um die Zusammendrückung derselben zu verhüten, nach v. Sie- bold's Rath mit Roßhaaren ausfüllen, oder von dicht an einander gewundenem Drath, welcher von innen und außen mit Leinwand überzogen und dann gut gefirnißt wird, ver- fertigen läßt.
§. 527.
Will man ein solches Scheidenpessarium einlegen, so muß der Bruch in der angemessenen und oben beschriebenen Lage völlig zurückgebracht seyn, und dann der Cylinder so eingelegt werden, daß er bis dicht an den Muttermund reicht und somit auch das Herabsinken des Bruchs in den Bruch- sackhals verhindert werde, worauf er sodann durch eine TBinde, ohngefähr nach Art eines gestielten gewöhnlichen Pessarii, zu befestigen ist, obwohl er bey Frauen, welche noch nicht ge- boren haben, kaum dieser Unterstützung bedarf, sondern durch die Engigkeit der äußern Geburtstheile selbst schon hinlänglich zurückgehalten wird.
§. 528.
Die Fälle, wo Mutterscheidenbrüche, namentlich außer der Schwangerschaft und der Periode der Geburt, sich einge- klemmt hatten, sind sehr selten, und gewöhnlich wird eine solche Einklemmung nur durch beträchtliche Anfüllungen eines Theils vom Darmkanal, seltner der Harnblase, bewirkt wer- ken können. Kommt daher eine solche Einklemmung vor, so wird zuerst immer für Entleerung der Harnblase und des Stuhls, letzteres durch erweichende öhligte Klystiere, zu sor- gen, dann aber die Taxis nach den oben angegebenen Re- geln vorzunehmen seyn, welches auch gewöhnlich bald und vollkommen gelingt, so daß man bisher kein Beyspiel kennt, wo eine Brucheinklemmung dieser Art die Operation erfodert hätte; in einem solchen Falle jedoch, wo die erwähnte Me- thode zur Zurückbringung durchaus nicht hinreichte und dem- ohnerachtet dieselbe unumgänglich nothwendig würde, müßte die Operation allerdings mit vielfachen Schwierigkeiten ver- bunden seyn, und könnte nur, entweder durch Eröffnung der
um die Zuſammendruͤckung derſelben zu verhuͤten, nach v. Sie- bold’s Rath mit Roßhaaren ausfuͤllen, oder von dicht an einander gewundenem Drath, welcher von innen und außen mit Leinwand uͤberzogen und dann gut gefirnißt wird, ver- fertigen laͤßt.
§. 527.
Will man ein ſolches Scheidenpeſſarium einlegen, ſo muß der Bruch in der angemeſſenen und oben beſchriebenen Lage voͤllig zuruͤckgebracht ſeyn, und dann der Cylinder ſo eingelegt werden, daß er bis dicht an den Muttermund reicht und ſomit auch das Herabſinken des Bruchs in den Bruch- ſackhals verhindert werde, worauf er ſodann durch eine TBinde, ohngefaͤhr nach Art eines geſtielten gewoͤhnlichen Peſſarii, zu befeſtigen iſt, obwohl er bey Frauen, welche noch nicht ge- boren haben, kaum dieſer Unterſtuͤtzung bedarf, ſondern durch die Engigkeit der aͤußern Geburtstheile ſelbſt ſchon hinlaͤnglich zuruͤckgehalten wird.
§. 528.
Die Faͤlle, wo Mutterſcheidenbruͤche, namentlich außer der Schwangerſchaft und der Periode der Geburt, ſich einge- klemmt hatten, ſind ſehr ſelten, und gewoͤhnlich wird eine ſolche Einklemmung nur durch betraͤchtliche Anfuͤllungen eines Theils vom Darmkanal, ſeltner der Harnblaſe, bewirkt wer- ken koͤnnen. Kommt daher eine ſolche Einklemmung vor, ſo wird zuerſt immer fuͤr Entleerung der Harnblaſe und des Stuhls, letzteres durch erweichende oͤhligte Klyſtiere, zu ſor- gen, dann aber die Taxis nach den oben angegebenen Re- geln vorzunehmen ſeyn, welches auch gewoͤhnlich bald und vollkommen gelingt, ſo daß man bisher kein Beyſpiel kennt, wo eine Brucheinklemmung dieſer Art die Operation erfodert haͤtte; in einem ſolchen Falle jedoch, wo die erwaͤhnte Me- thode zur Zuruͤckbringung durchaus nicht hinreichte und dem- ohnerachtet dieſelbe unumgaͤnglich nothwendig wuͤrde, muͤßte die Operation allerdings mit vielfachen Schwierigkeiten ver- bunden ſeyn, und koͤnnte nur, entweder durch Eroͤffnung der
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um die Zuſammendruͤckung derſelben zu verhuͤten, nach v. Sie-
bold’s Rath mit Roßhaaren ausfuͤllen, oder von dicht an
einander gewundenem Drath, welcher von innen und außen
mit Leinwand uͤberzogen und dann gut gefirnißt wird, ver-
fertigen laͤßt.
§. 527.
Will man ein ſolches Scheidenpeſſarium einlegen, ſo
muß der Bruch in der angemeſſenen und oben beſchriebenen
Lage voͤllig zuruͤckgebracht ſeyn, und dann der Cylinder ſo
eingelegt werden, daß er bis dicht an den Muttermund reicht
und ſomit auch das Herabſinken des Bruchs in den Bruch-
ſackhals verhindert werde, worauf er ſodann durch eine TBinde,
ohngefaͤhr nach Art eines geſtielten gewoͤhnlichen Peſſarii, zu
befeſtigen iſt, obwohl er bey Frauen, welche noch nicht ge-
boren haben, kaum dieſer Unterſtuͤtzung bedarf, ſondern durch
die Engigkeit der aͤußern Geburtstheile ſelbſt ſchon hinlaͤnglich
zuruͤckgehalten wird.
§. 528.
Die Faͤlle, wo Mutterſcheidenbruͤche, namentlich außer
der Schwangerſchaft und der Periode der Geburt, ſich einge-
klemmt hatten, ſind ſehr ſelten, und gewoͤhnlich wird eine
ſolche Einklemmung nur durch betraͤchtliche Anfuͤllungen eines
Theils vom Darmkanal, ſeltner der Harnblaſe, bewirkt wer-
ken koͤnnen. Kommt daher eine ſolche Einklemmung vor, ſo
wird zuerſt immer fuͤr Entleerung der Harnblaſe und des
Stuhls, letzteres durch erweichende oͤhligte Klyſtiere, zu ſor-
gen, dann aber die Taxis nach den oben angegebenen Re-
geln vorzunehmen ſeyn, welches auch gewoͤhnlich bald und
vollkommen gelingt, ſo daß man bisher kein Beyſpiel kennt,
wo eine Brucheinklemmung dieſer Art die Operation erfodert
haͤtte; in einem ſolchen Falle jedoch, wo die erwaͤhnte Me-
thode zur Zuruͤckbringung durchaus nicht hinreichte und dem-
ohnerachtet dieſelbe unumgaͤnglich nothwendig wuͤrde, muͤßte
die Operation allerdings mit vielfachen Schwierigkeiten ver-
bunden ſeyn, und koͤnnte nur, entweder durch Eroͤffnung der
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 398. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/418>, abgerufen am 03.12.2024.
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