Die Folgen dieses Schwächezustandes und die aus Be- rücksichtigung derselben sich ergebende Prognose, sind nach dem Grade desselben und nach dem Zeitpunkte der Geburt, wo er bemerkt wird, sehr verschieden, und eben so muß es denn auch die Behandlung seyn. -- Was die erste und zweite Geburtsperiode betrifft, so ist hier die langsame weniger kräftige Geburtsthätigkeit weder für Mutter noch Kind mit besonderem Nachtheile verknüpft; man muß daher sich beson- ders in Acht nehmen, hier schon durch Anwendung gewaltsam erregender innerer oder äußerer Mittel, der @. cinnamomi der Einreibungen u. s. w., eine noch größere Erschöpfung für die spätern Perioden vorzubereiten. Ist daher die Schwäche der Wehen Folge allgemeiner Schwächezustände, der phlegma- tischen Constitution, des männlichen Habitus, so darf auch nur die oben (§. 1323. u. 1324.) gelehrte Behandlung eintre- ten; ist sie Folge örtlicher Abnormität, so kann nicht anders verfahren werden, nur daß auch hier, wenn mehr ein torpi- der Zustand sich zeigt und es die allgemeinen Kräfte und son- stigen Umstände erlauben, eine mäßige Körperbewegung durch Auf- und Abgehen im Zimmer zweckmäßig zu seyn pflegt, und die §. 1323. empfohlenen allgemeinen Unterstützungsmittel der Kräfte nicht vernachläßigt werden dürfen. Hängt endlich die Unthätigkeit von zu großer Anhäufung des Fruchtwassers ab, so wird es zuweilen nöthig die Eihäute noch vor völliger Erweiterung des Muttermundes zu sprengen, und so dem Uterus mehr Raum zur Zusammenziehung zu gestatten, wie davon noch bei Betrachtung der Regelwidrigkeiten des Frucht- wassers selbst die Rede seyn wird.
§. 1364.
Die Unthätigkeit des Uterus während der dritten und vierten Periode, ist schon von bedenklichern Folgen, und zwar insbesondere für das Kind begleitet. Wird nämlich der Durchgang desselben, besonders nachdem der Kindeskopf schon in die Beckenhöhle herabgetreten ist, verzögert, so kann das
§. 1363.
Die Folgen dieſes Schwaͤchezuſtandes und die aus Be- ruͤckſichtigung derſelben ſich ergebende Prognoſe, ſind nach dem Grade deſſelben und nach dem Zeitpunkte der Geburt, wo er bemerkt wird, ſehr verſchieden, und eben ſo muß es denn auch die Behandlung ſeyn. — Was die erſte und zweite Geburtsperiode betrifft, ſo iſt hier die langſame weniger kraͤftige Geburtsthaͤtigkeit weder fuͤr Mutter noch Kind mit beſonderem Nachtheile verknuͤpft; man muß daher ſich beſon- ders in Acht nehmen, hier ſchon durch Anwendung gewaltſam erregender innerer oder aͤußerer Mittel, der . cinnamomi der Einreibungen u. ſ. w., eine noch groͤßere Erſchoͤpfung fuͤr die ſpaͤtern Perioden vorzubereiten. Iſt daher die Schwaͤche der Wehen Folge allgemeiner Schwaͤchezuſtaͤnde, der phlegma- tiſchen Conſtitution, des maͤnnlichen Habitus, ſo darf auch nur die oben (§. 1323. u. 1324.) gelehrte Behandlung eintre- ten; iſt ſie Folge oͤrtlicher Abnormitaͤt, ſo kann nicht anders verfahren werden, nur daß auch hier, wenn mehr ein torpi- der Zuſtand ſich zeigt und es die allgemeinen Kraͤfte und ſon- ſtigen Umſtaͤnde erlauben, eine maͤßige Koͤrperbewegung durch Auf- und Abgehen im Zimmer zweckmaͤßig zu ſeyn pflegt, und die §. 1323. empfohlenen allgemeinen Unterſtuͤtzungsmittel der Kraͤfte nicht vernachlaͤßigt werden duͤrfen. Haͤngt endlich die Unthaͤtigkeit von zu großer Anhaͤufung des Fruchtwaſſers ab, ſo wird es zuweilen noͤthig die Eihaͤute noch vor voͤlliger Erweiterung des Muttermundes zu ſprengen, und ſo dem Uterus mehr Raum zur Zuſammenziehung zu geſtatten, wie davon noch bei Betrachtung der Regelwidrigkeiten des Frucht- waſſers ſelbſt die Rede ſeyn wird.
