Perforatorium greift, obwohl weder die Enge des Beckens dieß entschuldigte, noch sichere Zeichen vom Tode des Kindes dieß Verfahren rechtfertigten, von Nichtbe- achtung dieser Regel abgeleitet werden müssen.
§. 1219.
Gegenanzeigen für den Gebrauch der Zange sind 1) der noch nicht hinlänglich geöffnete Muttermund; 2) die noch über den Kopf gespannten Eihäute; 3) der zu hohe und bewegliche Stand des Kindeskopfs; 4) ein zu beträchtliches Mißverhältniß zwischen der Größe des Kopfs und des Bek- kens, sey es nun daß der an und für sich zu beträchtlich, etwa durch Wasseranhäufung, vergrößerte Kopf die Durchfüh- rung unmöglich macht, oder sey es, daß bedeutende Engigkeit des Beckens entweder die Geburt des Kindes überhaupt nicht, oder nur nach vorgenommener Verkleinerung des Kopfs ge- stattet. 5) Die zu beträchliche Kleinheit des Kopfs entweder bei Frühgeburten, oder nach vorher unternommener Verkleine- rung und Entleerung desselben.
§. 1220.
Die Prognose bei Zangenoperationen kann im Allge- meinen für Mutter und Kind vortheilhaft genannt werden, und zwar wird dieß um so mehr der Fall seyn: 1) je weni- ger Gefahrdrohend die Regelwidrigkeiten sind, welche zur Un- ternehmung der Operation nöthigen, 2) je besser der Bau des Beckens, 3) je tiefer der Stand des Kopfes ist. Un- günstiger wird die Prognose und schwieriger die Operation: 1) bei sehr engem Becken, 2) bei normwidriger Kopflage, 3) bei vorausgeborenem Rumpfe, 4) wenn andere Theile, vor- züglich die Nabelschnur, neben dem Kopfe vorliegen, 5) wenn die Geburtsarbeit bereits sehr lange gedauert hat, 6) wenn andere gefährliche Zufälle, Blutungen, Zuckungen, Entzündun- gen, Abgang von Meconium u. s. w. sich gleichzeitig vor- finden.
Perforatorium greift, obwohl weder die Enge des Beckens dieß entſchuldigte, noch ſichere Zeichen vom Tode des Kindes dieß Verfahren rechtfertigten, von Nichtbe- achtung dieſer Regel abgeleitet werden muͤſſen.
§. 1219.
Gegenanzeigen fuͤr den Gebrauch der Zange ſind 1) der noch nicht hinlaͤnglich geoͤffnete Muttermund; 2) die noch uͤber den Kopf geſpannten Eihaͤute; 3) der zu hohe und bewegliche Stand des Kindeskopfs; 4) ein zu betraͤchtliches Mißverhaͤltniß zwiſchen der Groͤße des Kopfs und des Bek- kens, ſey es nun daß der an und fuͤr ſich zu betraͤchtlich, etwa durch Waſſeranhaͤufung, vergroͤßerte Kopf die Durchfuͤh- rung unmoͤglich macht, oder ſey es, daß bedeutende Engigkeit des Beckens entweder die Geburt des Kindes uͤberhaupt nicht, oder nur nach vorgenommener Verkleinerung des Kopfs ge- ſtattet. 5) Die zu betraͤchliche Kleinheit des Kopfs entweder bei Fruͤhgeburten, oder nach vorher unternommener Verkleine- rung und Entleerung deſſelben.
§. 1220.
Die Prognoſe bei Zangenoperationen kann im Allge- meinen fuͤr Mutter und Kind vortheilhaft genannt werden, und zwar wird dieß um ſo mehr der Fall ſeyn: 1) je weni- ger Gefahrdrohend die Regelwidrigkeiten ſind, welche zur Un- ternehmung der Operation noͤthigen, 2) je beſſer der Bau des Beckens, 3) je tiefer der Stand des Kopfes iſt. Un- guͤnſtiger wird die Prognoſe und ſchwieriger die Operation: 1) bei ſehr engem Becken, 2) bei normwidriger Kopflage, 3) bei vorausgeborenem Rumpfe, 4) wenn andere Theile, vor- zuͤglich die Nabelſchnur, neben dem Kopfe vorliegen, 5) wenn die Geburtsarbeit bereits ſehr lange gedauert hat, 6) wenn andere gefaͤhrliche Zufaͤlle, Blutungen, Zuckungen, Entzuͤndun- gen, Abgang von Meconium u. ſ. w. ſich gleichzeitig vor- finden.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><divn="9"><divn="10"><p><hirendition="#et"><pbfacs="#f0368"n="344"/><hirendition="#aq">Perforatorium</hi> greift, obwohl weder die Enge des<lb/>
Beckens dieß entſchuldigte, noch ſichere Zeichen vom Tode<lb/>
des Kindes dieß Verfahren rechtfertigten, von Nichtbe-<lb/>
