keit, das Vorfallen von Netz oder Darmwindungen zu verhü- ten, und der Operateur ergreift zum zweitenmale das bau- chige Bistouri um den Einschnitt in den Uterus zu machen. Man trennt deßhalb an der Stelle welche man als oberste Grenze der Gebärmutterwunde betrachten will, die Substanz des Uterus bis auf die Fruchthüllen (eine weißliche Farbe giebt gewöhnlich das Anzeichen, daß man sich den Eihäuten nähert, bei einem in der Wunde liegenden Mutterkuchen ist indeß wie ich mich bei Eröffnung einer hochschwanger Ver- storbenen überzeugt habe, das Unterscheiden der Uterinsub- stanz von der Placentensubstanz etwas schwieriger), bringt sodann die Hohlsonde und auf dieser das gerade Bistouri ein, um die Wunde bis zu der im vorkommenden Falle für nöthig gehaltenen Länge zu erweitern, und wendet sich nun zur Ent- wickelung des Kindes.
§. 1283.
Es tritt nun hierbei der doppelte Fall ein, daß man entweder den Sitz der Placenta glücklich vermieden hat, oder die Wunde durch die Fläche der Placenta ganz oder zum Theil ausgefüllt wird, in welchem Falle denn gewöhnlich, da in der Gegend des Mutterkuchens die stärksten venösen Gefäße sich vorzufinden pflegen, auch die Blutung beim Einschnitt der Gebärmuttersubstanz weit heftiger seyn wird. -- Nun hat es aber die Erfahrung bewiesen, daß in vielen Fällen alle angewendete Vorsicht, z. B. den Unterleib nur an der Stelle wo die Kindestheile am deutlichsten gefühlt werden, oder (da der Sitz der Placenta häufiger rechter Seits beobachtet wird) mehr in der linken Seite einzuschneiden, keinesweges hinreichte diesen unangenehmen Vorfall ganz zu vermeiden, und man ist sonach genöthigt, jedesmal auf denselben sich gefaßt zu halten.
§. 1284.
Das erste was nun unter solchen Umständen bemerkt werden muß, ist aber, daß der Operateur durch die eintretende
keit, das Vorfallen von Netz oder Darmwindungen zu verhuͤ- ten, und der Operateur ergreift zum zweitenmale das bau- chige Biſtouri um den Einſchnitt in den Uterus zu machen. Man trennt deßhalb an der Stelle welche man als oberſte Grenze der Gebaͤrmutterwunde betrachten will, die Subſtanz des Uterus bis auf die Fruchthuͤllen (eine weißliche Farbe giebt gewoͤhnlich das Anzeichen, daß man ſich den Eihaͤuten naͤhert, bei einem in der Wunde liegenden Mutterkuchen iſt indeß wie ich mich bei Eroͤffnung einer hochſchwanger Ver- ſtorbenen uͤberzeugt habe, das Unterſcheiden der Uterinſub- ſtanz von der Placentenſubſtanz etwas ſchwieriger), bringt ſodann die Hohlſonde und auf dieſer das gerade Biſtouri ein, um die Wunde bis zu der im vorkommenden Falle fuͤr noͤthig gehaltenen Laͤnge zu erweitern, und wendet ſich nun zur Ent- wickelung des Kindes.
§. 1283.
Es tritt nun hierbei der doppelte Fall ein, daß man entweder den Sitz der Placenta gluͤcklich vermieden hat, oder die Wunde durch die Flaͤche der Placenta ganz oder zum Theil ausgefuͤllt wird, in welchem Falle denn gewoͤhnlich, da in der Gegend des Mutterkuchens die ſtaͤrkſten venoͤſen Gefaͤße ſich vorzufinden pflegen, auch die Blutung beim Einſchnitt der Gebaͤrmutterſubſtanz weit heftiger ſeyn wird. — Nun hat es aber die Erfahrung bewieſen, daß in vielen Faͤllen alle angewendete Vorſicht, z. B. den Unterleib nur an der Stelle wo die Kindestheile am deutlichſten gefuͤhlt werden, oder (da der Sitz der Placenta haͤufiger rechter Seits beobachtet wird) mehr in der linken Seite einzuſchneiden, keinesweges hinreichte dieſen unangenehmen Vorfall ganz zu vermeiden, und man iſt ſonach genoͤthigt, jedesmal auf denſelben ſich gefaßt zu halten.
§. 1284.
Das erſte was nun unter ſolchen Umſtaͤnden bemerkt werden muß, iſt aber, daß der Operateur durch die eintretende
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keit, das Vorfallen von Netz oder Darmwindungen zu verhuͤ-
ten, und der Operateur ergreift zum zweitenmale das bau-
chige Biſtouri um den Einſchnitt in den Uterus zu machen.
Man trennt deßhalb an der Stelle welche man als oberſte
Grenze der Gebaͤrmutterwunde betrachten will, die Subſtanz
des Uterus bis auf die Fruchthuͤllen (eine weißliche Farbe
giebt gewoͤhnlich das Anzeichen, daß man ſich den Eihaͤuten
naͤhert, bei einem in der Wunde liegenden Mutterkuchen iſt
indeß wie ich mich bei Eroͤffnung einer hochſchwanger Ver-
ſtorbenen uͤberzeugt habe, das Unterſcheiden der Uterinſub-
ſtanz von der Placentenſubſtanz etwas ſchwieriger), bringt
ſodann die Hohlſonde und auf dieſer das gerade Biſtouri ein,
um die Wunde bis zu der im vorkommenden Falle fuͤr noͤthig
gehaltenen Laͤnge zu erweitern, und wendet ſich nun zur Ent-
wickelung des Kindes.
§. 1283.
Es tritt nun hierbei der doppelte Fall ein, daß man
entweder den Sitz der Placenta gluͤcklich vermieden hat, oder
die Wunde durch die Flaͤche der Placenta ganz oder zum Theil
ausgefuͤllt wird, in welchem Falle denn gewoͤhnlich, da in
der Gegend des Mutterkuchens die ſtaͤrkſten venoͤſen Gefaͤße
ſich vorzufinden pflegen, auch die Blutung beim Einſchnitt
der Gebaͤrmutterſubſtanz weit heftiger ſeyn wird. — Nun hat
es aber die Erfahrung bewieſen, daß in vielen Faͤllen alle
angewendete Vorſicht, z. B. den Unterleib nur an der Stelle
wo die Kindestheile am deutlichſten gefuͤhlt werden, oder (da
der Sitz der Placenta haͤufiger rechter Seits beobachtet wird)
mehr in der linken Seite einzuſchneiden, keinesweges hinreichte
dieſen unangenehmen Vorfall ganz zu vermeiden, und man
iſt ſonach genoͤthigt, jedesmal auf denſelben ſich gefaßt zu
halten.
§. 1284.
Das erſte was nun unter ſolchen Umſtaͤnden bemerkt
werden muß, iſt aber, daß der Operateur durch die eintretende
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 380. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/404>, abgerufen am 03.12.2024.
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