bei wird man alsbald bemerken, ob die Nachgeburt folgt. Ist dieses der Fall, so setzt man den gelinden Druck und Zug nach der Führungslinie des Beckens fort, und lei- tet so die Placenta bis zum Durchschneiden. Hier empfängt man die Placenta selbst mit beiden Händen, dreht sie meh- reremale herum, um das Aufwickeln der nachfolgenden Ei- häute zu einem Strange zu bewerkstelligen (wobei man sicher seyn kann, daß sie nicht theilweise abreißen und zurückblei- ben, wodurch heftige Nachwehen verursacht werden) und nimmt die ganze Nachgeburt behutsam in Empfang, um sie in ein bereitgehaltenes Gefäß zu legen. -- Die Gebärende darf beim Abgange der Nachgeburt nie mit pressen oder husten, auch ist es nicht rathsam den Abgang der Placenta durch Drücken auf den Unterleib zu befördern.
§. 950.
Zuweilen erfolgt nun auch wohl die Trennung und der Abgang der Placenta etwas langsamer, und man hat dann vorzüglich alles gewaltsame Ziehen am Nabelstrange zu un- terlassen, und, solange keine anderweitigen regelwidrigen Zu- stände, vorzüglich keine Blutergießungen eintreten, diese län- gere Nachgeburtsperiode eben so ruhig abzuwarten, als eine längere Dauer einer andern Geburtsperiode abgewartet wer- den muß. Verzögert sich indeß der Abgang der Placenta über 2 bis 3 Stunden, so ist immer irgend ein krankhafter Zustand (von welchem wir weiter unten sprechen werden) vorhanden, und muß dann seiner Natur nach behandelt werden.
§. 951.
Nach dem Abgange der Nachgeburt untersucht man ferner, ob der Uterus gehörig zusammengezogen, und der Blutabgang nicht etwa stärker als gewöhnlich sey; läßt dann durch einen in laues Wasser oder in ein Infusum Serpilli getauchten Schwamm, die Geschlechtstheile und die innere Fläche der Schenkel reinigen, und endlich die Neuentbundene entweder auf ein anderes Bett hinüberheben, oder ihr Lager durch Wegnahme der schmutzigen Unterlagen und des Ge- burtskissens in ein Wochenbett umwandeln. Ein bei Neuent- bundenen nicht selten sich einstellender Frost wird durch eine
bei wird man alsbald bemerken, ob die Nachgeburt folgt. Iſt dieſes der Fall, ſo ſetzt man den gelinden Druck und Zug nach der Fuͤhrungslinie des Beckens fort, und lei- tet ſo die Placenta bis zum Durchſchneiden. Hier empfaͤngt man die Placenta ſelbſt mit beiden Haͤnden, dreht ſie meh- reremale herum, um das Aufwickeln der nachfolgenden Ei- haͤute zu einem Strange zu bewerkſtelligen (wobei man ſicher ſeyn kann, daß ſie nicht theilweiſe abreißen und zuruͤckblei- ben, wodurch heftige Nachwehen verurſacht werden) und nimmt die ganze Nachgeburt behutſam in Empfang, um ſie in ein bereitgehaltenes Gefaͤß zu legen. — Die Gebaͤrende darf beim Abgange der Nachgeburt nie mit preſſen oder huſten, auch iſt es nicht rathſam den Abgang der Placenta durch Druͤcken auf den Unterleib zu befoͤrdern.
§. 950.
Zuweilen erfolgt nun auch wohl die Trennung und der Abgang der Placenta etwas langſamer, und man hat dann vorzuͤglich alles gewaltſame Ziehen am Nabelſtrange zu un- terlaſſen, und, ſolange keine anderweitigen regelwidrigen Zu- ſtaͤnde, vorzuͤglich keine Blutergießungen eintreten, dieſe laͤn- gere Nachgeburtsperiode eben ſo ruhig abzuwarten, als eine laͤngere Dauer einer andern Geburtsperiode abgewartet wer- den muß. Verzoͤgert ſich indeß der Abgang der Placenta uͤber 2 bis 3 Stunden, ſo iſt immer irgend ein krankhafter Zuſtand (von welchem wir weiter unten ſprechen werden) vorhanden, und muß dann ſeiner Natur nach behandelt werden.
