bei abgestorbenen Früchten nicht zu sehr mit der Operation zu eilen, nach unternommener Operation aber die Nabelgefäße in der Wunde liegen zu lassen, bis die (zu befördernde) Eiterung die Abstoßung der Placenta beendigt hat, ergiebt sich von selbst. Bei einer in Verhärtung übergehenden Frucht würde die Operation ganz unterbleiben. -- Findet man sie bei der Operation in einer Tuba oder in einem Ovario, so sind diese Theile wie der Uterus beim Kaiserschnitt zu behandeln, dafern es nicht den vorliegenden Umständen nach gerathener scheinen sollte, die Exstirpation des ganzen abnormen Frucht- hälters zu unternehmen.
II. Von regelwidriger Dauer der Verbindung der im Uterus enthaltenen Frucht mit dem mütter- lichen Körper.
I. Zu kurze Dauer dieser Verbindung, Frühgeburt oder Fehlgeburt (Partus praematurus, fausse-couche).
§. 1456.
Wir verstehen hierunter eine jede Geburt welche vor dem Ablauf der sieben und dreißigsten Schwanger- schaftswoche erfolgt, und unterscheiden davon folgende Arten: -- 1) Den eigentlichen Mißfall(Abortus) welcher vom ersten bis vierten Monate, 2) die unzeitige Geburt (partus immaturus) welche vom fünften bis siebenden Monate, und 3) die frühzeitige Geburt(partus praecox, praematurus) welche im achten oder neunten Monate erfolgt.
§. 1457.
Diese abnormen Geburten sind ferner sehr verschieden, jenachdem sie durch eine oder die andere Veranlassung entstehen.
bei abgeſtorbenen Fruͤchten nicht zu ſehr mit der Operation zu eilen, nach unternommener Operation aber die Nabelgefaͤße in der Wunde liegen zu laſſen, bis die (zu befoͤrdernde) Eiterung die Abſtoßung der Placenta beendigt hat, ergiebt ſich von ſelbſt. Bei einer in Verhaͤrtung uͤbergehenden Frucht wuͤrde die Operation ganz unterbleiben. — Findet man ſie bei der Operation in einer Tuba oder in einem Ovario, ſo ſind dieſe Theile wie der Uterus beim Kaiſerſchnitt zu behandeln, dafern es nicht den vorliegenden Umſtaͤnden nach gerathener ſcheinen ſollte, die Exſtirpation des ganzen abnormen Frucht- haͤlters zu unternehmen.
II. Von regelwidriger Dauer der Verbindung der im Uterus enthaltenen Frucht mit dem muͤtter- lichen Koͤrper.
I. Zu kurze Dauer dieſer Verbindung, Fruͤhgeburt oder Fehlgeburt (Partus praematurus, fausse-couche).
§. 1456.
Wir verſtehen hierunter eine jede Geburt welche vor dem Ablauf der ſieben und dreißigſten Schwanger- ſchaftswoche erfolgt, und unterſcheiden davon folgende Arten: — 1) Den eigentlichen Mißfall(Abortus) welcher vom erſten bis vierten Monate, 2) die unzeitige Geburt (partus immaturus) welche vom fuͤnften bis ſiebenden Monate, und 3) die fruͤhzeitige Geburt(partus praecox, praematurus) welche im achten oder neunten Monate erfolgt.
§. 1457.
