Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767.von dem Schieferbergwerk bei Rothenburg an der Saal. einmal durchgestochen wird. Der Kohlenverbrand macht bei diesen Anstalten durchalle Feuer auf ein Fuder Schiefern ein Fuder Kohlen aus. §. 19. Die Schwarzkupfer, die von denen Durchstechen fallen, werden nach Neustadt Die fünfte Abhandlung von der Wirthschaft bei diesem Werk. §. 20. Jn Rothenburg ist ein Bergamt angeordnet, welches die Direction führet. Es be- §. 21. Wann das Werk in dem völligen Umgang ist: So arbeiten bei denen Gruben §. 22. Man bekomt den Fluß zu dem Schieferschmelzen aus dem Stollbergischen. Es §. 23. L l
von dem Schieferbergwerk bei Rothenburg an der Saal. einmal durchgeſtochen wird. Der Kohlenverbrand macht bei dieſen Anſtalten durchalle Feuer auf ein Fuder Schiefern ein Fuder Kohlen aus. §. 19. Die Schwarzkupfer, die von denen Durchſtechen fallen, werden nach Neuſtadt Die fuͤnfte Abhandlung von der Wirthſchaft bei dieſem Werk. §. 20. Jn Rothenburg iſt ein Bergamt angeordnet, welches die Direction fuͤhret. Es be- §. 21. Wann das Werk in dem voͤlligen Umgang iſt: So arbeiten bei denen Gruben §. 22. Man bekomt den Fluß zu dem Schieferſchmelzen aus dem Stollbergiſchen. Es §. 23. L l
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von dem Schieferbergwerk bei Rothenburg an der Saal.
einmal durchgeſtochen wird. Der Kohlenverbrand macht bei dieſen Anſtalten durch
alle Feuer auf ein Fuder Schiefern ein Fuder Kohlen aus.
§. 19.
Die Schwarzkupfer, die von denen Durchſtechen fallen, werden nach Neuſtadt
an der Toſſe geſchaft: Sie werden an dieſem Ort, vor 8 Loth Seigerkoſten, auf eben
die Art geſeigert, wie zu Hekſtaͤdt (§. 36. im 12. St.).
Die fuͤnfte Abhandlung
von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.
§. 20.
Jn Rothenburg iſt ein Bergamt angeordnet, welches die Direction fuͤhret. Es be-
ſtehet aus einem Kriegsrath von Adel, welcher das Praͤſidium hat, aus dem Berg-
richter, dem Huͤtteninſpector, dem Bergverwalter, und dem Obergeſchwohrnen. Noch
andere Bediente, die bei dieſem Werk dienen, ſind der Oberfactor, und zwei Factor,
die auf die Materialien ſehen, zwei Kohlen- und ein Huͤttenſchreiber, ferner ein Ge-
ſchwohrner, fuͤnf Ober- und zehn Unter- oder Klaubeſteiger.
§. 21.
Wann das Werk in dem voͤlligen Umgang iſt: So arbeiten bei denen Gruben
ohngefaͤhr 500 Mann. Jhren Lohn habe ich §. 14. ſchon angezeigt. Die Schmelzer
und die Vorlaͤufer arbeiten, wie bei allen Huͤttenwerken, 12 Stunde. Einer der er-
ſtern bekomt woͤchentlich 1 Thaler 2 Gutegroſchen, einer der andern aber 1 Thaler.
Ein ieder Arbeiter muß von ſeinem Lohn alle Woche 6 Pfennige zur Knapſchaftsbuͤchſe
bezahlen, woraus denen Kranken, nebſt den Arztkoſten, woͤchentlich 7 bis 8 Gutegro-
ſchen gereicht werden. Die Wittiben, und die Waiſen, die ſich noch nicht ernaͤhren
koͤnnen, bekommen aus dieſer Caſſe ebenwol eine milde Beiſteuer: Man reichet den
erſtern woͤchentlich 4 bis 6-, den andern aber 3 Gutegroſchen: Uiberdis ſteuert man
auch zu einem Begraͤbnuͤs, das nicht umſonſt geſchehen kan, 3 Thaler.
§. 22.
Man bekomt den Fluß zu dem Schieferſchmelzen aus dem Stollbergiſchen. Es
komt ein Centner auf 6 Gutegroſchen zu ſtehen.
§. 23.
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