von welchen wir denn an diesem Orte nur die regelmäs- sige betrachten. Diese zerfällt wieder in die einfache Schwangerschaft (Graviditas simplex), wobei nur eine Frucht im Uterus ernährt wird, und zweitens in die mehr- fache Schwangerschaft, wohin die Zwillingsschwangerschaft (Graviditas gemellorum), die Drillingsschwangerschaft (Grävitas trigeminorum), die Vierlingsschwangerschaft (Gravidas quatergeminorum), u. s. w. gehören. -- Es ist hierbei die Frage zu berühren: wie viel wohl Früchte im Uterus zugleich getragen werden können und wirklich ge- tragen worden sind? -- Man stößt bei diesen Untersuchun- gen auf vielfache Fabeln von Schwangerschaft mit 10, 13, ja noch weit mehrern Früchten *); allein man findet auch nicht zu läugnende Thatsachen von Schwangerschaften mit sechs Kindern, ja ein von B. Osiander**) angeführter Fall erlaubt wenigstens nicht mit Bestimmtheit abzusprechen, daß eine Schwangerschaft mit sieben Früchten unmöglich oder doch unwirklich vorgekommen sey.
Anmerkung. Nach J. Fr. Osiander***) verhiel- ten sich in der Maternite von Paris die Fälle von Zwillin- gen zu einfachen Geburten wie 1 zu 91, die Fälle von Dril- lingsgeburten zu den einfachen aber schon wie 1 zu 8654.
§. 655.
Eine besondere Abtheilung der mehrfachen Schwanger- schaften endlich machen diejenigen aus, wo die beyden Früchte nicht in einem und demselben Begattungsakt erzeugt worden sind, sondern jede Frucht durch eine besondere Em- pfängniß entstanden ist. -- Man hat diese Fälle je nach-
*) Hierher die Fabel von der Gräfin von Henneberg, welche einmal 365 Kinder geboren haben sollte.
**) Handb. d. Enth. 1r Thl. S. 320.
***) S. dessen Bemerkungen über französische Geburtshülfe u. s. w. 1813.
von welchen wir denn an dieſem Orte nur die regelmaͤſ- ſige betrachten. Dieſe zerfaͤllt wieder in die einfache Schwangerſchaft (Graviditas simplex), wobei nur eine Frucht im Uterus ernaͤhrt wird, und zweitens in die mehr- fache Schwangerſchaft, wohin die Zwillingsſchwangerſchaft (Graviditas gemellorum), die Drillingsſchwangerſchaft (Grävitas trigeminorum), die Vierlingsſchwangerſchaft (Gravidas quatergeminorum), u. ſ. w. gehoͤren. — Es iſt hierbei die Frage zu beruͤhren: wie viel wohl Fruͤchte im Uterus zugleich getragen werden koͤnnen und wirklich ge- tragen worden ſind? — Man ſtoͤßt bei dieſen Unterſuchun- gen auf vielfache Fabeln von Schwangerſchaft mit 10, 13, ja noch weit mehrern Fruͤchten *); allein man findet auch nicht zu laͤugnende Thatſachen von Schwangerſchaften mit ſechs Kindern, ja ein von B. Oſiander**) angefuͤhrter Fall erlaubt wenigſtens nicht mit Beſtimmtheit abzuſprechen, daß eine Schwangerſchaft mit ſieben Fruͤchten unmoͤglich oder doch unwirklich vorgekommen ſey.
Anmerkung. Nach J. Fr. Oſiander***) verhiel- ten ſich in der Maternité von Paris die Faͤlle von Zwillin- gen zu einfachen Geburten wie 1 zu 91, die Faͤlle von Dril- lingsgeburten zu den einfachen aber ſchon wie 1 zu 8654.
§. 655.
Eine beſondere Abtheilung der mehrfachen Schwanger- ſchaften endlich machen diejenigen aus, wo die beyden Fruͤchte nicht in einem und demſelben Begattungsakt erzeugt worden ſind, ſondern jede Frucht durch eine beſondere Em- pfaͤngniß entſtanden iſt. — Man hat dieſe Faͤlle je nach-
*) Hierher die Fabel von der Graͤfin von Henneberg, welche einmal 365 Kinder geboren haben ſollte.
