Jn den Schächten wird mit Jöchern, die 1/4 Lachter von einander liegen, und mit genau zusammen schliesenden Pfählen verzimmert. So lange man dabei in dem Trieb- sand ist: So wird, wie es an andern Orten gewöhnlich ist, angestekt, die Fugen aber werden mit Moos verstopft. Da man diesem ohngeachtet aber nicht leicht einen Schacht niederbringt, indem in dem Triebsand gar zu viele Wasser sind: So müssen, in einer ohngefähren Weite von 9 Lachter, zwei Schächte neben einander, mit einerlei Verzim- merung niedergemacht, und stets einer um den andern etwas weiter abegesenkt werden, damit die Wasser dem tiefern zufallen mögen, woraus man alsdann dieselbe wältigen, und in dem andern weiter niederkommen, und absinken kan.
§. 16.
Jn den Stollen wird mit Thürstökken, Kappen und Grundsohlen verzimmert, mit zusammen schliesenden Pfählen aber angestekt. Unter die Grundsohlen werden nach der Länge Bohlen geleget, damit der Triebsand nicht von unten herauf wachsen könne. Wann der Triebsand allzu bös und fliesend ist: So werden auf die Bohlen Wieder- lagen gemauert, die oben mit einem Gewölbe geschlossen, alle Rizze aber mit Moos ver- stopft werden. Es bleibt also bei dieser Ausmaurung der Stollen das Holz hinter der Mauer stehen, weil es dem Druk des Sandes zugleich wiederstehen hilft.
§. 17.
Da der Triebsand das Dach von dem Eisenstein ist (§. 6. N. 3.), und folglich keine Streben ohne Gefahr aufgehauen werden können: So muß auch der Eisenstein ortweis herausgehauen werden. Es geschiehet dieses durch Hülfe solcher Oerter, die bei 9 Fus weit sind, damit man um desto mehr Raum haben möge. Die dabei ge- wöhnliche Verzimmerung ist also beschaffen: Man leget erstlich eine Grundsohle und eine Kappe, in der Mitte aber schlägt man einen verlohrnen Stempel: Jst dieses ge- schehen; So wird unter ein iedes Ende der Kappe ein Stempel geschlagen, und der mittlere wieder herausgenommen: Damit aber die Kappe in der Mitte nicht zusam- men brechen möge; So wird noch von der Mitte an in der Entfernung zweier Fus auf eine iede Seite ein Stempel geschlagen, und alsdann über der Kappe und zwischen dem Triebsand angestekt.
§. 18.
Die sämtliche Grubenarbeit ist verdingt, und es wird vor ein Fuder Eisenstein zu gewinnen und zu fördern 1/4 bis 1/2 Thaler bezahlet. Bei diesem Lohn müssen sich die Bergleute das Gezähe Kübel, Seil und Karn, und alles, ausgenommen das Pulver, selbst stellen und anschaffen. Sie müssen 12 Stunde arbeiten, und man rich- tet sich in den Gedingen nach einem Wochenlohn von 11/4 Thaler. Ein Fuder Eisenstein wird in 12 Maas geteilet. Das Maas aber enthält vier homberger oder fünf casselische Mezzen. Ein ganzes Fuder wiegt überbaupt, ie nachdem der Stein schwer ist, 18 bis 20 Centner.
§. 19.
Das vierte Stuͤk
§. 15.
Jn den Schaͤchten wird mit Joͤchern, die ¼ Lachter von einander liegen, und mit genau zuſammen ſchlieſenden Pfaͤhlen verzimmert. So lange man dabei in dem Trieb- ſand iſt: So wird, wie es an andern Orten gewoͤhnlich iſt, angeſtekt, die Fugen aber werden mit Moos verſtopft. Da man dieſem ohngeachtet aber nicht leicht einen Schacht niederbringt, indem in dem Triebſand gar zu viele Waſſer ſind: So muͤſſen, in einer ohngefaͤhren Weite von 9 Lachter, zwei Schaͤchte neben einander, mit einerlei Verzim- merung niedergemacht, und ſtets einer um den andern etwas weiter abegeſenkt werden, damit die Waſſer dem tiefern zufallen moͤgen, woraus man alsdann dieſelbe waͤltigen, und in dem andern weiter niederkommen, und abſinken kan.
§. 16.
Jn den Stollen wird mit Thuͤrſtoͤkken, Kappen und Grundſohlen verzimmert, mit zuſammen ſchlieſenden Pfaͤhlen aber angeſtekt. Unter die Grundſohlen werden nach der Laͤnge Bohlen geleget, damit der Triebſand nicht von unten herauf wachſen koͤnne. Wann der Triebſand allzu boͤs und flieſend iſt: So werden auf die Bohlen Wieder- lagen gemauert, die oben mit einem Gewoͤlbe geſchloſſen, alle Rizze aber mit Moos ver- ſtopft werden. Es bleibt alſo bei dieſer Ausmaurung der Stollen das Holz hinter der Mauer ſtehen, weil es dem Druk des Sandes zugleich wiederſtehen hilft.
§. 17.