achtung dieſer Regel abgeleitet werden muͤſſen.</hi></p></div><lb/><divn="10"><head>§. 1219.</head><lb/><p><hirendition="#g">Gegenanzeigen</hi> fuͤr den Gebrauch der Zange ſind<lb/>
1) der noch nicht hinlaͤnglich geoͤffnete Muttermund; 2) die<lb/>
noch uͤber den Kopf geſpannten Eihaͤute; 3) der zu hohe und<lb/>
bewegliche Stand des Kindeskopfs; 4) ein zu betraͤchtliches<lb/>
Mißverhaͤltniß zwiſchen der Groͤße des Kopfs und des Bek-<lb/>
kens, ſey es nun daß der an und fuͤr ſich zu betraͤchtlich,<lb/>
etwa durch Waſſeranhaͤufung, vergroͤßerte Kopf die Durchfuͤh-<lb/>
rung unmoͤglich macht, oder ſey es, daß bedeutende Engigkeit<lb/>
des Beckens entweder die Geburt des Kindes uͤberhaupt nicht,<lb/>
oder nur nach vorgenommener Verkleinerung des Kopfs ge-<lb/>ſtattet. 5) Die zu betraͤchliche Kleinheit des Kopfs entweder<lb/>
bei Fruͤhgeburten, oder nach vorher unternommener Verkleine-<lb/>
rung und Entleerung deſſelben.</p></div><lb/><divn="10"><head>§. 1220.</head><lb/><p>Die <hirendition="#g">Prognoſe</hi> bei Zangenoperationen kann im Allge-<lb/>
meinen fuͤr Mutter und Kind vortheilhaft genannt werden,<lb/>
und zwar wird dieß um ſo mehr der Fall ſeyn: 1) je weni-<lb/>
ger Gefahrdrohend die Regelwidrigkeiten ſind, welche zur Un-<lb/>
ternehmung der Operation noͤthigen, 2) je beſſer der Bau<lb/>
des Beckens, 3) je tiefer der Stand des Kopfes iſt. Un-<lb/>
guͤnſtiger wird die Prognoſe und ſchwieriger die Operation:<lb/>
1) bei ſehr engem Becken, 2) bei normwidriger Kopflage, 3)<lb/>
bei vorausgeborenem Rumpfe, 4) wenn andere Theile, vor-<lb/>
zuͤglich die Nabelſchnur, neben dem Kopfe vorliegen, 5) wenn<lb/>
die Geburtsarbeit bereits ſehr lange gedauert hat, 6) wenn<lb/>
andere gefaͤhrliche Zufaͤlle, Blutungen, Zuckungen, Entzuͤndun-<lb/>
gen, Abgang von <hirendition="#aq">Meconium</hi> u. ſ. w. ſich gleichzeitig vor-<lb/>
finden.</p></div><lb/></div></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[344/0368]
Perforatorium greift, obwohl weder die Enge des
Beckens dieß entſchuldigte, noch ſichere Zeichen vom Tode
des Kindes dieß Verfahren rechtfertigten, von Nichtbe-
achtung dieſer Regel abgeleitet werden muͤſſen.
§. 1219.
Gegenanzeigen fuͤr den Gebrauch der Zange ſind
1) der noch nicht hinlaͤnglich geoͤffnete Muttermund; 2) die
noch uͤber den Kopf geſpannten Eihaͤute; 3) der zu hohe und
bewegliche Stand des Kindeskopfs; 4) ein zu betraͤchtliches
Mißverhaͤltniß zwiſchen der Groͤße des Kopfs und des Bek-
kens, ſey es nun daß der an und fuͤr ſich zu betraͤchtlich,
etwa durch Waſſeranhaͤufung, vergroͤßerte Kopf die Durchfuͤh-
rung unmoͤglich macht, oder ſey es, daß bedeutende Engigkeit
des Beckens entweder die Geburt des Kindes uͤberhaupt nicht,
oder nur nach vorgenommener Verkleinerung des Kopfs ge-
ſtattet. 5) Die zu betraͤchliche Kleinheit des Kopfs entweder
bei Fruͤhgeburten, oder nach vorher unternommener Verkleine-
rung und Entleerung deſſelben.
§. 1220.
Die Prognoſe bei Zangenoperationen kann im Allge-
meinen fuͤr Mutter und Kind vortheilhaft genannt werden,
und zwar wird dieß um ſo mehr der Fall ſeyn: 1) je weni-
ger Gefahrdrohend die Regelwidrigkeiten ſind, welche zur Un-
ternehmung der Operation noͤthigen, 2) je beſſer der Bau
des Beckens, 3) je tiefer der Stand des Kopfes iſt. Un-
guͤnſtiger wird die Prognoſe und ſchwieriger die Operation:
1) bei ſehr engem Becken, 2) bei normwidriger Kopflage, 3)
bei vorausgeborenem Rumpfe, 4) wenn andere Theile, vor-
zuͤglich die Nabelſchnur, neben dem Kopfe vorliegen, 5) wenn
die Geburtsarbeit bereits ſehr lange gedauert hat, 6) wenn
andere gefaͤhrliche Zufaͤlle, Blutungen, Zuckungen, Entzuͤndun-
gen, Abgang von Meconium u. ſ. w. ſich gleichzeitig vor-
finden.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 344. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/368>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.