oder indem man den Muttermund künstlich erweitert, die Ei- häute nun trennt, und die Entwicklung des Kindes übernimmt. Das erstere ist für alle Fälle zu empfehlen wo man nach ei- nem für jetzt beseitigten Anfalle, der Wiederkehr der Zuckun- gen durch baldige Beendigung der Schwangerschaft allein vor- beugen kann. Das zweite Verfahren hingegen muß in Fällen gewählt werden wo dringende Lebensgefahr der Mutter und des Kindes, möglichst schnelle Entleerung der Gebärmutter, während der Anfälle selbst, als einziges Rettungsmittel dar- stellen.
§. 1055.
Nicht immer jedoch wird es gelingen, auch im günsti- gen Falle der Abwendung plötzlicher Lebensgefahr die völlige Gesundheit sofort herzustellen, sondern es werden öfters Gei- steskrankheiten, fieberhafte Zustände u. s. w. zurückbleiben, welche dann sämmtlich ihrer besondern Natur nach zu behan- deln sind, so daß eine weitere Berücksichtigung derselben nicht für diesen Ort gehört.
II. Von den krankhaften Zuständen im Ge- schlechtssysteme der Schwangern.
§. 1056.
Es gehören hierher vorzüglich mehrere krankhafte Zu- stände der Gebärmutter, indem Krankheiten der Brüste zwar auch zuweilen bei Schwangern vorkommen, aber mit Aus- nahme der hier noch näher zu betrachtenden krankhaften An- schwellung und den Ausschlägen derselben, doch hier nicht wesentlich von den Krankheiten denen sie im Wochenbette aus- gesetzt sind, sich unterscheiden; krankhafte Zustände der Va- gina, der äußern Geburtstheile und des Beckens aber, nur für das Geburtsgeschäft hinderlich werden, und dort näher zu betrachten sind. -- Auch unter den Krankheiten an wel- chen der Uterus während der Schwangerschaft leiden kann,
oder indem man den Muttermund kuͤnſtlich erweitert, die Ei- haͤute nun trennt, und die Entwicklung des Kindes uͤbernimmt. Das erſtere iſt fuͤr alle Faͤlle zu empfehlen wo man nach ei- nem fuͤr jetzt beſeitigten Anfalle, der Wiederkehr der Zuckun- gen durch baldige Beendigung der Schwangerſchaft allein vor- beugen kann. Das zweite Verfahren hingegen muß in Faͤllen gewaͤhlt werden wo dringende Lebensgefahr der Mutter und des Kindes, moͤglichſt ſchnelle Entleerung der Gebaͤrmutter, waͤhrend der Anfaͤlle ſelbſt, als einziges Rettungsmittel dar- ſtellen.
§. 1055.
Nicht immer jedoch wird es gelingen, auch im guͤnſti- gen Falle der Abwendung ploͤtzlicher Lebensgefahr die voͤllige Geſundheit ſofort herzuſtellen, ſondern es werden oͤfters Gei- ſteskrankheiten, fieberhafte Zuſtaͤnde u. ſ. w. zuruͤckbleiben, welche dann ſaͤmmtlich ihrer beſondern Natur nach zu behan- deln ſind, ſo daß eine weitere Beruͤckſichtigung derſelben nicht fuͤr dieſen Ort gehoͤrt.
II. Von den krankhaften Zuſtaͤnden im Ge- ſchlechtsſyſteme der Schwangern.
§. 1056.
Es gehoͤren hierher vorzuͤglich mehrere krankhafte Zu- ſtaͤnde der Gebaͤrmutter, indem Krankheiten der Bruͤſte zwar auch zuweilen bei Schwangern vorkommen, aber mit Aus- nahme der hier noch naͤher zu betrachtenden krankhaften An- ſchwellung und den Ausſchlaͤgen derſelben, doch hier nicht weſentlich von den Krankheiten denen ſie im Wochenbette aus- geſetzt ſind, ſich unterſcheiden; krankhafte Zuſtaͤnde der Va- gina, der aͤußern Geburtstheile und des Beckens aber, nur fuͤr das Geburtsgeſchaͤft hinderlich werden, und dort naͤher zu betrachten ſind. — Auch unter den Krankheiten an wel- chen der Uterus waͤhrend der Schwangerſchaft leiden kann,
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oder indem man den Muttermund kuͤnſtlich erweitert, die Ei-
haͤute nun trennt, und die Entwicklung des Kindes uͤbernimmt.
Das erſtere iſt fuͤr alle Faͤlle zu empfehlen wo man nach ei-
nem fuͤr jetzt beſeitigten Anfalle, der Wiederkehr der Zuckun-
gen durch baldige Beendigung der Schwangerſchaft allein vor-
beugen kann. Das zweite Verfahren hingegen muß in Faͤllen
gewaͤhlt werden wo dringende Lebensgefahr der Mutter und
des Kindes, moͤglichſt ſchnelle Entleerung der Gebaͤrmutter,
waͤhrend der Anfaͤlle ſelbſt, als einziges Rettungsmittel dar-
ſtellen.
§. 1055.
Nicht immer jedoch wird es gelingen, auch im guͤnſti-
gen Falle der Abwendung ploͤtzlicher Lebensgefahr die voͤllige
Geſundheit ſofort herzuſtellen, ſondern es werden oͤfters Gei-
ſteskrankheiten, fieberhafte Zuſtaͤnde u. ſ. w. zuruͤckbleiben,
welche dann ſaͤmmtlich ihrer beſondern Natur nach zu behan-
deln ſind, ſo daß eine weitere Beruͤckſichtigung derſelben nicht
fuͤr dieſen Ort gehoͤrt.
II. Von den krankhaften Zuſtaͤnden im Ge-
ſchlechtsſyſteme der Schwangern.
§. 1056.
Es gehoͤren hierher vorzuͤglich mehrere krankhafte Zu-
ſtaͤnde der Gebaͤrmutter, indem Krankheiten der Bruͤſte zwar
auch zuweilen bei Schwangern vorkommen, aber mit Aus-
nahme der hier noch naͤher zu betrachtenden krankhaften An-
ſchwellung und den Ausſchlaͤgen derſelben, doch hier nicht
weſentlich von den Krankheiten denen ſie im Wochenbette aus-
geſetzt ſind, ſich unterſcheiden; krankhafte Zuſtaͤnde der Va-
gina, der aͤußern Geburtstheile und des Beckens aber, nur
fuͤr das Geburtsgeſchaͤft hinderlich werden, und dort naͤher
zu betrachten ſind. — Auch unter den Krankheiten an wel-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/267>, abgerufen am 21.12.2024.
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