besonders wichtiger Hinsicht *) wird die sorgfältige Vermei- dung aller den Organismus gewaltsam erregender Einflüsse, erhitzender Getränke und reichlicher Diät namentlich, zur Pflicht, man reicht von Zeit zu Zeit kühlende Abführungen, und kann, vorzüglich wenn die Entzündung durch lebhaftere Schmerzen sich äußert, bey kräftigern Naturen selbst wiederholte örtliche oder allgemeine Blutentziehungen, den Gebrauch kühlender Emulsionen, des Salpeters u. s. w. nicht entbehren; dahin- gegen bey sehr schwächlicher oder kachektischer Constitution der Entzündung mehr durch das antiphlogistische Regimen, durch mäßige Beförderung der Hautthätigkeit, so wie durch den vor- sichtigen innern und äußern Gebrauch des Quecksilbers ent- gegengewirkt werden muß.
§. 590.
Um ferner die Zertheilung der schon krankhaft verbilde- ten Stellen selbst zu bewerkstelligen, dienen die stärkern, un- ter den schon oben (§. 565 u. 566.) erwähnten, Mittel, das Emplastr. de Cicuta und Empl. mercuriale, das fel Tauri mit sal ammoniac., die frisch gequetschten Blätter von der Calendula officinalis, dem Sedum acre, der Bel- ladonna, das Unguentum neapolit. mit dem Liniment. vol. camphorat. u. s. w. Hierbey muß übrigens immer die Wirkung der örtlichen Wärme mit zugezogen werden, das Tragen zertheilender Kräuterkissen oder warmer Thierfelle Statt finden, so wie innerlich das Extract. Cicutae, Bel- ladonnae, die Merkurialien und Antimonialien, der Kirsch- lorbeer angewendet werden; und so kann denn allerdings zuweilen, namentlich in Fällen, wo die Kranken durchaus zur Operation sich nicht entschließen können, mittelst anhal- tender Befolgung dieser Methode, Rückbildung in den nor-
*) Besonders hat hierauf Lasserre in einem interessanten Aufsatze des Journal universel des sciences medicales Juin 1819. p. 289. aufmerksam gemacht.
I. Theil. 28
beſonders wichtiger Hinſicht *) wird die ſorgfaͤltige Vermei- dung aller den Organismus gewaltſam erregender Einfluͤſſe, erhitzender Getraͤnke und reichlicher Diaͤt namentlich, zur Pflicht, man reicht von Zeit zu Zeit kuͤhlende Abfuͤhrungen, und kann, vorzuͤglich wenn die Entzuͤndung durch lebhaftere Schmerzen ſich aͤußert, bey kraͤftigern Naturen ſelbſt wiederholte oͤrtliche oder allgemeine Blutentziehungen, den Gebrauch kuͤhlender Emulſionen, des Salpeters u. ſ. w. nicht entbehren; dahin- gegen bey ſehr ſchwaͤchlicher oder kachektiſcher Conſtitution der Entzuͤndung mehr durch das antiphlogiſtiſche Regimen, durch maͤßige Befoͤrderung der Hautthaͤtigkeit, ſo wie durch den vor- ſichtigen innern und aͤußern Gebrauch des Queckſilbers ent- gegengewirkt werden muß.
§. 590.
Um ferner die Zertheilung der ſchon krankhaft verbilde- ten Stellen ſelbſt zu bewerkſtelligen, dienen die ſtaͤrkern, un- ter den ſchon oben (§. 565 u. 566.) erwaͤhnten, Mittel, das Emplastr. de Cicuta und Empl. mercuriale, das fel Tauri mit sal ammoniac., die friſch gequetſchten Blaͤtter von der Calendula officinalis, dem Sedum acre, der Bel- ladonna, das Unguentum neapolit. mit dem Liniment. vol. camphorat. u. ſ. w. Hierbey muß uͤbrigens immer die Wirkung der oͤrtlichen Waͤrme mit zugezogen werden, das Tragen zertheilender Kraͤuterkiſſen oder warmer Thierfelle Statt finden, ſo wie innerlich das Extract. Cicutae, Bel- ladonnae, die Merkurialien und Antimonialien, der Kirſch- lorbeer angewendet werden; und ſo kann denn allerdings zuweilen, namentlich in Faͤllen, wo die Kranken durchaus zur Operation ſich nicht entſchließen koͤnnen, mittelſt anhal- tender Befolgung dieſer Methode, Ruͤckbildung in den nor-
*) Beſonders hat hierauf Lasserre in einem intereſſanten Aufſatze des Journal universel des sciences médicales Juin 1819. p. 289. aufmerkſam gemacht.
I. Theil. 28
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beſonders wichtiger Hinſicht *) wird die ſorgfaͤltige Vermei-
dung aller den Organismus gewaltſam erregender Einfluͤſſe,
erhitzender Getraͤnke und reichlicher Diaͤt namentlich, zur Pflicht,
man reicht von Zeit zu Zeit kuͤhlende Abfuͤhrungen, und kann,
vorzuͤglich wenn die Entzuͤndung durch lebhaftere Schmerzen
ſich aͤußert, bey kraͤftigern Naturen ſelbſt wiederholte oͤrtliche
oder allgemeine Blutentziehungen, den Gebrauch kuͤhlender
Emulſionen, des Salpeters u. ſ. w. nicht entbehren; dahin-
gegen bey ſehr ſchwaͤchlicher oder kachektiſcher Conſtitution der
Entzuͤndung mehr durch das antiphlogiſtiſche Regimen, durch
maͤßige Befoͤrderung der Hautthaͤtigkeit, ſo wie durch den vor-
ſichtigen innern und aͤußern Gebrauch des Queckſilbers ent-
gegengewirkt werden muß.
§. 590.
Um ferner die Zertheilung der ſchon krankhaft verbilde-
ten Stellen ſelbſt zu bewerkſtelligen, dienen die ſtaͤrkern, un-
ter den ſchon oben (§. 565 u. 566.) erwaͤhnten, Mittel,
das Emplastr. de Cicuta und Empl. mercuriale, das fel
Tauri mit sal ammoniac., die friſch gequetſchten Blaͤtter
von der Calendula officinalis, dem Sedum acre, der Bel-
ladonna, das Unguentum neapolit. mit dem Liniment.
vol. camphorat. u. ſ. w. Hierbey muß uͤbrigens immer die
Wirkung der oͤrtlichen Waͤrme mit zugezogen werden, das
Tragen zertheilender Kraͤuterkiſſen oder warmer Thierfelle
Statt finden, ſo wie innerlich das Extract. Cicutae, Bel-
ladonnae, die Merkurialien und Antimonialien, der Kirſch-
lorbeer angewendet werden; und ſo kann denn allerdings
zuweilen, namentlich in Faͤllen, wo die Kranken durchaus
zur Operation ſich nicht entſchließen koͤnnen, mittelſt anhal-
tender Befolgung dieſer Methode, Ruͤckbildung in den nor-
*) Beſonders hat hierauf Lasserre in einem intereſſanten Aufſatze
des Journal universel des sciences médicales Juin 1819. p. 289.
aufmerkſam gemacht.
I. Theil. 28
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 433. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/453>, abgerufen am 21.11.2024.
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