luft u. s. w. -- Uebrigens eile man hier nicht zu sehr mit der Anwendung der sogenannten belebenden Mittel, da an und für sich solche leichtere, von Erschöpfung des Nervensystems abhängige Ohnmachten nicht lange anzuhalten pflegen, und durch übereilte Unterbrechung derselben oft, indem der Natur die Zeit einer ihr nothwendigen vollkommenen Ruhe gestört wird, nachtheilig gewirkt werden muß.
§. 1038.
Tiefere Ohnmachten welche in wahre Asphyrie oder Apo- plexie überzugehen drohen, fordern, nebst dem im Eingange des vorigen §. erwähnten Verfahren, da sie vorzüglich vom Gefäßsystem aus bedingt werden, Blutentziehungen, und außerdem die Anwendung flüchtig erregender Mittel; dahin gehört das Besprengen mit Eau de Cologne, Lavements aus Melissen-Aufguß mit etwas Wein, Essig, oder Liq. C. C., Frictioneu, Riechmittel, Bestreichen der Schläfe mit Naph- the u. s. w. -- Zugleich wird es in diesen Fällen unum- gänglich nothwendig, die innere geburtshülfliche Untersuchung vorzunehmen, da nicht allzuselten unter solchen Ohnmachten die Natur die Austreibung des Kindes vorbereitet oder be- ginnt, oder auch wohl Blutungen eingetreten seyn können, welche Fälle dann die Behandlung, von welcher bei Betrach- tung der Fälle abnormer Geburten die Rede seyn wird, nö- thig machen.
§. 1039.
Bey wahrer Asphyxie endlich, ist oft schwer auszumit- teln wo die Gränze zwischen Scheintod und wirklichem Tode sey, indeß, eben die Berücksichtigung der nicht seltnen Fälle wo bei Schwangern der Zustand des tiefsten Scheintodes mehrere Tage lang angehalten hatte, muß den Arzt dazu nöthigen, theils die Versuche zur Wiederbelebung lange Zeit fortzusetzen, theils nie eher zu gestatten daß der Körper als Leichnam behandelt und beerdigt werde, bevor nicht durch ein- getretene Spuren der Fäulniß der Tod auf das Vollkom- menste erwiesen sey.
luft u. ſ. w. — Uebrigens eile man hier nicht zu ſehr mit der Anwendung der ſogenannten belebenden Mittel, da an und fuͤr ſich ſolche leichtere, von Erſchoͤpfung des Nervenſyſtems abhaͤngige Ohnmachten nicht lange anzuhalten pflegen, und durch uͤbereilte Unterbrechung derſelben oft, indem der Natur die Zeit einer ihr nothwendigen vollkommenen Ruhe geſtoͤrt wird, nachtheilig gewirkt werden muß.
§. 1038.
Tiefere Ohnmachten welche in wahre Aſphyrie oder Apo- plexie uͤberzugehen drohen, fordern, nebſt dem im Eingange des vorigen §. erwaͤhnten Verfahren, da ſie vorzuͤglich vom Gefaͤßſyſtem aus bedingt werden, Blutentziehungen, und außerdem die Anwendung fluͤchtig erregender Mittel; dahin gehoͤrt das Beſprengen mit Eau de Cologne, Lavements aus Meliſſen-Aufguß mit etwas Wein, Eſſig, oder Liq. C. C., Frictioneu, Riechmittel, Beſtreichen der Schlaͤfe mit Naph- the u. ſ. w. — Zugleich wird es in dieſen Faͤllen unum- gaͤnglich nothwendig, die innere geburtshuͤlfliche Unterſuchung vorzunehmen, da nicht allzuſelten unter ſolchen Ohnmachten die Natur die Austreibung des Kindes vorbereitet oder be- ginnt, oder auch wohl Blutungen eingetreten ſeyn koͤnnen, welche Faͤlle dann die Behandlung, von welcher bei Betrach- tung der Faͤlle abnormer Geburten die Rede ſeyn wird, noͤ- thig machen.
§. 1039.
Bey wahrer Aſphyxie endlich, iſt oft ſchwer auszumit- teln wo die Graͤnze zwiſchen Scheintod und wirklichem Tode ſey, indeß, eben die Beruͤckſichtigung der nicht ſeltnen Faͤlle wo bei Schwangern der Zuſtand des tiefſten Scheintodes mehrere Tage lang angehalten hatte, muß den Arzt dazu noͤthigen, theils die Verſuche zur Wiederbelebung lange Zeit fortzuſetzen, theils nie eher zu geſtatten daß der Koͤrper als Leichnam behandelt und beerdigt werde, bevor nicht durch ein- getretene Spuren der Faͤulniß der Tod auf das Vollkom- menſte erwieſen ſey.
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luft u. ſ. w. — Uebrigens eile man hier nicht zu ſehr mit
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fuͤr ſich ſolche leichtere, von Erſchoͤpfung des Nervenſyſtems
abhaͤngige Ohnmachten nicht lange anzuhalten pflegen, und
durch uͤbereilte Unterbrechung derſelben oft, indem der Natur
die Zeit einer ihr nothwendigen vollkommenen Ruhe geſtoͤrt
wird, nachtheilig gewirkt werden muß.
§. 1038.
Tiefere Ohnmachten welche in wahre Aſphyrie oder Apo-
plexie uͤberzugehen drohen, fordern, nebſt dem im Eingange
des vorigen §. erwaͤhnten Verfahren, da ſie vorzuͤglich vom
Gefaͤßſyſtem aus bedingt werden, Blutentziehungen, und
außerdem die Anwendung fluͤchtig erregender Mittel; dahin
gehoͤrt das Beſprengen mit Eau de Cologne, Lavements
aus Meliſſen-Aufguß mit etwas Wein, Eſſig, oder Liq. C.
C., Frictioneu, Riechmittel, Beſtreichen der Schlaͤfe mit Naph-
the u. ſ. w. — Zugleich wird es in dieſen Faͤllen unum-
gaͤnglich nothwendig, die innere geburtshuͤlfliche Unterſuchung
vorzunehmen, da nicht allzuſelten unter ſolchen Ohnmachten
die Natur die Austreibung des Kindes vorbereitet oder be-
ginnt, oder auch wohl Blutungen eingetreten ſeyn koͤnnen,
welche Faͤlle dann die Behandlung, von welcher bei Betrach-
tung der Faͤlle abnormer Geburten die Rede ſeyn wird, noͤ-
thig machen.
§. 1039.
Bey wahrer Aſphyxie endlich, iſt oft ſchwer auszumit-
teln wo die Graͤnze zwiſchen Scheintod und wirklichem Tode
ſey, indeß, eben die Beruͤckſichtigung der nicht ſeltnen Faͤlle
wo bei Schwangern der Zuſtand des tiefſten Scheintodes
mehrere Tage lang angehalten hatte, muß den Arzt dazu
noͤthigen, theils die Verſuche zur Wiederbelebung lange Zeit
fortzuſetzen, theils nie eher zu geſtatten daß der Koͤrper als
Leichnam behandelt und beerdigt werde, bevor nicht durch ein-
getretene Spuren der Faͤulniß der Tod auf das Vollkom-
menſte erwieſen ſey.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/258>, abgerufen am 21.11.2024.
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