äußern Veranlaßungen und durch die geringe oder gar nicht wahrzunehmende Störung des allgemeinen Wohlbefindens zu erkennen. Hierbei ist denn eine besondere ärztliche Behand- lung nicht anzuwenden, es wäre denn daß der Blutabgang durch seine beträchtliche Quantität der Ernährung der Frucht nachtheilig zu werden drohte, wo sodann das im ersten Theile gegen die zu starke Menstruation empfohlene Verfahren (§. 193. u. f.) Anwendung finden müßte.
§. 1075.
Zweitens können Blutungen eintreten durch Gefäß- verletzungen am Uterus oder in der Vagina, z. B. durch Bersten variköser Venen, oder bei Zerstörungen der Va- ginalportion durch Krebsgeschwüre, oder bei vorhandenen Absces- sen in dieser Gegend. Es ist für alle diese Fälle namentlich von dem, bei den paßiven Gebärmutterblutungen nichtschwan- gerer Personen empfohlenen (§. 366. u. f.) Verfahren Ge- brauch zu machen, und insbesondere das Tamponiren muß hier als ein zweckmäßiges Mittel genannt werden.
§. 1076.
Drittens können (und dieses ist bei weitem der häu- figste Fall) diese Blutungen die Folge seyn von zu zeitig beginnenden Trennungen der Placenta vom Ute- rus, wobei (indem an der noch nicht völlig reifen Frucht die Placenta gewöhnlich noch besonders fest mit der Tunica decidua Hunteri verbunden ist) oft Theile dieser hinfälligen Haut selbst sich abreißen, und so die Venenzellen des Uterus geöffnet werden. -- Es erfolgt dieses entweder bei starken, von äußern oder innern Ursachen abhängigen Erschütterungen des schwangern Uterus, oder ist auch die Folge der in der Nähe des Muttermundes oder auf diesem angehefteten Placenta. Der Blutfluß ist unter diesen Umständen häufig der Vorbote einer Frühgeburt und wird deßhalb unter den Anomalien der Geburtsperiode näher betrachtet werden.
aͤußern Veranlaßungen und durch die geringe oder gar nicht wahrzunehmende Stoͤrung des allgemeinen Wohlbefindens zu erkennen. Hierbei iſt denn eine beſondere aͤrztliche Behand- lung nicht anzuwenden, es waͤre denn daß der Blutabgang durch ſeine betraͤchtliche Quantitaͤt der Ernaͤhrung der Frucht nachtheilig zu werden drohte, wo ſodann das im erſten Theile gegen die zu ſtarke Menſtruation empfohlene Verfahren (§. 193. u. f.) Anwendung finden muͤßte.
§. 1075.
Zweitens koͤnnen Blutungen eintreten durch Gefaͤß- verletzungen am Uterus oder in der Vagina, z. B. durch Berſten varikoͤſer Venen, oder bei Zerſtoͤrungen der Va- ginalportion durch Krebsgeſchwuͤre, oder bei vorhandenen Abſceſ- ſen in dieſer Gegend. Es iſt fuͤr alle dieſe Faͤlle namentlich von dem, bei den paßiven Gebaͤrmutterblutungen nichtſchwan- gerer Perſonen empfohlenen (§. 366. u. f.) Verfahren Ge- brauch zu machen, und insbeſondere das Tamponiren muß hier als ein zweckmaͤßiges Mittel genannt werden.
§. 1076.
Drittens koͤnnen (und dieſes iſt bei weitem der haͤu- figſte Fall) dieſe Blutungen die Folge ſeyn von zu zeitig beginnenden Trennungen der Placenta vom Ute- rus, wobei (indem an der noch nicht voͤllig reifen Frucht die Placenta gewoͤhnlich noch beſonders feſt mit der Tunica decidua Hunteri verbunden iſt) oft Theile dieſer hinfaͤlligen Haut ſelbſt ſich abreißen, und ſo die Venenzellen des Uterus geoͤffnet werden. — Es erfolgt dieſes entweder bei ſtarken, von aͤußern oder innern Urſachen abhaͤngigen Erſchuͤtterungen des ſchwangern Uterus, oder iſt auch die Folge der in der Naͤhe des Muttermundes oder auf dieſem angehefteten Placenta. Der Blutfluß iſt unter dieſen Umſtaͤnden haͤufig der Vorbote einer Fruͤhgeburt und wird deßhalb unter den Anomalien der Geburtsperiode naͤher betrachtet werden.
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aͤußern Veranlaßungen und durch die geringe oder gar nicht
wahrzunehmende Stoͤrung des allgemeinen Wohlbefindens zu
erkennen. Hierbei iſt denn eine beſondere aͤrztliche Behand-
lung nicht anzuwenden, es waͤre denn daß der Blutabgang
durch ſeine betraͤchtliche Quantitaͤt der Ernaͤhrung der Frucht
nachtheilig zu werden drohte, wo ſodann das im erſten Theile
gegen die zu ſtarke Menſtruation empfohlene Verfahren (§.
193. u. f.) Anwendung finden muͤßte.
§. 1075.
Zweitens koͤnnen Blutungen eintreten durch Gefaͤß-
verletzungen am Uterus oder in der Vagina, z. B.
durch Berſten varikoͤſer Venen, oder bei Zerſtoͤrungen der Va-
ginalportion durch Krebsgeſchwuͤre, oder bei vorhandenen Abſceſ-
ſen in dieſer Gegend. Es iſt fuͤr alle dieſe Faͤlle namentlich
von dem, bei den paßiven Gebaͤrmutterblutungen nichtſchwan-
gerer Perſonen empfohlenen (§. 366. u. f.) Verfahren Ge-
brauch zu machen, und insbeſondere das Tamponiren muß
hier als ein zweckmaͤßiges Mittel genannt werden.
§. 1076.
Drittens koͤnnen (und dieſes iſt bei weitem der haͤu-
figſte Fall) dieſe Blutungen die Folge ſeyn von zu zeitig
beginnenden Trennungen der Placenta vom Ute-
rus, wobei (indem an der noch nicht voͤllig reifen Frucht
die Placenta gewoͤhnlich noch beſonders feſt mit der Tunica
decidua Hunteri verbunden iſt) oft Theile dieſer hinfaͤlligen
Haut ſelbſt ſich abreißen, und ſo die Venenzellen des Uterus
geoͤffnet werden. — Es erfolgt dieſes entweder bei ſtarken,
von aͤußern oder innern Urſachen abhaͤngigen Erſchuͤtterungen
des ſchwangern Uterus, oder iſt auch die Folge der in der Naͤhe
des Muttermundes oder auf dieſem angehefteten Placenta.
Der Blutfluß iſt unter dieſen Umſtaͤnden haͤufig der Vorbote
einer Fruͤhgeburt und wird deßhalb unter den Anomalien der
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/278>, abgerufen am 21.11.2024.
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