewaltſame Tren-
nung der Placenta
machen in ihrer Behandlung
die Beruͤckſichtigung der Blutung zum wichtigſten

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[488/0514] noch laͤngere Zeit zu unterſagen. 7) Drohen endlich falſche Lagen des Uterus die Bewirkung einer Fruͤhgeburt, ſo muß das bei den Krankheiten der Schwangern beſchriebene Verfah- ren in Anwendung gebracht werden. §. 1469. Die Behandlung der Fruͤhgeburt ſelbſt iſt abermals nach den verſchiedenen Urſachen verſchieden einzuleiten. Fruͤhgeburten denen das Abſterben der Frucht vorhergegangen iſt, erfordern eine mehr paſſive Behand- lung; fuͤr Verminderung der Wehen iſt nichts zu thun, da das laͤngere Zuruͤckbleiben einer abgeſtorbenen Frucht nicht gewuͤnſcht werden kann, aber auch kuͤnſtliche Verſtaͤrkung der Geburtskraft iſt nicht erforderlich, da das Austreiben der Frucht gemeiniglich an und fuͤr ſich ohne große Schwierigkeit von Statten geht. Es ſind daher die einzelnen Perioden hierbei ganz nach den fuͤr die natuͤrliche Geburt aufgeſtellten Regeln zu behandeln, nur die horizontale Lage bereits in der zweiten Periode annehmen zu laſſen iſt rathſam, dagegen das Vorbereiten eines eigentlichen Geburtsbettes mit Geburtskiſſen und Handhaben meiſtens uͤberfluͤſſig. Eben ſo faͤllt bei kleinen Fruͤchten die Unterſtuͤtzung des Mittelfleiſches weg, dahingegen bei Wegnahme der Nachgeburt wegen des ſehr muͤrben Nabel- ſtranges viel Vorſicht angewendet werden muß. — Auch fuͤr das Wochenbett gelten die gewoͤhnlichen Regeln, und, auch daß meiſtens hierbei nicht ſehr viel Milchandrang bemerkt wird, beguͤnſtigt einen ſchnellern und leichtern Verlauf dieſer Periode. Erfolgen (was jedoch hier ſeltner vorkommt) Blutungen, ſo muß eben ſo wie bei der folgenden Gattung verfahren werden. §. 1470. Die Fruͤhgeburten durch gewaltſame Tren- nung der Placenta machen in ihrer Behandlung die Beruͤckſichtigung der Blutung zum wichtigſten

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 488. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/514>, abgerufen am 21.12.2024.