Rücksichtlich der Behandlung muß man die Behandlung während der Geburt, und die schon während der Schwanger- schaft anwendbare unterscheiden. Was die erstere betrifft, so ist vorzüglich auf die Lage des Kopfes zu achten und dieselbe wo möglich auf die Weise zu leiten, daß dessen größere Durch- messer in die größte Weite des Beckens (also im Eingange mehr im Querdurchmesser, welcher gewöhnlich selbst bei sehr verengertem Becken eine gewiße Weite behält) gestellt werden. Bei vorausgehendem Kopf muß dieß, so lange er noch be- weglich ist, durch das bei der Wendung auf den Kopf be- schriebene Verfahren bewirkt werden, und ist dieses nicht mög- lich, so wird man bei der Wendung auf die Füße es gewöhn- lich leichter bewerkstelligen können, und dadurch die gefährliche Perforation gewöhnlich zu vermeiden im Stande seyn. Ist aber der Kopf schon wirklich eingekeilt, so muß die Hülfslei- stung nach den §. 1421. angegebenen Regeln eingeleitet wer- den. Die Zange, und bei sehr verengertem Becken, und vollkommen sichern Kennzeichen vom Tode des Kindes, das Perforatorium, sind dann die Mittel die Entbindung zu beendigen. -- Folgt der Kopf zuletzt nach, so wird nach den bei der Extraktion gegebenen Regeln (§. 1203. u. f.) auf die vortheilhafte Hereinführung desselben in das Becken besondere Rücksicht genommen, und bei demunge- achter Statt findenden Fällen von Einkeilung leistet dann ebenfalls die Zange oder, bei sicher abgestorbenem Kinde, der kleine stumpfe Haken Smellie's, schickliche Hülfe. Sel- ten wird man bei gut eingeleitetem Kopfe, in dieser Lage, die Perforation nöthig haben, wenigstens habe ich selbst bei 2 3/4 Conjugata ausgetragene Kinder in dieser Stellung ohne Perforation entbunden, obwohl Eindrücke vom Promontorio dabei nicht leicht zu vermeiden sind.
§. 1424.
Was die Behandlung während der Schwangerschaft be- trifft, so gehören dahin zunächst die Vorschläge von Brün-
§. 1423.
Ruͤckſichtlich der Behandlung muß man die Behandlung waͤhrend der Geburt, und die ſchon waͤhrend der Schwanger- ſchaft anwendbare unterſcheiden. Was die erſtere betrifft, ſo iſt vorzuͤglich auf die Lage des Kopfes zu achten und dieſelbe wo moͤglich auf die Weiſe zu leiten, daß deſſen groͤßere Durch- meſſer in die groͤßte Weite des Beckens (alſo im Eingange mehr im Querdurchmeſſer, welcher gewoͤhnlich ſelbſt bei ſehr verengertem Becken eine gewiße Weite behaͤlt) geſtellt werden. Bei vorausgehendem Kopf muß dieß, ſo lange er noch be- weglich iſt, durch das bei der Wendung auf den Kopf be- ſchriebene Verfahren bewirkt werden, und iſt dieſes nicht moͤg- lich, ſo wird man bei der Wendung auf die Fuͤße es gewoͤhn- lich leichter bewerkſtelligen koͤnnen, und dadurch die gefaͤhrliche Perforation gewoͤhnlich zu vermeiden im Stande ſeyn. Iſt aber der Kopf ſchon wirklich eingekeilt, ſo muß die Huͤlfslei- ſtung nach den §. 1421. angegebenen Regeln eingeleitet wer- den. Die Zange, und bei ſehr verengertem Becken, und vollkommen ſichern Kennzeichen vom Tode des Kindes, das Perforatorium, ſind dann die Mittel die Entbindung zu beendigen. — Folgt der Kopf zuletzt nach, ſo wird nach den bei der Extraktion gegebenen Regeln (§. 1203. u. f.) auf die vortheilhafte Hereinfuͤhrung deſſelben in das Becken beſondere Ruͤckſicht genommen, und bei demunge- achter Statt findenden Faͤllen von Einkeilung leiſtet dann ebenfalls die Zange oder, bei ſicher abgeſtorbenem Kinde, der kleine ſtumpfe Haken Smellie’s, ſchickliche Huͤlfe. Sel- ten wird man bei gut eingeleitetem Kopfe, in dieſer Lage, die Perforation noͤthig haben, wenigſtens habe ich ſelbſt bei 2 ¾ Conjugata ausgetragene Kinder in dieſer Stellung ohne Perforation entbunden, obwohl Eindruͤcke vom Promontorio dabei nicht leicht zu vermeiden ſind.
§. 1424.
Was die Behandlung waͤhrend der Schwangerſchaft be- trifft, ſo gehoͤren dahin zunaͤchſt die Vorſchlaͤge von Bruͤn-
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§. 1423.
Ruͤckſichtlich der Behandlung muß man die Behandlung
waͤhrend der Geburt, und die ſchon waͤhrend der Schwanger-
ſchaft anwendbare unterſcheiden. Was die erſtere betrifft, ſo
iſt vorzuͤglich auf die Lage des Kopfes zu achten und dieſelbe
wo moͤglich auf die Weiſe zu leiten, daß deſſen groͤßere Durch-
meſſer in die groͤßte Weite des Beckens (alſo im Eingange
mehr im Querdurchmeſſer, welcher gewoͤhnlich ſelbſt bei ſehr
verengertem Becken eine gewiße Weite behaͤlt) geſtellt werden.
Bei vorausgehendem Kopf muß dieß, ſo lange er noch be-
weglich iſt, durch das bei der Wendung auf den Kopf be-
ſchriebene Verfahren bewirkt werden, und iſt dieſes nicht moͤg-
lich, ſo wird man bei der Wendung auf die Fuͤße es gewoͤhn-
lich leichter bewerkſtelligen koͤnnen, und dadurch die gefaͤhrliche
Perforation gewoͤhnlich zu vermeiden im Stande ſeyn. Iſt
aber der Kopf ſchon wirklich eingekeilt, ſo muß die Huͤlfslei-
ſtung nach den §. 1421. angegebenen Regeln eingeleitet wer-
den. Die Zange, und bei ſehr verengertem Becken, und
vollkommen ſichern Kennzeichen vom Tode des
Kindes, das Perforatorium, ſind dann die Mittel die
Entbindung zu beendigen. — Folgt der Kopf zuletzt nach,
ſo wird nach den bei der Extraktion gegebenen Regeln
(§. 1203. u. f.) auf die vortheilhafte Hereinfuͤhrung deſſelben in
das Becken beſondere Ruͤckſicht genommen, und bei demunge-
achter Statt findenden Faͤllen von Einkeilung leiſtet dann
ebenfalls die Zange oder, bei ſicher abgeſtorbenem Kinde, der
kleine ſtumpfe Haken Smellie’s, ſchickliche Huͤlfe. Sel-
ten wird man bei gut eingeleitetem Kopfe, in dieſer Lage,
die Perforation noͤthig haben, wenigſtens habe ich ſelbſt bei
2 ¾ Conjugata ausgetragene Kinder in dieſer Stellung ohne
Perforation entbunden, obwohl Eindruͤcke vom Promontorio
dabei nicht leicht zu vermeiden ſind.
§. 1424.
Was die Behandlung waͤhrend der Schwangerſchaft be-
trifft, ſo gehoͤren dahin zunaͤchſt die Vorſchlaͤge von Bruͤn-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 460. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/486>, abgerufen am 21.11.2024.
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