sich getrennt, und der Uterus sich zusammengezogen habe, in welchem Falle man, sobald die Nabelschnur noch klopft, das Kind mit sammt der Nachgeburt in das bereitgehaltene Bad, dem noch Kräuteraufgüsse, so wie etwas Wein oder Brannt- wein zugesetzt werden müssen, bringt. Man legt hier die Placenta neben das Kind in das Wasser, so daß die Uterin- fläche der erstern nach oben, und an der Oberfläche des Was- sers sich befindet, und fährt nun mit Anwendung der ge- nannten belebenden Mittel fort, so lange nur noch ein Schein von Hoffnung zur Erhaltung des Kindes übrig, oder das Kind wirklich zum Leben gebracht ist. Oft müssen diese Bemühungen daher gegen 1 bis 2 Stunden verlängert werden.
§. 939.
Hier im Bade ist es nun auch, wo man elektrische oder galvanische Kraft auf das Kind wirken lassen kann. Die An- wendung der Elektricität namentlich ist von Boer*) öfters als sehr heilsam für die Wiederbelebung des Kindes beobach- tet worden. Er empfiehlt ganz schwache Schläge einer Kleistischen Flasche erst durch die Kniee, dann vom Knie zur Hand, und endlich durch die Brust gehen zu lassen; auch späterhin nach dem Bade das Kind selbst in trockene warme Tücher gewickelt, auf ein Isolirbret zu legen und 4 bis 6 Minuten lang kleine Funken einströmen zu lassen. -- Leider sind indeß solche Apparate nicht häufig zu Hand. -- Endlich muß auch das Einblasen von Luft zu den Belebungs- mitteln gezählt werden, nur muß es keine ausgeathmete Luft seyn, welche dem Kinde eingeblasen wird. Freilich bringt hierbei gewöhnlich nur wenig Luft in die Bronchien selbst ein; allein es befördert doch die Reinigung der Luft- wege, und ist schon deßhalb vortheilhaft.
§. 940.
Sey es nun auf diese Weise gelungen, das Kind wie-
*) Abhaudl. u. Versuche. Bd. I. S. 75.
ſich getrennt, und der Uterus ſich zuſammengezogen habe, in welchem Falle man, ſobald die Nabelſchnur noch klopft, das Kind mit ſammt der Nachgeburt in das bereitgehaltene Bad, dem noch Kraͤuteraufguͤſſe, ſo wie etwas Wein oder Brannt- wein zugeſetzt werden muͤſſen, bringt. Man legt hier die Placenta neben das Kind in das Waſſer, ſo daß die Uterin- flaͤche der erſtern nach oben, und an der Oberflaͤche des Waſ- ſers ſich befindet, und faͤhrt nun mit Anwendung der ge- nannten belebenden Mittel fort, ſo lange nur noch ein Schein von Hoffnung zur Erhaltung des Kindes uͤbrig, oder das Kind wirklich zum Leben gebracht iſt. Oft muͤſſen dieſe Bemuͤhungen daher gegen 1 bis 2 Stunden verlaͤngert werden.
§. 939.
Hier im Bade iſt es nun auch, wo man elektriſche oder galvaniſche Kraft auf das Kind wirken laſſen kann. Die An- wendung der Elektricitaͤt namentlich iſt von Boër*) oͤfters als ſehr heilſam fuͤr die Wiederbelebung des Kindes beobach- tet worden. Er empfiehlt ganz ſchwache Schlaͤge einer Kleiſtiſchen Flaſche erſt durch die Kniee, dann vom Knie zur Hand, und endlich durch die Bruſt gehen zu laſſen; auch ſpaͤterhin nach dem Bade das Kind ſelbſt in trockene warme Tuͤcher gewickelt, auf ein Iſolirbret zu legen und 4 bis 6 Minuten lang kleine Funken einſtroͤmen zu laſſen. — Leider ſind indeß ſolche Apparate nicht haͤufig zu Hand. — Endlich muß auch das Einblaſen von Luft zu den Belebungs- mitteln gezaͤhlt werden, nur muß es keine ausgeathmete Luft ſeyn, welche dem Kinde eingeblaſen wird. Freilich bringt hierbei gewoͤhnlich nur wenig Luft in die Bronchien ſelbſt ein; allein es befoͤrdert doch die Reinigung der Luft- wege, und iſt ſchon deßhalb vortheilhaft.
§. 940.
Sey es nun auf dieſe Weiſe gelungen, das Kind wie-
*) Abhaudl. u. Verſuche. Bd. I. S. 75.
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ſich getrennt, und der Uterus ſich zuſammengezogen habe, in
welchem Falle man, ſobald die Nabelſchnur noch klopft, das
Kind mit ſammt der Nachgeburt in das bereitgehaltene Bad,
dem noch Kraͤuteraufguͤſſe, ſo wie etwas Wein oder Brannt-
wein zugeſetzt werden muͤſſen, bringt. Man legt hier die
Placenta neben das Kind in das Waſſer, ſo daß die Uterin-
flaͤche der erſtern nach oben, und an der Oberflaͤche des Waſ-
ſers ſich befindet, und faͤhrt nun mit Anwendung der ge-
nannten belebenden Mittel fort, ſo lange nur noch ein
Schein von Hoffnung zur Erhaltung des Kindes uͤbrig, oder
das Kind wirklich zum Leben gebracht iſt. Oft muͤſſen dieſe
Bemuͤhungen daher gegen 1 bis 2 Stunden verlaͤngert
werden.
§. 939.
Hier im Bade iſt es nun auch, wo man elektriſche oder
galvaniſche Kraft auf das Kind wirken laſſen kann. Die An-
wendung der Elektricitaͤt namentlich iſt von Boër *) oͤfters
als ſehr heilſam fuͤr die Wiederbelebung des Kindes beobach-
tet worden. Er empfiehlt ganz ſchwache Schlaͤge einer
Kleiſtiſchen Flaſche erſt durch die Kniee, dann vom Knie
zur Hand, und endlich durch die Bruſt gehen zu laſſen;
auch ſpaͤterhin nach dem Bade das Kind ſelbſt in trockene
warme Tuͤcher gewickelt, auf ein Iſolirbret zu legen und 4
bis 6 Minuten lang kleine Funken einſtroͤmen zu laſſen. —
Leider ſind indeß ſolche Apparate nicht haͤufig zu Hand. —
Endlich muß auch das Einblaſen von Luft zu den Belebungs-
mitteln gezaͤhlt werden, nur muß es keine ausgeathmete
Luft ſeyn, welche dem Kinde eingeblaſen wird. Freilich
bringt hierbei gewoͤhnlich nur wenig Luft in die Bronchien
ſelbſt ein; allein es befoͤrdert doch die Reinigung der Luft-
wege, und iſt ſchon deßhalb vortheilhaft.
§. 940.
Sey es nun auf dieſe Weiſe gelungen, das Kind wie-
*) Abhaudl. u. Verſuche. Bd. I. S. 75.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/203>, abgerufen am 21.11.2024.
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