neben jedem Jahrestage den ihm entsprechenden 140. und 280. Tag, also immer Anfang, Mitte und Ende einer Schwangerschaft neben einander, und kann so, entweder nachdem man den muthmaßlichen Tag der Conception oder den der ersten Kindesbewegungen erfahren hat, sogleich das Ende der Schwangerschaft finden. Die Feststage sind deshalb nothwendig darauf mit zu bemerken, da viele Schwan- gere die Zeit der Conception, letzten Menstruation oder ersten Kindesbewegung, mehr nach bekannten Festtagen als nach dem Datum zu bestimmen pflegen, und man sich folglich durch die Angabe dieser Tage auf dem Schwangerschaftska- lender, das vorherige Einsehen eines wirklichen Kalenders erspart.
II. Physiologische Geschichte der Geburt.
§. 787.
In wiefern überhaupt der nothwendige Eintritt des Ge- burtsgeschäfts am Ende der Schwangerschaft und nach gehö- rig beendeter Entwickelung der Frucht, physiologisch begrün- det sey, ist bereits in der allgemeinen Gynäkologie (Thl. I. §. 22.) bemerkt worden. Hier kann es sonach uns blos be- schäftigen den Endzweck der Geburt und den regelmäßigen Verlauf derselben zu schildern.
§. 788.
Was aber den Endzweck der Geburt betrifft, so ist er zweifach: 1) die Austreibung der Frucht zu bewirken, und dadurch das Kind von den ihm nun überflüssig gewordenen äußern Bildungsorganen zu befreien und seine selbstständige Existenz zu begründen; 2) den Wendepunkt darzustellen, von welchem an der weibliche Körper beginnt wieder in den Zu- stand zurück zu kehren, in welchem er sich vor der Conception befand, und diese Rückkehr, welche sodann während der Wo- chen- und Stillungsperiode beendigt wird, einzuleiten. -- Wir haben hierbei zu betrachten:
neben jedem Jahrestage den ihm entſprechenden 140. und 280. Tag, alſo immer Anfang, Mitte und Ende einer Schwangerſchaft neben einander, und kann ſo, entweder nachdem man den muthmaßlichen Tag der Conception oder den der erſten Kindesbewegungen erfahren hat, ſogleich das Ende der Schwangerſchaft finden. Die Feſtſtage ſind deshalb nothwendig darauf mit zu bemerken, da viele Schwan- gere die Zeit der Conception, letzten Menſtruation oder erſten Kindesbewegung, mehr nach bekannten Feſttagen als nach dem Datum zu beſtimmen pflegen, und man ſich folglich durch die Angabe dieſer Tage auf dem Schwangerſchaftska- lender, das vorherige Einſehen eines wirklichen Kalenders erſpart.
II. Phyſiologiſche Geſchichte der Geburt.
§. 787.
In wiefern uͤberhaupt der nothwendige Eintritt des Ge- burtsgeſchaͤfts am Ende der Schwangerſchaft und nach gehoͤ- rig beendeter Entwickelung der Frucht, phyſiologiſch begruͤn- det ſey, iſt bereits in der allgemeinen Gynaͤkologie (Thl. I. §. 22.) bemerkt worden. Hier kann es ſonach uns blos be- ſchaͤftigen den Endzweck der Geburt und den regelmaͤßigen Verlauf derſelben zu ſchildern.
§. 788.
Was aber den Endzweck der Geburt betrifft, ſo iſt er zweifach: 1) die Austreibung der Frucht zu bewirken, und dadurch das Kind von den ihm nun uͤberfluͤſſig gewordenen aͤußern Bildungsorganen zu befreien und ſeine ſelbſtſtaͤndige Exiſtenz zu begruͤnden; 2) den Wendepunkt darzuſtellen, von welchem an der weibliche Koͤrper beginnt wieder in den Zu- ſtand zuruͤck zu kehren, in welchem er ſich vor der Conception befand, und dieſe Ruͤckkehr, welche ſodann waͤhrend der Wo- chen- und Stillungsperiode beendigt wird, einzuleiten. — Wir haben hierbei zu betrachten:
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neben jedem Jahrestage den ihm entſprechenden 140. und
280. Tag, alſo immer Anfang, Mitte und Ende einer
Schwangerſchaft neben einander, und kann ſo, entweder
nachdem man den muthmaßlichen Tag der Conception oder
den der erſten Kindesbewegungen erfahren hat, ſogleich das
Ende der Schwangerſchaft finden. Die Feſtſtage ſind deshalb
nothwendig darauf mit zu bemerken, da viele Schwan-
gere die Zeit der Conception, letzten Menſtruation oder erſten
Kindesbewegung, mehr nach bekannten Feſttagen als nach
dem Datum zu beſtimmen pflegen, und man ſich folglich
durch die Angabe dieſer Tage auf dem Schwangerſchaftska-
lender, das vorherige Einſehen eines wirklichen Kalenders
erſpart.
II. Phyſiologiſche Geſchichte der Geburt.
§. 787.
In wiefern uͤberhaupt der nothwendige Eintritt des Ge-
burtsgeſchaͤfts am Ende der Schwangerſchaft und nach gehoͤ-
rig beendeter Entwickelung der Frucht, phyſiologiſch begruͤn-
det ſey, iſt bereits in der allgemeinen Gynaͤkologie (Thl. I.
§. 22.) bemerkt worden. Hier kann es ſonach uns blos be-
ſchaͤftigen den Endzweck der Geburt und den regelmaͤßigen
Verlauf derſelben zu ſchildern.
§. 788.
Was aber den Endzweck der Geburt betrifft, ſo iſt er
zweifach: 1) die Austreibung der Frucht zu bewirken, und
dadurch das Kind von den ihm nun uͤberfluͤſſig gewordenen
aͤußern Bildungsorganen zu befreien und ſeine ſelbſtſtaͤndige
Exiſtenz zu begruͤnden; 2) den Wendepunkt darzuſtellen, von
welchem an der weibliche Koͤrper beginnt wieder in den Zu-
ſtand zuruͤck zu kehren, in welchem er ſich vor der Conception
befand, und dieſe Ruͤckkehr, welche ſodann waͤhrend der Wo-
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haben hierbei zu betrachten:
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/113>, abgerufen am 21.11.2024.
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