Das zweite St. v. dem Schieferb. bei Godelsheim in dem Waldekkisch.
Die siebende Abhandlung von den Rechten dieses Werks.
§. 45.
Der denen Gewerken erteilte Lehnbrief, oder die so genante Muthung, vermöge des- sen sie berechtigt sind, dieses Werk zu bauen, gehet auf Erben und Erbnehmer, er muß aber bei einer ieden neuen Regierung auf das Neue bestättiget werden. Die besondere Rechte der Gewerken, und die Freiheiten der Bergwerksverwanden enthält eine besondere Verordnung.
§. 46.
Vor den, denen Gewerken verliehenen Nuzzen, entrichten dieselbe an den Berg- herrn den Zehnden, welcher aus dem zugutgemachten Kupfer gegeben werden muß.
Anhang
Von dem niederenser Schieferbergwerk.
§. 47.
Es wird dieses Werk von einem Kaufmann Nahmens Müller in Waarstein in dem Cöllnnischen betrieben. Die Beschaffenheit, und die Betreibungsart desselben ist von der zu Godelsheim nicht verschieden. Vor verschiedenen Jahren war es ein sehr ansehnliches Werk, gegenwärtig aber ist dasselbe ziemlich verfallen. Hier und da sind inzwischen noch schöne Anbrüche. Durch fleisiges Schürfen könte man vielleicht um so vielmehr noch mehrere Schiefern entdekken, weil die Gewerken zugleich auf die immen- häuser Feldmark beliehen sind. Es sind izzo nur noch drei Schächte in einem Wald in dem Gang, der von Niederense zwischen Mittag und Morgen lieget. Die meiste Schie- fern, die aus diesen Schächten gewonnen werden können, stehen in den Wassern, weil man keinen Stollen zur rechten Zeit angefangen hat, der gar füglich anzubringen ge- wesen wäre.
Das
Das zweite St. v. dem Schieferb. bei Godelsheim in dem Waldekkiſch.
Die ſiebende Abhandlung von den Rechten dieſes Werks.
§. 45.
Der denen Gewerken erteilte Lehnbrief, oder die ſo genante Muthung, vermoͤge deſ- ſen ſie berechtigt ſind, dieſes Werk zu bauen, gehet auf Erben und Erbnehmer, er muß aber bei einer ieden neuen Regierung auf das Neue beſtaͤttiget werden. Die beſondere Rechte der Gewerken, und die Freiheiten der Bergwerksverwanden enthaͤlt eine beſondere Verordnung.
§. 46.
Vor den, denen Gewerken verliehenen Nuzzen, entrichten dieſelbe an den Berg- herrn den Zehnden, welcher aus dem zugutgemachten Kupfer gegeben werden muß.
Anhang
Von dem niederenſer Schieferbergwerk.
§. 47.
Es wird dieſes Werk von einem Kaufmann Nahmens Muͤller in Waarſtein in dem Coͤllnniſchen betrieben. Die Beſchaffenheit, und die Betreibungsart deſſelben iſt von der zu Godelsheim nicht verſchieden. Vor verſchiedenen Jahren war es ein ſehr anſehnliches Werk, gegenwaͤrtig aber iſt daſſelbe ziemlich verfallen. Hier und da ſind inzwiſchen noch ſchoͤne Anbruͤche. Durch fleiſiges Schuͤrfen koͤnte man vielleicht um ſo vielmehr noch mehrere Schiefern entdekken, weil die Gewerken zugleich auf die immen- haͤuſer Feldmark beliehen ſind. Es ſind izzo nur noch drei Schaͤchte in einem Wald in dem Gang, der von Niederenſe zwiſchen Mittag und Morgen lieget. Die meiſte Schie- fern, die aus dieſen Schaͤchten gewonnen werden koͤnnen, ſtehen in den Waſſern, weil man keinen Stollen zur rechten Zeit angefangen hat, der gar fuͤglich anzubringen ge- weſen waͤre.
Das
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Das zweite St. v. dem Schieferb. bei Godelsheim in dem Waldekkiſch.
Die ſiebende Abhandlung
von den Rechten dieſes Werks.
§. 45.
Der denen Gewerken erteilte Lehnbrief, oder die ſo genante Muthung, vermoͤge deſ-
ſen ſie berechtigt ſind, dieſes Werk zu bauen, gehet auf Erben und Erbnehmer,
er muß aber bei einer ieden neuen Regierung auf das Neue beſtaͤttiget werden. Die
beſondere Rechte der Gewerken, und die Freiheiten der Bergwerksverwanden enthaͤlt
eine beſondere Verordnung.
§. 46.
Vor den, denen Gewerken verliehenen Nuzzen, entrichten dieſelbe an den Berg-
herrn den Zehnden, welcher aus dem zugutgemachten Kupfer gegeben werden muß.
Anhang
Von dem niederenſer Schieferbergwerk.
§. 47.
Es wird dieſes Werk von einem Kaufmann Nahmens Muͤller in Waarſtein in dem
Coͤllnniſchen betrieben. Die Beſchaffenheit, und die Betreibungsart deſſelben iſt
von der zu Godelsheim nicht verſchieden. Vor verſchiedenen Jahren war es ein ſehr
anſehnliches Werk, gegenwaͤrtig aber iſt daſſelbe ziemlich verfallen. Hier und da ſind
inzwiſchen noch ſchoͤne Anbruͤche. Durch fleiſiges Schuͤrfen koͤnte man vielleicht um ſo
vielmehr noch mehrere Schiefern entdekken, weil die Gewerken zugleich auf die immen-
haͤuſer Feldmark beliehen ſind. Es ſind izzo nur noch drei Schaͤchte in einem Wald in dem
Gang, der von Niederenſe zwiſchen Mittag und Morgen lieget. Die meiſte Schie-
fern, die aus dieſen Schaͤchten gewonnen werden koͤnnen, ſtehen in den Waſſern, weil
man keinen Stollen zur rechten Zeit angefangen hat, der gar fuͤglich anzubringen ge-
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/54>, abgerufen am 21.11.2024.
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