löffels ebenfalls mit Fett, und geht nun mit den zwei ge- nannten Fingern der rechten Hand vorsichtig in die Vagina und in den Muttermund (wenn der Kopf nicht bereits die Krönung passirt hat) bis zum Kopfe, wo die Spitzen der Finger ruhig verweilen müssen, um dem Zangenblatte als Lei- ter zu dienen. Diese letztern führt man nunmehr auf diesen zwei Fingern in die Mutterscheide und Gebärmutter so weit an den Kopf herauf, bis die Kopfkrümmung der Zange den- selben hinlänglich gefaßt hat, wobei vorzüglich viel darauf ankommt, die Richtung der Führungslinie auf das genaueste zu beobachten, folglich das Zangenblatt anfänglich fast senk- recht zu halten, dann aber, jemehr dasselbe eindringt, stets um so mehr der Zangengriff zu senken, und so den Zangen- löffel eine völlige Bogenlinie beschreiben zu lassen. Außerdem ist darauf zu sehen, daß die Kreisende selbst ein sehr ruhiges Verhalten beobochtet, alles Verarbeiten der Wehen unterläßt, und daß der Geburtshelfer selbst während einer eintretenden Wehe mit dem Einführen des Instruments etwas einhält.
§. 1227.
Liegt somit das weibliche Blatt am Kopfe fest, wovon man sich nach zurückgezogenen Fingern der rechten Hand durch einen gelinden Zug am Zangenblatte selbst überzeugt, so giebt man den Griff desselben einem zur Seite sitzenden Gehülfen zum Halten, und bereitet sich nun zum Einbringen des zweiten männlichen Zangenarms. Nachdem nämlich die rechte Hand hinlänglich abgetrocknet ist, faßt man damit den zweiten Zangenarm wieder auf die oben beschriebene Weise, salbt Zeige- und Mittelfinger der linken Hand mit Oehl, be- streicht damit auch die äußere Fläche des männlichen Zan- genblattes, geht damit auf der rechten Seite des Beckens bis zum Kindeskopf herauf (indem der Gehülfe den Griff des ersten Blattes mehr rückwärts drängt), und leitet nun mit der rechten Hand das zweite Zangenblatt völlig nach densel- ben Regeln, welche beim ersten zu beobachten waren, in das Becken herein. -- Liegt nun auch das zweite Blatt sicher,
loͤffels ebenfalls mit Fett, und geht nun mit den zwei ge- nannten Fingern der rechten Hand vorſichtig in die Vagina und in den Muttermund (wenn der Kopf nicht bereits die Kroͤnung paſſirt hat) bis zum Kopfe, wo die Spitzen der Finger ruhig verweilen muͤſſen, um dem Zangenblatte als Lei- ter zu dienen. Dieſe letztern fuͤhrt man nunmehr auf dieſen zwei Fingern in die Mutterſcheide und Gebaͤrmutter ſo weit an den Kopf herauf, bis die Kopfkruͤmmung der Zange den- ſelben hinlaͤnglich gefaßt hat, wobei vorzuͤglich viel darauf ankommt, die Richtung der Fuͤhrungslinie auf das genaueſte zu beobachten, folglich das Zangenblatt anfaͤnglich faſt ſenk- recht zu halten, dann aber, jemehr daſſelbe eindringt, ſtets um ſo mehr der Zangengriff zu ſenken, und ſo den Zangen- loͤffel eine voͤllige Bogenlinie beſchreiben zu laſſen. Außerdem iſt darauf zu ſehen, daß die Kreiſende ſelbſt ein ſehr ruhiges Verhalten beobochtet, alles Verarbeiten der Wehen unterlaͤßt, und daß der Geburtshelfer ſelbſt waͤhrend einer eintretenden Wehe mit dem Einfuͤhren des Inſtruments etwas einhaͤlt.
§. 1227.