**) Handb. d. Enth. 1r Thl. S. 320.
***) S. deſſen Bemerkungen uͤber franzoͤſiſche Geburtshuͤlfe u. ſ. w. 1813.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><p><pbfacs="#f0036"n="14"/>
von welchen wir denn an dieſem Orte nur die <hirendition="#g">regelmaͤſ-<lb/>ſige</hi> betrachten. Dieſe zerfaͤllt wieder in die <hirendition="#g">einfache</hi><lb/>
Schwangerſchaft (<hirendition="#aq">Graviditas simplex</hi>), wobei nur eine<lb/>
Frucht im Uterus ernaͤhrt wird, und zweitens in die <hirendition="#g">mehr-<lb/>
fache</hi> Schwangerſchaft, wohin die Zwillingsſchwangerſchaft<lb/>
(<hirendition="#aq">Graviditas gemellorum</hi>), die Drillingsſchwangerſchaft<lb/>
(<hirendition="#aq">Grävitas trigeminorum</hi>), die Vierlingsſchwangerſchaft<lb/>
(<hirendition="#aq">Gravidas quatergeminorum</hi>), u. ſ. w. gehoͤren. — Es<lb/>
iſt hierbei die Frage zu beruͤhren: wie viel wohl Fruͤchte<lb/>
im Uterus zugleich getragen werden koͤnnen und wirklich ge-<lb/>
tragen worden ſind? — Man ſtoͤßt bei dieſen Unterſuchun-<lb/>
gen auf vielfache Fabeln von Schwangerſchaft mit 10, 13,<lb/>
ja noch weit mehrern Fruͤchten <noteplace="foot"n="*)">Hierher die Fabel von der Graͤfin von Henneberg, welche einmal<lb/>
365 Kinder geboren haben ſollte.</note>; allein man findet auch<lb/>
nicht zu laͤugnende Thatſachen von Schwangerſchaften mit<lb/>ſechs Kindern, ja ein von B. <hirendition="#g">Oſiander</hi><noteplace="foot"n="**)">Handb. d. Enth. 1r Thl. S. 320.</note> angefuͤhrter<lb/>
Fall erlaubt wenigſtens nicht mit Beſtimmtheit abzuſprechen,<lb/>
daß eine Schwangerſchaft mit ſieben Fruͤchten unmoͤglich oder<lb/>
doch unwirklich vorgekommen ſey.</p><lb/><p><hirendition="#g">Anmerkung</hi>. Nach J. Fr. <hirendition="#g">Oſiander</hi><noteplace="foot"n="***)">S. deſſen Bemerkungen uͤber franzoͤſiſche Geburtshuͤlfe u. ſ. w.<lb/>
1813.</note> verhiel-<lb/>
ten ſich in der Maternité von Paris die Faͤlle von Zwillin-<lb/>
gen zu einfachen Geburten wie 1 zu 91, die Faͤlle von Dril-<lb/>
lingsgeburten zu den einfachen aber ſchon wie 1 zu 8654.</p></div><lb/><divn="6"><head>§. 655.</head><lb/><p>Eine beſondere Abtheilung der mehrfachen Schwanger-<lb/>ſchaften endlich machen diejenigen aus, wo die beyden<lb/>
Fruͤchte nicht in einem und demſelben Begattungsakt erzeugt<lb/>
worden ſind, ſondern jede Frucht durch eine beſondere Em-<lb/>
pfaͤngniß entſtanden iſt. — Man hat dieſe Faͤlle je nach-<lb/></p></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[14/0036]
von welchen wir denn an dieſem Orte nur die regelmaͤſ-
ſige betrachten. Dieſe zerfaͤllt wieder in die einfache
Schwangerſchaft (Graviditas simplex), wobei nur eine
Frucht im Uterus ernaͤhrt wird, und zweitens in die mehr-
fache Schwangerſchaft, wohin die Zwillingsſchwangerſchaft
(Graviditas gemellorum), die Drillingsſchwangerſchaft
(Grävitas trigeminorum), die Vierlingsſchwangerſchaft
(Gravidas quatergeminorum), u. ſ. w. gehoͤren. — Es
iſt hierbei die Frage zu beruͤhren: wie viel wohl Fruͤchte
im Uterus zugleich getragen werden koͤnnen und wirklich ge-
tragen worden ſind? — Man ſtoͤßt bei dieſen Unterſuchun-
gen auf vielfache Fabeln von Schwangerſchaft mit 10, 13,
ja noch weit mehrern Fruͤchten *); allein man findet auch
nicht zu laͤugnende Thatſachen von Schwangerſchaften mit
ſechs Kindern, ja ein von B. Oſiander **) angefuͤhrter
Fall erlaubt wenigſtens nicht mit Beſtimmtheit abzuſprechen,
daß eine Schwangerſchaft mit ſieben Fruͤchten unmoͤglich oder
doch unwirklich vorgekommen ſey.
Anmerkung. Nach J. Fr. Oſiander ***) verhiel-
ten ſich in der Maternité von Paris die Faͤlle von Zwillin-
gen zu einfachen Geburten wie 1 zu 91, die Faͤlle von Dril-
lingsgeburten zu den einfachen aber ſchon wie 1 zu 8654.
§. 655.
Eine beſondere Abtheilung der mehrfachen Schwanger-
ſchaften endlich machen diejenigen aus, wo die beyden
Fruͤchte nicht in einem und demſelben Begattungsakt erzeugt
worden ſind, ſondern jede Frucht durch eine beſondere Em-
pfaͤngniß entſtanden iſt. — Man hat dieſe Faͤlle je nach-
*) Hierher die Fabel von der Graͤfin von Henneberg, welche einmal
365 Kinder geboren haben ſollte.
**) Handb. d. Enth. 1r Thl. S. 320.
***) S. deſſen Bemerkungen uͤber franzoͤſiſche Geburtshuͤlfe u. ſ. w.
1813.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/36>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.