des Geburtsgeschäfts zu suchen ist, und die Umstände die Mög- lichkeit einer schnellen und leichten Beendigung der Entbindung durch die Kunst versprechen. -- Betreffen diese Zufälle hinge- gen vollsaftige Körper, und repetiren sie schnell nacheinander, so werden sie sehr häufig tödtlich. --
§. 1339.
Auch was die Behandlung dieser Zufälle betrifft, muß auf die schon oben (§. 1048. u. f.) gegebenen Regeln verwie- sen werden, besondere Aufmerksamkeit jedoch ist auf folgende Punkte zu wenden: 1) daß die Kreisende auf einem ziemlich horizontalen Lager erhalten werde, indem hier ihr Körper am besten gegen Beschädigungen geschirmt werden kann; 2) daß man selbst die etwa nöthig werdenden künstlichen Hülfsleistun- gen, dafern die Natur derselben es einigermaaßen gestattet, auf dem Geburtsbett, außerdem aber auf dem Querlager an- wende, nie aber dergleichen Personen auf einen Geburtsstuhl bringen lasse. 3) Daß die Gebärende nicht zu sehr an allen Gliederbewegungen während der Anfälle gehindert werde; 4) daß man besonders die freien Zwischenräume zwischen zwei Aufällen, zur Anwendung der kräftigsten innern und äußern Mittel benutze; 5) daß man, dafern die Eröffnung des Mut- termundes und das Eingetretenseyn des Kindestheils eine bal- dige und leichte Entbindung möglich machen, diese stets voll- ende, indem zwar keinesweges dadurch allein die Zuckungen immer gehoben werden, jedoch nicht selten wenigstens einer der Reitze welche diese Zufälle herbeiführten, beseitigt, nament- lich aber die Gefahr welche dem Kinde droht, dadurch ver- mindert wird.
§. 1340.
Was übrigens rücksichtlich der gewaltsamen Entbindung bei Convulsionen der Schwangern bemerkt worden ist (§. 1053.) findet auch auf die Convulsionen bei Gebärenden in den ersten Perioden der Geburt Anwendung, nämlich daß jene Operation ein Mittel sey, wodurch oft mehr geschadet als genützt werde,
des Geburtsgeſchaͤfts zu ſuchen iſt, und die Umſtaͤnde die Moͤg- lichkeit einer ſchnellen und leichten Beendigung der Entbindung durch die Kunſt verſprechen. — Betreffen dieſe Zufaͤlle hinge- gen vollſaftige Koͤrper, und repetiren ſie ſchnell nacheinander, ſo werden ſie ſehr haͤufig toͤdtlich. —
§. 1339.
Auch was die Behandlung dieſer Zufaͤlle betrifft, muß auf die ſchon oben (§. 1048. u. f.) gegebenen Regeln verwie- ſen werden, beſondere Aufmerkſamkeit jedoch iſt auf folgende Punkte zu wenden: 1) daß die Kreiſende auf einem ziemlich horizontalen Lager erhalten werde, indem hier ihr Koͤrper am beſten gegen Beſchaͤdigungen geſchirmt werden kann; 2) daß man ſelbſt die etwa noͤthig werdenden kuͤnſtlichen Huͤlfsleiſtun- gen, dafern die Natur derſelben es einigermaaßen geſtattet, auf dem Geburtsbett, außerdem aber auf dem Querlager an- wende, nie aber dergleichen Perſonen auf einen Geburtsſtuhl bringen laſſe. 3) Daß die Gebaͤrende nicht zu ſehr an allen Gliederbewegungen waͤhrend der Anfaͤlle gehindert werde; 4) daß man beſonders die freien Zwiſchenraͤume zwiſchen zwei Aufaͤllen, zur Anwendung der kraͤftigſten innern und aͤußern Mittel benutze; 5) daß man, dafern die Eroͤffnung des Mut- termundes und das Eingetretenſeyn des Kindestheils eine bal- dige und leichte Entbindung moͤglich machen, dieſe ſtets voll- ende, indem zwar keinesweges dadurch allein die Zuckungen immer gehoben werden, jedoch nicht ſelten wenigſtens einer der Reitze welche dieſe Zufaͤlle herbeifuͤhrten, beſeitigt, nament- lich aber die Gefahr welche dem Kinde droht, dadurch ver- mindert wird.
§. 1340.
Was uͤbrigens ruͤckſichtlich der gewaltſamen Entbindung bei Convulſionen der Schwangern bemerkt worden iſt (§. 1053.) findet auch auf die Convulſionen bei Gebaͤrenden in den erſten Perioden der Geburt Anwendung, naͤmlich daß jene Operation ein Mittel ſey, wodurch oft mehr geſchadet als genuͤtzt werde,
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des Geburtsgeſchaͤfts zu ſuchen iſt, und die Umſtaͤnde die Moͤg-
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durch die Kunſt verſprechen. — Betreffen dieſe Zufaͤlle hinge-
gen vollſaftige Koͤrper, und repetiren ſie ſchnell nacheinander,
ſo werden ſie ſehr haͤufig toͤdtlich. —
§. 1339.
Auch was die Behandlung dieſer Zufaͤlle betrifft, muß
auf die ſchon oben (§. 1048. u. f.) gegebenen Regeln verwie-
ſen werden, beſondere Aufmerkſamkeit jedoch iſt auf folgende
Punkte zu wenden: 1) daß die Kreiſende auf einem ziemlich
horizontalen Lager erhalten werde, indem hier ihr Koͤrper am
beſten gegen Beſchaͤdigungen geſchirmt werden kann; 2) daß
man ſelbſt die etwa noͤthig werdenden kuͤnſtlichen Huͤlfsleiſtun-
gen, dafern die Natur derſelben es einigermaaßen geſtattet,
auf dem Geburtsbett, außerdem aber auf dem Querlager an-
wende, nie aber dergleichen Perſonen auf einen Geburtsſtuhl
bringen laſſe. 3) Daß die Gebaͤrende nicht zu ſehr an allen
Gliederbewegungen waͤhrend der Anfaͤlle gehindert werde; 4)
daß man beſonders die freien Zwiſchenraͤume zwiſchen zwei
Aufaͤllen, zur Anwendung der kraͤftigſten innern und aͤußern
Mittel benutze; 5) daß man, dafern die Eroͤffnung des Mut-
termundes und das Eingetretenſeyn des Kindestheils eine bal-
dige und leichte Entbindung moͤglich machen, dieſe ſtets voll-
ende, indem zwar keinesweges dadurch allein die Zuckungen
immer gehoben werden, jedoch nicht ſelten wenigſtens einer
der Reitze welche dieſe Zufaͤlle herbeifuͤhrten, beſeitigt, nament-
lich aber die Gefahr welche dem Kinde droht, dadurch ver-
mindert wird.
§. 1340.
Was uͤbrigens ruͤckſichtlich der gewaltſamen Entbindung
bei Convulſionen der Schwangern bemerkt worden iſt (§. 1053.)
findet auch auf die Convulſionen bei Gebaͤrenden in den erſten
Perioden der Geburt Anwendung, naͤmlich daß jene Operation
ein Mittel ſey, wodurch oft mehr geſchadet als genuͤtzt werde,
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/438>, abgerufen am 21.11.2024.
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