Fängt der Polyp an sich abzulösen, so treibt er sich oft auf, einzelne Theile platzen und ergießen faulichte schlei- migte Flüssigkeiten; dann werden aromatische Aufgüsse von Serpillum u. dgl. nothwendig. Hat er sich endlich am vier- ten bis sechsten oder neunten Tage abgelöst, so kann er mit dem Unterbindungsfaden selbst (wenn er nicht allzugroß ist) herausgenommen werden, außerdem entfernt man ihn mit der Polypenzange, mit der Hand, oder (wenn er sehr groß ist, wie bey einem 2 1/2 Pfund schweren, von Sauter ope- rirten) mittelst der eingebrachten Geburtszange. Erfolgt bey dem Abfallen etwas stärkere Blutung, so macht man von gelind reizenden und zusammenziehenden Injectionen Gebrauch, giebt innerlich etwas Zimmttinktur und verfährt nach Maaß- gabe der Blutung eben so, wie oben bey den passiven Blu- tungen gelehrt wurde.
§. 437.
Ist nun aber der Polyp völlig beseitigt, und sind die ersten dringendsten Zufälle beruhigt, so erfolgt gewöhnlich noch das völlige Absterben und Ausrotten der Wurzel durch eine mäßige Eiterung. Es ist hierbey noch das Geschäft des Arztes, theils auf Unterhaltung eines gutartigen Eiters zu sehen, welches nach den Umständen bey sehr geschwächten Personen durch Injektionen von Chinadekokt mit Kalchwasser, Serpillumaufguß, Myrrhenessenz, oder bey stärkern, vollblü- tigern und irritablern Subjekten durch Injektionen von Flie- der- oder Kamillenaufgusse geschieht; theils auf Besserung der allgemeinen Reproduction und Hebung der Kräfte Rücksicht zu nehmen. Man ordnet zu diesem Behuf den Gebrauch der China innerlich an, giebt eine leicht verdauliche, nahrhafte Diät, und läßt späterhin, zur völligen Wiederherstellung der Gesundheit, eisenhaltige Bäder besuchen, oder auch wohl ähn- liche Mineralwässer innerlich gebrauchen.
I. Theil. 22
§. 436.
Faͤngt der Polyp an ſich abzuloͤſen, ſo treibt er ſich oft auf, einzelne Theile platzen und ergießen faulichte ſchlei- migte Fluͤſſigkeiten; dann werden aromatiſche Aufguͤſſe von Serpillum u. dgl. nothwendig. Hat er ſich endlich am vier- ten bis ſechsten oder neunten Tage abgeloͤſt, ſo kann er mit dem Unterbindungsfaden ſelbſt (wenn er nicht allzugroß iſt) herausgenommen werden, außerdem entfernt man ihn mit der Polypenzange, mit der Hand, oder (wenn er ſehr groß iſt, wie bey einem 2 ½ Pfund ſchweren, von Sauter ope- rirten) mittelſt der eingebrachten Geburtszange. Erfolgt bey dem Abfallen etwas ſtaͤrkere Blutung, ſo macht man von gelind reizenden und zuſammenziehenden Injectionen Gebrauch, giebt innerlich etwas Zimmttinktur und verfaͤhrt nach Maaß- gabe der Blutung eben ſo, wie oben bey den paſſiven Blu- tungen gelehrt wurde.
§. 437.
Iſt nun aber der Polyp voͤllig beſeitigt, und ſind die erſten dringendſten Zufaͤlle beruhigt, ſo erfolgt gewoͤhnlich noch das voͤllige Abſterben und Ausrotten der Wurzel durch eine maͤßige Eiterung. Es iſt hierbey noch das Geſchaͤft des Arztes, theils auf Unterhaltung eines gutartigen Eiters zu ſehen, welches nach den Umſtaͤnden bey ſehr geſchwaͤchten Perſonen durch Injektionen von Chinadekokt mit Kalchwaſſer, Serpillumaufguß, Myrrheneſſenz, oder bey ſtaͤrkern, vollbluͤ- tigern und irritablern Subjekten durch Injektionen von Flie- der- oder Kamillenaufguſſe geſchieht; theils auf Beſſerung der allgemeinen Reproduction und Hebung der Kraͤfte Ruͤckſicht zu nehmen. Man ordnet zu dieſem Behuf den Gebrauch der China innerlich an, giebt eine leicht verdauliche, nahrhafte Diaͤt, und laͤßt ſpaͤterhin, zur voͤlligen Wiederherſtellung der Geſundheit, eiſenhaltige Baͤder beſuchen, oder auch wohl aͤhn- liche Mineralwaͤſſer innerlich gebrauchen.
I. Theil. 22
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§. 436.
Faͤngt der Polyp an ſich abzuloͤſen, ſo treibt er ſich
oft auf, einzelne Theile platzen und ergießen faulichte ſchlei-
migte Fluͤſſigkeiten; dann werden aromatiſche Aufguͤſſe von
Serpillum u. dgl. nothwendig. Hat er ſich endlich am vier-
ten bis ſechsten oder neunten Tage abgeloͤſt, ſo kann er mit
dem Unterbindungsfaden ſelbſt (wenn er nicht allzugroß iſt)
herausgenommen werden, außerdem entfernt man ihn mit
der Polypenzange, mit der Hand, oder (wenn er ſehr groß
iſt, wie bey einem 2 ½ Pfund ſchweren, von Sauter ope-
rirten) mittelſt der eingebrachten Geburtszange. Erfolgt bey
dem Abfallen etwas ſtaͤrkere Blutung, ſo macht man von
gelind reizenden und zuſammenziehenden Injectionen Gebrauch,
giebt innerlich etwas Zimmttinktur und verfaͤhrt nach Maaß-
gabe der Blutung eben ſo, wie oben bey den paſſiven Blu-
tungen gelehrt wurde.
§. 437.
Iſt nun aber der Polyp voͤllig beſeitigt, und ſind die
erſten dringendſten Zufaͤlle beruhigt, ſo erfolgt gewoͤhnlich noch
das voͤllige Abſterben und Ausrotten der Wurzel durch eine
maͤßige Eiterung. Es iſt hierbey noch das Geſchaͤft des
Arztes, theils auf Unterhaltung eines gutartigen Eiters zu
ſehen, welches nach den Umſtaͤnden bey ſehr geſchwaͤchten
Perſonen durch Injektionen von Chinadekokt mit Kalchwaſſer,
Serpillumaufguß, Myrrheneſſenz, oder bey ſtaͤrkern, vollbluͤ-
tigern und irritablern Subjekten durch Injektionen von Flie-
der- oder Kamillenaufguſſe geſchieht; theils auf Beſſerung der
allgemeinen Reproduction und Hebung der Kraͤfte Ruͤckſicht
zu nehmen. Man ordnet zu dieſem Behuf den Gebrauch der
China innerlich an, giebt eine leicht verdauliche, nahrhafte
Diaͤt, und laͤßt ſpaͤterhin, zur voͤlligen Wiederherſtellung der
Geſundheit, eiſenhaltige Baͤder beſuchen, oder auch wohl aͤhn-
liche Mineralwaͤſſer innerlich gebrauchen.
I. Theil. 22
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 337. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/357>, abgerufen am 21.12.2024.
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