Liegt ſomit das weibliche Blatt am Kopfe feſt, wovon man ſich nach zuruͤckgezogenen Fingern der rechten Hand durch einen gelinden Zug am Zangenblatte ſelbſt uͤberzeugt, ſo giebt man den Griff deſſelben einem zur Seite ſitzenden Gehuͤlfen zum Halten, und bereitet ſich nun zum Einbringen des zweiten maͤnnlichen Zangenarms. Nachdem naͤmlich die rechte Hand hinlaͤnglich abgetrocknet iſt, faßt man damit den zweiten Zangenarm wieder auf die oben beſchriebene Weiſe, ſalbt Zeige- und Mittelfinger der linken Hand mit Oehl, be- ſtreicht damit auch die aͤußere Flaͤche des maͤnnlichen Zan- genblattes, geht damit auf der rechten Seite des Beckens bis zum Kindeskopf herauf (indem der Gehuͤlfe den Griff des erſten Blattes mehr ruͤckwaͤrts draͤngt), und leitet nun mit der rechten Hand das zweite Zangenblatt voͤllig nach denſel- ben Regeln, welche beim erſten zu beobachten waren, in das Becken herein. — Liegt nun auch das zweite Blatt ſicher,
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loͤffels ebenfalls mit Fett, und geht nun mit den zwei ge-
nannten Fingern der rechten Hand vorſichtig in die Vagina
und in den Muttermund (wenn der Kopf nicht bereits die
Kroͤnung paſſirt hat) bis zum Kopfe, wo die Spitzen der
Finger ruhig verweilen muͤſſen, um dem Zangenblatte als Lei-
ter zu dienen. Dieſe letztern fuͤhrt man nunmehr auf dieſen
zwei Fingern in die Mutterſcheide und Gebaͤrmutter ſo weit
an den Kopf herauf, bis die Kopfkruͤmmung der Zange den-
ſelben hinlaͤnglich gefaßt hat, wobei vorzuͤglich viel darauf
ankommt, die Richtung der Fuͤhrungslinie auf das genaueſte
zu beobachten, folglich das Zangenblatt anfaͤnglich faſt ſenk-
recht zu halten, dann aber, jemehr daſſelbe eindringt, ſtets
um ſo mehr der Zangengriff zu ſenken, und ſo den Zangen-
loͤffel eine voͤllige Bogenlinie beſchreiben zu laſſen. Außerdem
iſt darauf zu ſehen, daß die Kreiſende ſelbſt ein ſehr ruhiges
Verhalten beobochtet, alles Verarbeiten der Wehen unterlaͤßt,
und daß der Geburtshelfer ſelbſt waͤhrend einer eintretenden
Wehe mit dem Einfuͤhren des Inſtruments etwas einhaͤlt.
§. 1227.
Liegt ſomit das weibliche Blatt am Kopfe feſt, wovon
man ſich nach zuruͤckgezogenen Fingern der rechten Hand
durch einen gelinden Zug am Zangenblatte ſelbſt uͤberzeugt,
ſo giebt man den Griff deſſelben einem zur Seite ſitzenden
Gehuͤlfen zum Halten, und bereitet ſich nun zum Einbringen
des zweiten maͤnnlichen Zangenarms. Nachdem naͤmlich die
rechte Hand hinlaͤnglich abgetrocknet iſt, faßt man damit den
zweiten Zangenarm wieder auf die oben beſchriebene Weiſe,
ſalbt Zeige- und Mittelfinger der linken Hand mit Oehl, be-
ſtreicht damit auch die aͤußere Flaͤche des maͤnnlichen Zan-
genblattes, geht damit auf der rechten Seite des Beckens bis
zum Kindeskopf herauf (indem der Gehuͤlfe den Griff des
erſten Blattes mehr ruͤckwaͤrts draͤngt), und leitet nun mit
der rechten Hand das zweite Zangenblatt voͤllig nach denſel-
ben Regeln, welche beim erſten zu beobachten waren, in das
Becken herein. — Liegt nun auch das zweite Blatt ſicher,
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 348. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/372>, abgerufen am 03.12.2024.
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