gefahrdrohende Regelwidrigkeiten sich hinzugesellen, Gebrauch machen dürfen.
§. 1376.
Was die Einwirkung krampfhafter Wehen in der drit- ten und vierten Periode anbelangt, so pflegt sie hier im Allgemeinen weniger nachtheilig als in der zweiten zu seyn, da, wenn der vorliegende Kindestheil einmal in den Mutter- mund oder in die Mutterscheide herabgesunken ist, die Strik- turen, wegen der mechanischen Ausdehnung, kaum in so ho- hem Grade möglich sind, ja es ist nicht selten zu bemerken, daß, sobald einmal der Muttermund geöffnet ist, die Geburts- thätigkeit regelmäßiger und kräftiger eintritt. Demungeachtet kann zuweilen der krampfhafte Zustand auch in diesen Perio- den noch fortdauern, den Austritt des Kindes verzögern, und theils für letzteres, theils für die Mutter bedenklich werden. Die Zeit innerhalb welcher übrigens von dieser Verzögerung Gefahr bevorsteht, läßt sich, wie bei der Atonie, ebenfalls nicht absolut, sondern nur nach Erwägung der besondern Um- stände bestimmen. Regel ist es daher, zunächst mit dem frü- her genannten allgemeinen Verfahren, den Fomentationen, und der Anwendung erregender und antispasmodischer Mittel (be- sonders eine Verbindung der @. cinnamomi und TR. thebaic. ist hierzu zweckmäßig) fortzufahren, wo aber Zeichen eintreten, welche von einer längern Dauer der Geburtsarbeit für Mut- ter oder Kind wahren Nachtheil befürchten lassen, durch ope- rative Hülfe die Entbindung zu beendigen.
§. 1377.
Endlich den Einfluß betreffend, welchen diese krampfhaf- ten Zusammenziehungen auf die Erscheinungen der fünften Geburtsperiode äußern, so zeigt sich derselbe theils in einer besondern Art der Nachgeburtszögerung, theils in innern Blutungen. Was die erstere betrifft, so belegen wir sie mit dem Namen der Einsackung der Nachgeburt (incar- ceratio placentae). Sie charakterisirt sich theils durch die obenerwähnte, zu Krämpfen disponirende Individualität der
Was die Einwirkung krampfhafter Wehen in der drit- ten und vierten Periode anbelangt, ſo pflegt ſie hier im Allgemeinen weniger nachtheilig als in der zweiten zu ſeyn, da, wenn der vorliegende Kindestheil einmal in den Mutter- mund oder in die Mutterſcheide herabgeſunken iſt, die Strik- turen, wegen der mechaniſchen Ausdehnung, kaum in ſo ho- hem Grade moͤglich ſind, ja es iſt nicht ſelten zu bemerken, daß, ſobald einmal der Muttermund geoͤffnet iſt, die Geburts- thaͤtigkeit regelmaͤßiger und kraͤftiger eintritt. Demungeachtet kann zuweilen der krampfhafte Zuſtand auch in dieſen Perio- den noch fortdauern, den Austritt des Kindes verzoͤgern, und theils fuͤr letzteres, theils fuͤr die Mutter bedenklich werden. Die Zeit innerhalb welcher uͤbrigens von dieſer Verzoͤgerung Gefahr bevorſteht, laͤßt ſich, wie bei der Atonie, ebenfalls nicht abſolut, ſondern nur nach Erwaͤgung der beſondern Um- ſtaͤnde beſtimmen. Regel iſt es daher, zunaͤchſt mit dem fruͤ- her genannten allgemeinen Verfahren, den Fomentationen, und der Anwendung erregender und antiſpasmodiſcher Mittel (be- ſonders eine Verbindung der . cinnamomi und TR. thebaic. iſt hierzu zweckmaͤßig) fortzufahren, wo aber Zeichen eintreten, welche von einer laͤngern Dauer der Geburtsarbeit fuͤr Mut- ter oder Kind wahren Nachtheil befuͤrchten laſſen, durch ope- rative Huͤlfe die Entbindung zu beendigen.
§. 1377.
Endlich den Einfluß betreffend, welchen dieſe krampfhaf- ten Zuſammenziehungen auf die Erſcheinungen der fuͤnften Geburtsperiode aͤußern, ſo zeigt ſich derſelbe theils in einer beſondern Art der Nachgeburtszoͤgerung, theils in innern Blutungen. Was die erſtere betrifft, ſo belegen wir ſie mit dem Namen der Einſackung der Nachgeburt (incar- ceratio placentae). Sie charakteriſirt ſich theils durch die obenerwaͤhnte, zu Kraͤmpfen disponirende Individualitaͤt der
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gefahrdrohende Regelwidrigkeiten ſich hinzugeſellen, Gebrauch
machen duͤrfen.
§. 1376.
Was die Einwirkung krampfhafter Wehen in der drit-
ten und vierten Periode anbelangt, ſo pflegt ſie hier im
Allgemeinen weniger nachtheilig als in der zweiten zu ſeyn,
da, wenn der vorliegende Kindestheil einmal in den Mutter-
mund oder in die Mutterſcheide herabgeſunken iſt, die Strik-
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hem Grade moͤglich ſind, ja es iſt nicht ſelten zu bemerken,
daß, ſobald einmal der Muttermund geoͤffnet iſt, die Geburts-
thaͤtigkeit regelmaͤßiger und kraͤftiger eintritt. Demungeachtet
kann zuweilen der krampfhafte Zuſtand auch in dieſen Perio-
den noch fortdauern, den Austritt des Kindes verzoͤgern, und
theils fuͤr letzteres, theils fuͤr die Mutter bedenklich werden.
Die Zeit innerhalb welcher uͤbrigens von dieſer Verzoͤgerung
Gefahr bevorſteht, laͤßt ſich, wie bei der Atonie, ebenfalls
nicht abſolut, ſondern nur nach Erwaͤgung der beſondern Um-
ſtaͤnde beſtimmen. Regel iſt es daher, zunaͤchſt mit dem fruͤ-
her genannten allgemeinen Verfahren, den Fomentationen, und
der Anwendung erregender und antiſpasmodiſcher Mittel (be-
ſonders eine Verbindung der . cinnamomi und . thebaic. iſt
hierzu zweckmaͤßig) fortzufahren, wo aber Zeichen eintreten,
welche von einer laͤngern Dauer der Geburtsarbeit fuͤr Mut-
ter oder Kind wahren Nachtheil befuͤrchten laſſen, durch ope-
rative Huͤlfe die Entbindung zu beendigen.
§. 1377.
Endlich den Einfluß betreffend, welchen dieſe krampfhaf-
ten Zuſammenziehungen auf die Erſcheinungen der fuͤnften
Geburtsperiode aͤußern, ſo zeigt ſich derſelbe theils in
einer beſondern Art der Nachgeburtszoͤgerung, theils in innern
Blutungen. Was die erſtere betrifft, ſo belegen wir ſie mit
dem Namen der Einſackung der Nachgeburt (incar-
ceratio placentae). Sie charakteriſirt ſich theils durch die
obenerwaͤhnte, zu Kraͤmpfen disponirende Individualitaͤt der
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 434. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/460>, abgerufen am 21.11.2024.
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