§. 951.
Nach dem Abgange der Nachgeburt unterſucht man ferner, ob der Uterus gehoͤrig zuſammengezogen, und der Blutabgang nicht etwa ſtaͤrker als gewoͤhnlich ſey; laͤßt dann durch einen in laues Waſſer oder in ein Infusum Serpilli getauchten Schwamm, die Geſchlechtstheile und die innere Flaͤche der Schenkel reinigen, und endlich die Neuentbundene entweder auf ein anderes Bett hinuͤberheben, oder ihr Lager durch Wegnahme der ſchmutzigen Unterlagen und des Ge- burtskiſſens in ein Wochenbett umwandeln. Ein bei Neuent- bundenen nicht ſelten ſich einſtellender Froſt wird durch eine
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bei wird man alsbald bemerken, ob die Nachgeburt folgt.
Iſt dieſes der Fall, ſo ſetzt man den gelinden Druck und
Zug nach der Fuͤhrungslinie des Beckens fort, und lei-
tet ſo die Placenta bis zum Durchſchneiden. Hier empfaͤngt
man die Placenta ſelbſt mit beiden Haͤnden, dreht ſie meh-
reremale herum, um das Aufwickeln der nachfolgenden Ei-
haͤute zu einem Strange zu bewerkſtelligen (wobei man ſicher
ſeyn kann, daß ſie nicht theilweiſe abreißen und zuruͤckblei-
ben, wodurch heftige Nachwehen verurſacht werden) und
nimmt die ganze Nachgeburt behutſam in Empfang, um ſie in
ein bereitgehaltenes Gefaͤß zu legen. — Die Gebaͤrende darf
beim Abgange der Nachgeburt nie mit preſſen oder huſten,
auch iſt es nicht rathſam den Abgang der Placenta durch
Druͤcken auf den Unterleib zu befoͤrdern.
§. 950.
Zuweilen erfolgt nun auch wohl die Trennung und der
Abgang der Placenta etwas langſamer, und man hat dann
vorzuͤglich alles gewaltſame Ziehen am Nabelſtrange zu un-
terlaſſen, und, ſolange keine anderweitigen regelwidrigen Zu-
ſtaͤnde, vorzuͤglich keine Blutergießungen eintreten, dieſe laͤn-
gere Nachgeburtsperiode eben ſo ruhig abzuwarten, als eine
laͤngere Dauer einer andern Geburtsperiode abgewartet wer-
den muß. Verzoͤgert ſich indeß der Abgang der Placenta
uͤber 2 bis 3 Stunden, ſo iſt immer irgend ein krankhafter
Zuſtand (von welchem wir weiter unten ſprechen werden)
vorhanden, und muß dann ſeiner Natur nach behandelt werden.
§. 951.
Nach dem Abgange der Nachgeburt unterſucht man
ferner, ob der Uterus gehoͤrig zuſammengezogen, und der
Blutabgang nicht etwa ſtaͤrker als gewoͤhnlich ſey; laͤßt dann
durch einen in laues Waſſer oder in ein Infusum Serpilli
getauchten Schwamm, die Geſchlechtstheile und die innere
Flaͤche der Schenkel reinigen, und endlich die Neuentbundene
entweder auf ein anderes Bett hinuͤberheben, oder ihr Lager
durch Wegnahme der ſchmutzigen Unterlagen und des Ge-
burtskiſſens in ein Wochenbett umwandeln. Ein bei Neuent-
bundenen nicht ſelten ſich einſtellender Froſt wird durch eine
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/209>, abgerufen am 21.11.2024.
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