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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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muttergrund gegen die Seite in welcher der Kopf liegt, sich
hinübersenken, und dadurch den Kopf selbst mehr gegen den
Eingang des kleinen Beckens herabdrängen muß; liegt folg-
lich der Kopf nach rechts, so läßt man die Gebärende auf die
rechte, liegt der Kopf nach links, so läßt man sie auf die
linke Seite legen. 2) Man unterstützt das Herableiten des
Kopfs durch einen äußerlich angebrachten Druck, und zwar
so, daß, indem eine flach angelegte Hand gegen den äußer-
lich fühlbaren Kopf andrängt, um ihn gegen das kleine Bek-
ken herabzuführen, die zweite Hand in entgegengesetzter Rich-
tung angelegt wird, um die Hüftengegend von dem Becken-
eingange zu entfernen. Um den Druck gegen den Kindeskopf
übrigens längere Zeit zu unterhalten, kann man sich auch des
Anstemmens oder des Unterlegens eines roßhärenen Kissens
gegen die Stelle des Leibes wo der Kopf durchgefühlt wird,
bedienen.

§. 1188.

Bis hierher ist das Verfahren also blos ein äußerliches,
und kann bei noch nicht eröffnetem Muttermunde, und indem
die Gebärende auf ihrem gewöhnlichen Lager sich befindet, an-
gewendet werden, ja ist hier um so zweckmäßiger, da hier bei
noch weniger auf das Becken gedrückten Kindestheilen, und
mehrerem Fruchtwasser diese Lagenänderungen am besten von
Statten zu gehen pflegen. Allein auch noch durch innere
Manipulation läßt sich das Herabtreten des Kopfs befördern,
und man mache sich es hierbei zur Regel, in Fällen, wo
diese durch eine in das Becken eingeführte Hand verrichteten
Manipulationen das Herableiten des Kopfs nicht bewirken kön-
nen, dann sogleich die Wendung auf die Füße zu unterneh-
men, und auch zu diesem Behuf daher gleich anfänglich alle
nöthigen Vorbereitungen zu treffen.

§. 1189.

Ist also der Muttermund so weit geöffnet, daß er das
Einführen der Hand gestattet, so bringt man die Gebärende

muttergrund gegen die Seite in welcher der Kopf liegt, ſich
hinuͤberſenken, und dadurch den Kopf ſelbſt mehr gegen den
Eingang des kleinen Beckens herabdraͤngen muß; liegt folg-
lich der Kopf nach rechts, ſo laͤßt man die Gebaͤrende auf die
rechte, liegt der Kopf nach links, ſo laͤßt man ſie auf die
linke Seite legen. 2) Man unterſtuͤtzt das Herableiten des
Kopfs durch einen aͤußerlich angebrachten Druck, und zwar
ſo, daß, indem eine flach angelegte Hand gegen den aͤußer-
lich fuͤhlbaren Kopf andraͤngt, um ihn gegen das kleine Bek-
ken herabzufuͤhren, die zweite Hand in entgegengeſetzter Rich-
tung angelegt wird, um die Huͤftengegend von dem Becken-
eingange zu entfernen. Um den Druck gegen den Kindeskopf
uͤbrigens laͤngere Zeit zu unterhalten, kann man ſich auch des
Anſtemmens oder des Unterlegens eines roßhaͤrenen Kiſſens
gegen die Stelle des Leibes wo der Kopf durchgefuͤhlt wird,
bedienen.

§. 1188.

Bis hierher iſt das Verfahren alſo blos ein aͤußerliches,
und kann bei noch nicht eroͤffnetem Muttermunde, und indem
die Gebaͤrende auf ihrem gewoͤhnlichen Lager ſich befindet, an-
gewendet werden, ja iſt hier um ſo zweckmaͤßiger, da hier bei
noch weniger auf das Becken gedruͤckten Kindestheilen, und
mehrerem Fruchtwaſſer dieſe Lagenaͤnderungen am beſten von
Statten zu gehen pflegen. Allein auch noch durch innere
Manipulation laͤßt ſich das Herabtreten des Kopfs befoͤrdern,
und man mache ſich es hierbei zur Regel, in Faͤllen, wo
dieſe durch eine in das Becken eingefuͤhrte Hand verrichteten
Manipulationen das Herableiten des Kopfs nicht bewirken koͤn-
nen, dann ſogleich die Wendung auf die Fuͤße zu unterneh-
men, und auch zu dieſem Behuf daher gleich anfaͤnglich alle
noͤthigen Vorbereitungen zu treffen.

§. 1189.

Iſt alſo der Muttermund ſo weit geoͤffnet, daß er das
Einfuͤhren der Hand geſtattet, ſo bringt man die Gebaͤrende

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[323/0347] muttergrund gegen die Seite in welcher der Kopf liegt, ſich hinuͤberſenken, und dadurch den Kopf ſelbſt mehr gegen den Eingang des kleinen Beckens herabdraͤngen muß; liegt folg- lich der Kopf nach rechts, ſo laͤßt man die Gebaͤrende auf die rechte, liegt der Kopf nach links, ſo laͤßt man ſie auf die linke Seite legen. 2) Man unterſtuͤtzt das Herableiten des Kopfs durch einen aͤußerlich angebrachten Druck, und zwar ſo, daß, indem eine flach angelegte Hand gegen den aͤußer- lich fuͤhlbaren Kopf andraͤngt, um ihn gegen das kleine Bek- ken herabzufuͤhren, die zweite Hand in entgegengeſetzter Rich- tung angelegt wird, um die Huͤftengegend von dem Becken- eingange zu entfernen. Um den Druck gegen den Kindeskopf uͤbrigens laͤngere Zeit zu unterhalten, kann man ſich auch des Anſtemmens oder des Unterlegens eines roßhaͤrenen Kiſſens gegen die Stelle des Leibes wo der Kopf durchgefuͤhlt wird, bedienen. §. 1188. Bis hierher iſt das Verfahren alſo blos ein aͤußerliches, und kann bei noch nicht eroͤffnetem Muttermunde, und indem die Gebaͤrende auf ihrem gewoͤhnlichen Lager ſich befindet, an- gewendet werden, ja iſt hier um ſo zweckmaͤßiger, da hier bei noch weniger auf das Becken gedruͤckten Kindestheilen, und mehrerem Fruchtwaſſer dieſe Lagenaͤnderungen am beſten von Statten zu gehen pflegen. Allein auch noch durch innere Manipulation laͤßt ſich das Herabtreten des Kopfs befoͤrdern, und man mache ſich es hierbei zur Regel, in Faͤllen, wo dieſe durch eine in das Becken eingefuͤhrte Hand verrichteten Manipulationen das Herableiten des Kopfs nicht bewirken koͤn- nen, dann ſogleich die Wendung auf die Fuͤße zu unterneh- men, und auch zu dieſem Behuf daher gleich anfaͤnglich alle noͤthigen Vorbereitungen zu treffen. §. 1189. Iſt alſo der Muttermund ſo weit geoͤffnet, daß er das Einfuͤhren der Hand geſtattet, ſo bringt man die Gebaͤrende

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/347>, abgerufen am 21.11.2024.