Da der Triebſand das Dach von dem Eiſenſtein iſt (§. 6. N. 3.), und folglich keine Streben ohne Gefahr aufgehauen werden koͤnnen: So muß auch der Eiſenſtein ortweis herausgehauen werden. Es geſchiehet dieſes durch Huͤlfe ſolcher Oerter, die bei 9 Fus weit ſind, damit man um deſto mehr Raum haben moͤge. Die dabei ge- woͤhnliche Verzimmerung iſt alſo beſchaffen: Man leget erſtlich eine Grundſohle und eine Kappe, in der Mitte aber ſchlaͤgt man einen verlohrnen Stempel: Jſt dieſes ge- ſchehen; So wird unter ein iedes Ende der Kappe ein Stempel geſchlagen, und der mittlere wieder herausgenommen: Damit aber die Kappe in der Mitte nicht zuſam- men brechen moͤge; So wird noch von der Mitte an in der Entfernung zweier Fus auf eine iede Seite ein Stempel geſchlagen, und alsdann uͤber der Kappe und zwiſchen dem Triebſand angeſtekt.
§. 18.
Die ſaͤmtliche Grubenarbeit iſt verdingt, und es wird vor ein Fuder Eiſenſtein zu gewinnen und zu foͤrdern ¼ bis ½ Thaler bezahlet. Bei dieſem Lohn muͤſſen ſich die Bergleute das Gezaͤhe Kuͤbel, Seil und Karn, und alles, ausgenommen das Pulver, ſelbſt ſtellen und anſchaffen. Sie muͤſſen 12 Stunde arbeiten, und man rich- tet ſich in den Gedingen nach einem Wochenlohn von 1¼ Thaler. Ein Fuder Eiſenſtein wird in 12 Maas geteilet. Das Maas aber enthaͤlt vier homberger oder fuͤnf caſſeliſche Mezzen. Ein ganzes Fuder wiegt uͤberbaupt, ie nachdem der Stein ſchwer iſt, 18 bis 20 Centner.
§. 19.
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Das vierte Stuͤk
§. 15.
Jn den Schaͤchten wird mit Joͤchern, die ¼ Lachter von einander liegen, und mit
genau zuſammen ſchlieſenden Pfaͤhlen verzimmert. So lange man dabei in dem Trieb-
ſand iſt: So wird, wie es an andern Orten gewoͤhnlich iſt, angeſtekt, die Fugen aber
werden mit Moos verſtopft. Da man dieſem ohngeachtet aber nicht leicht einen Schacht
niederbringt, indem in dem Triebſand gar zu viele Waſſer ſind: So muͤſſen, in einer
ohngefaͤhren Weite von 9 Lachter, zwei Schaͤchte neben einander, mit einerlei Verzim-
merung niedergemacht, und ſtets einer um den andern etwas weiter abegeſenkt werden,
damit die Waſſer dem tiefern zufallen moͤgen, woraus man alsdann dieſelbe waͤltigen,
und in dem andern weiter niederkommen, und abſinken kan.
§. 16.
Jn den Stollen wird mit Thuͤrſtoͤkken, Kappen und Grundſohlen verzimmert, mit
zuſammen ſchlieſenden Pfaͤhlen aber angeſtekt. Unter die Grundſohlen werden nach der
Laͤnge Bohlen geleget, damit der Triebſand nicht von unten herauf wachſen koͤnne.
Wann der Triebſand allzu boͤs und flieſend iſt: So werden auf die Bohlen Wieder-
lagen gemauert, die oben mit einem Gewoͤlbe geſchloſſen, alle Rizze aber mit Moos ver-
ſtopft werden. Es bleibt alſo bei dieſer Ausmaurung der Stollen das Holz hinter der
Mauer ſtehen, weil es dem Druk des Sandes zugleich wiederſtehen hilft.
§. 17.
Da der Triebſand das Dach von dem Eiſenſtein iſt (§. 6. N. 3.), und folglich
keine Streben ohne Gefahr aufgehauen werden koͤnnen: So muß auch der Eiſenſtein
ortweis herausgehauen werden. Es geſchiehet dieſes durch Huͤlfe ſolcher Oerter, die
bei 9 Fus weit ſind, damit man um deſto mehr Raum haben moͤge. Die dabei ge-
woͤhnliche Verzimmerung iſt alſo beſchaffen: Man leget erſtlich eine Grundſohle und
eine Kappe, in der Mitte aber ſchlaͤgt man einen verlohrnen Stempel: Jſt dieſes ge-
ſchehen; So wird unter ein iedes Ende der Kappe ein Stempel geſchlagen, und der
mittlere wieder herausgenommen: Damit aber die Kappe in der Mitte nicht zuſam-
men brechen moͤge; So wird noch von der Mitte an in der Entfernung zweier Fus
auf eine iede Seite ein Stempel geſchlagen, und alsdann uͤber der Kappe und zwiſchen
dem Triebſand angeſtekt.
§. 18.
Die ſaͤmtliche Grubenarbeit iſt verdingt, und es wird vor ein Fuder Eiſenſtein
zu gewinnen und zu foͤrdern ¼ bis ½ Thaler bezahlet. Bei dieſem Lohn muͤſſen ſich die
Bergleute das Gezaͤhe Kuͤbel, Seil und Karn, und alles, ausgenommen das
Pulver, ſelbſt ſtellen und anſchaffen. Sie muͤſſen 12 Stunde arbeiten, und man rich-
tet ſich in den Gedingen nach einem Wochenlohn von 1¼ Thaler. Ein Fuder Eiſenſtein
wird in 12 Maas geteilet. Das Maas aber enthaͤlt vier homberger oder fuͤnf caſſeliſche
Mezzen. Ein ganzes Fuder wiegt uͤberbaupt, ie nachdem der Stein ſchwer iſt, 18
bis 20 Centner.
§. 19.
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/68>, abgerufen am 21.11.2024.
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