§. 1364.
Die Unthaͤtigkeit des Uterus waͤhrend der dritten und vierten Periode, iſt ſchon von bedenklichern Folgen, und zwar insbeſondere fuͤr das Kind begleitet. Wird naͤmlich der Durchgang deſſelben, beſonders nachdem der Kindeskopf ſchon in die Beckenhoͤhle herabgetreten iſt, verzoͤgert, ſo kann das
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§. 1363.
Die Folgen dieſes Schwaͤchezuſtandes und die aus Be-
ruͤckſichtigung derſelben ſich ergebende Prognoſe, ſind nach dem
Grade deſſelben und nach dem Zeitpunkte der Geburt, wo
er bemerkt wird, ſehr verſchieden, und eben ſo muß es denn
auch die Behandlung ſeyn. — Was die erſte und zweite
Geburtsperiode betrifft, ſo iſt hier die langſame weniger
kraͤftige Geburtsthaͤtigkeit weder fuͤr Mutter noch Kind mit
beſonderem Nachtheile verknuͤpft; man muß daher ſich beſon-
ders in Acht nehmen, hier ſchon durch Anwendung gewaltſam
erregender innerer oder aͤußerer Mittel, der . cinnamomi
der Einreibungen u. ſ. w., eine noch groͤßere Erſchoͤpfung fuͤr
die ſpaͤtern Perioden vorzubereiten. Iſt daher die Schwaͤche
der Wehen Folge allgemeiner Schwaͤchezuſtaͤnde, der phlegma-
tiſchen Conſtitution, des maͤnnlichen Habitus, ſo darf auch nur
die oben (§. 1323. u. 1324.) gelehrte Behandlung eintre-
ten; iſt ſie Folge oͤrtlicher Abnormitaͤt, ſo kann nicht anders
verfahren werden, nur daß auch hier, wenn mehr ein torpi-
der Zuſtand ſich zeigt und es die allgemeinen Kraͤfte und ſon-
ſtigen Umſtaͤnde erlauben, eine maͤßige Koͤrperbewegung durch
Auf- und Abgehen im Zimmer zweckmaͤßig zu ſeyn pflegt,
und die §. 1323. empfohlenen allgemeinen Unterſtuͤtzungsmittel
der Kraͤfte nicht vernachlaͤßigt werden duͤrfen. Haͤngt endlich
die Unthaͤtigkeit von zu großer Anhaͤufung des Fruchtwaſſers
ab, ſo wird es zuweilen noͤthig die Eihaͤute noch vor voͤlliger
Erweiterung des Muttermundes zu ſprengen, und ſo dem
Uterus mehr Raum zur Zuſammenziehung zu geſtatten, wie
davon noch bei Betrachtung der Regelwidrigkeiten des Frucht-
waſſers ſelbſt die Rede ſeyn wird.
§. 1364.
Die Unthaͤtigkeit des Uterus waͤhrend der dritten und
vierten Periode, iſt ſchon von bedenklichern Folgen, und
zwar insbeſondere fuͤr das Kind begleitet. Wird naͤmlich der
Durchgang deſſelben, beſonders nachdem der Kindeskopf ſchon
in die Beckenhoͤhle herabgetreten iſt, verzoͤgert, ſo kann das
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 426. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/452>, abgerufen am 21.11.2024.
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