Dieſe abnormen Geburten ſind ferner ſehr verſchieden, jenachdem ſie durch eine oder die andere Veranlaſſung entſtehen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><divn="9"><p><pbfacs="#f0506"n="480"/>
bei abgeſtorbenen Fruͤchten nicht zu ſehr mit der Operation<lb/>
zu eilen, nach unternommener Operation aber die Nabelgefaͤße<lb/>
in der Wunde liegen zu laſſen, bis die (zu befoͤrdernde)<lb/>
Eiterung die Abſtoßung der Placenta beendigt hat, ergiebt<lb/>ſich von ſelbſt. Bei einer in Verhaͤrtung uͤbergehenden Frucht<lb/>
wuͤrde die Operation ganz unterbleiben. — Findet man ſie bei<lb/>
der Operation in einer Tuba oder in einem <hirendition="#aq">Ovario,</hi>ſo ſind<lb/>
dieſe Theile wie der Uterus beim Kaiſerſchnitt zu behandeln,<lb/>
dafern es nicht den vorliegenden Umſtaͤnden nach gerathener<lb/>ſcheinen ſollte, die Exſtirpation des ganzen abnormen Frucht-<lb/>
haͤlters zu unternehmen.</p></div></div><lb/><divn="8"><head><hirendition="#g"><hirendition="#aq">II.</hi><lb/>
Von regelwidriger Dauer der Verbindung der<lb/>
im Uterus enthaltenen Frucht mit dem muͤtter-<lb/>
lichen Koͤrper</hi>.</head><lb/><divn="9"><head><hirendition="#aq">I.</hi><lb/>
Zu kurze Dauer dieſer Verbindung, Fruͤhgeburt oder<lb/>
Fehlgeburt <hirendition="#aq">(Partus praematurus, fausse-couche).</hi></head><lb/><divn="10"><head>§. 1456.</head><lb/><p>Wir verſtehen hierunter eine jede Geburt welche <hirendition="#g">vor<lb/>
dem Ablauf der ſieben und dreißigſten</hi> Schwanger-<lb/>ſchaftswoche erfolgt, und unterſcheiden davon folgende Arten: —<lb/>
1) Den <hirendition="#g">eigentlichen Mißfall</hi><hirendition="#aq">(Abortus)</hi> welcher vom<lb/>
erſten bis vierten Monate, 2) die <hirendition="#g">unzeitige Geburt</hi><lb/><hirendition="#aq">(partus immaturus)</hi> welche vom fuͤnften bis ſiebenden Monate,<lb/>
und 3) die <hirendition="#g">fruͤhzeitige Geburt</hi><hirendition="#aq">(partus praecox,<lb/>
praematurus)</hi> welche im achten oder neunten Monate erfolgt.</p></div><lb/><divn="10"><head>§. 1457.</head><lb/><p>Dieſe abnormen Geburten ſind ferner ſehr verſchieden,<lb/>
jenachdem ſie durch eine oder die andere Veranlaſſung entſtehen.<lb/></p></div></div></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[480/0506]
bei abgeſtorbenen Fruͤchten nicht zu ſehr mit der Operation
zu eilen, nach unternommener Operation aber die Nabelgefaͤße
in der Wunde liegen zu laſſen, bis die (zu befoͤrdernde)
Eiterung die Abſtoßung der Placenta beendigt hat, ergiebt
ſich von ſelbſt. Bei einer in Verhaͤrtung uͤbergehenden Frucht
wuͤrde die Operation ganz unterbleiben. — Findet man ſie bei
der Operation in einer Tuba oder in einem Ovario, ſo ſind
dieſe Theile wie der Uterus beim Kaiſerſchnitt zu behandeln,
dafern es nicht den vorliegenden Umſtaͤnden nach gerathener
ſcheinen ſollte, die Exſtirpation des ganzen abnormen Frucht-
haͤlters zu unternehmen.
II.
Von regelwidriger Dauer der Verbindung der
im Uterus enthaltenen Frucht mit dem muͤtter-
lichen Koͤrper.
I.
Zu kurze Dauer dieſer Verbindung, Fruͤhgeburt oder
Fehlgeburt (Partus praematurus, fausse-couche).
§. 1456.
Wir verſtehen hierunter eine jede Geburt welche vor
dem Ablauf der ſieben und dreißigſten Schwanger-
ſchaftswoche erfolgt, und unterſcheiden davon folgende Arten: —
1) Den eigentlichen Mißfall (Abortus) welcher vom
erſten bis vierten Monate, 2) die unzeitige Geburt
(partus immaturus) welche vom fuͤnften bis ſiebenden Monate,
und 3) die fruͤhzeitige Geburt (partus praecox,
praematurus) welche im achten oder neunten Monate erfolgt.
§. 1457.
Dieſe abnormen Geburten ſind ferner ſehr verſchieden,
jenachdem ſie durch eine oder die andere Veranlaſſung entſtehen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 480. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/506>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.