zen unnöthigerweise sehr vermehrend, keineswegs zu billigen ist.
§. 1235.
3) Man bemerkt zuweilen, daß mit dem durch die Zange gefaßten Kopfe sich während der Traktion starke Scheidenfal- ten oder die Muttermundslippen selbst herabdrängen, in wel- chem Falle man dann nie versäumen darf, diese Theile durch zwei mit Oehl bestrichene Fingerspitzen eines Gehülfen, oder bei größern sich vordrängenden Partien (z. B. beim prolabir- ten Uterus) durch vorgelegte eingeöhlte Compressen sorgfältig unterstützen zu lassen. -- 4) Es kann zuweilen nöthig wer- den, die Zange auch bei vorliegender Gesichtsfläche anzulegen (obwohl dann immer Druck und Zug nachtheiliger auf das Kind wirken, und deßhalb hier bei hochstehendem noch bewegli- chem Kopfe stets die Wendung auf die Füße mehr als Anlegung der Zange zu empfehlen ist, dafern augenblickliche Be- schleunigung der Geburt nöthig ist, und nicht eine bessere Stellung des Kopfs abgewartet werden kann). Es ist aber, wenn die Zange in dieser Lage eingebracht werden muß, theils die äußerste Schonung der Gesichtsfläche während dem Ein- führen der Blätter äußerst nöthig, theils wird die Lage der Zangenblätter hier durchaus zu beiden Seiten des Kopfs an- geordnet werden müssen, indem eine Lage über das Kinn und an dem Halse des Kindes, nothwendig zu Beschädigungen des- selben führen würde.
§. 1236.
5) Am meisten von der gewöhnlichen Art der Zangen- führung abweichend, sind die Fälle, wo die Zange nach schon gebornem Rumpfe an den Kopf angelegt werden soll. Es muß hier zuvörderst der in ein warmes Tuch gehüllte schon geborne Kindeskörper einem Gehülfen zur Unterstützung über- geben werden, welcher es dann über sich nimmt bei Einfüh- rung des weiblichen Zangenblattes den Rumpf mehr nach rechts, bei Einführung des männlichen, ihn mehr nach links
II. Theil. 23
zen unnoͤthigerweiſe ſehr vermehrend, keineswegs zu billigen iſt.
§. 1235.
3) Man bemerkt zuweilen, daß mit dem durch die Zange gefaßten Kopfe ſich waͤhrend der Traktion ſtarke Scheidenfal- ten oder die Muttermundslippen ſelbſt herabdraͤngen, in wel- chem Falle man dann nie verſaͤumen darf, dieſe Theile durch zwei mit Oehl beſtrichene Fingerſpitzen eines Gehuͤlfen, oder bei groͤßern ſich vordraͤngenden Partien (z. B. beim prolabir- ten Uterus) durch vorgelegte eingeoͤhlte Compreſſen ſorgfaͤltig unterſtuͤtzen zu laſſen. — 4) Es kann zuweilen noͤthig wer- den, die Zange auch bei vorliegender Geſichtsflaͤche anzulegen (obwohl dann immer Druck und Zug nachtheiliger auf das Kind wirken, und deßhalb hier bei hochſtehendem noch bewegli- chem Kopfe ſtets die Wendung auf die Fuͤße mehr als Anlegung der Zange zu empfehlen iſt, dafern augenblickliche Be- ſchleunigung der Geburt noͤthig iſt, und nicht eine beſſere Stellung des Kopfs abgewartet werden kann). Es iſt aber, wenn die Zange in dieſer Lage eingebracht werden muß, theils die aͤußerſte Schonung der Geſichtsflaͤche waͤhrend dem Ein- fuͤhren der Blaͤtter aͤußerſt noͤthig, theils wird die Lage der Zangenblaͤtter hier durchaus zu beiden Seiten des Kopfs an- geordnet werden muͤſſen, indem eine Lage uͤber das Kinn und an dem Halſe des Kindes, nothwendig zu Beſchaͤdigungen deſ- ſelben fuͤhren wuͤrde.
§. 1236.
5) Am meiſten von der gewoͤhnlichen Art der Zangen- fuͤhrung abweichend, ſind die Faͤlle, wo die Zange nach ſchon gebornem Rumpfe an den Kopf angelegt werden ſoll. Es muß hier zuvoͤrderſt der in ein warmes Tuch gehuͤllte ſchon geborne Kindeskoͤrper einem Gehuͤlfen zur Unterſtuͤtzung uͤber- geben werden, welcher es dann uͤber ſich nimmt bei Einfuͤh- rung des weiblichen Zangenblattes den Rumpf mehr nach rechts, bei Einfuͤhrung des maͤnnlichen, ihn mehr nach links
II. Theil. 23
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zen unnoͤthigerweiſe ſehr vermehrend, keineswegs zu
billigen iſt.
§. 1235.
3) Man bemerkt zuweilen, daß mit dem durch die Zange
gefaßten Kopfe ſich waͤhrend der Traktion ſtarke Scheidenfal-
ten oder die Muttermundslippen ſelbſt herabdraͤngen, in wel-
chem Falle man dann nie verſaͤumen darf, dieſe Theile durch
zwei mit Oehl beſtrichene Fingerſpitzen eines Gehuͤlfen, oder
bei groͤßern ſich vordraͤngenden Partien (z. B. beim prolabir-
ten Uterus) durch vorgelegte eingeoͤhlte Compreſſen ſorgfaͤltig
unterſtuͤtzen zu laſſen. — 4) Es kann zuweilen noͤthig wer-
den, die Zange auch bei vorliegender Geſichtsflaͤche anzulegen
(obwohl dann immer Druck und Zug nachtheiliger auf das
Kind wirken, und deßhalb hier bei hochſtehendem noch bewegli-
chem Kopfe ſtets die Wendung auf die Fuͤße mehr als Anlegung
der Zange zu empfehlen iſt, dafern augenblickliche Be-
ſchleunigung der Geburt noͤthig iſt, und nicht eine
beſſere Stellung des Kopfs abgewartet werden kann). Es iſt aber,
wenn die Zange in dieſer Lage eingebracht werden muß, theils
die aͤußerſte Schonung der Geſichtsflaͤche waͤhrend dem Ein-
fuͤhren der Blaͤtter aͤußerſt noͤthig, theils wird die Lage der
Zangenblaͤtter hier durchaus zu beiden Seiten des Kopfs an-
geordnet werden muͤſſen, indem eine Lage uͤber das Kinn und
an dem Halſe des Kindes, nothwendig zu Beſchaͤdigungen deſ-
ſelben fuͤhren wuͤrde.
§. 1236.
5) Am meiſten von der gewoͤhnlichen Art der Zangen-
fuͤhrung abweichend, ſind die Faͤlle, wo die Zange nach ſchon
gebornem Rumpfe an den Kopf angelegt werden ſoll. Es
muß hier zuvoͤrderſt der in ein warmes Tuch gehuͤllte ſchon
geborne Kindeskoͤrper einem Gehuͤlfen zur Unterſtuͤtzung uͤber-
geben werden, welcher es dann uͤber ſich nimmt bei Einfuͤh-
rung des weiblichen Zangenblattes den Rumpf mehr nach
rechts, bei Einfuͤhrung des maͤnnlichen, ihn mehr nach links
II. Theil. 23
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 353. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/377>, abgerufen am 03.12.2024.
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