von denen Schieferbergwerken in der Grafschaft Mansfeld.
§. 36.
Man löhnet alle vier Wochen die Arbeiter aus. Wann das Werk in dem völli- gen Umgang ist: So erstrekken sich die Kosten bei den drei Werken, nämlich bei Eisle- ben, Mansfeld und Hekstädt, auf 150,000 Thaler. Die acht Rohhütten in dieser Gegend bauen die Gruben, und bezahlen alle halb Jahr auf die leipziger Meß an die Gewerken die Ausbeute. Es beläuft sich diese Ausbeute, welche mehrenteils leipzigern Kaufleuten zugutkomt, bei einer Hütte und auf eine Kuxe in einem halben Jahr auf 12 Thaler. Die Seigerhütte gehört ienen Rohhütten in Gemeinschaft. Sie bekomt von denen Kupfern 8 Loth Silber vor die Seigerkosten: Sie bestehet dabei recht gut, und entrichtet alle Jahr bei 5000 Thaler Uiberschuß an die Rohhütten, denen sie ihre Kupfer seigert und gaarmacht. Die Ausbeute von den Roh- und der Seigerhütte zu- sammen genommen kan sich diesemnach auf 34,000 Thaler belaufen.
§. 37.
Der Hauptstollen wird von denen Hütten in Gemeinschaft getrieben. Eine iede gibt daher zu der Stollencasse den fünfzigsten Centner Kupfer.
Die sechste Abhandlung von den Rechten dieser Werke.
§. 38.
Da das Bergamt die Direction hat (§. 32.): So ist ihm auch so wol der innere Bergbau, als die Justiz übertragen, in welcher Absicht es dann alle Sonnabend versamlet ist. Es richtet nach der obersächsischen Bergordnung, weil Chursachsen das Bergregal besizzet. Das Bergamt stehet unter dem Oberaufseheramt, welches die Bergsachen von Wichtigkeit an das Berggemach zu Dresden berichtet.
§. 39.
Weil die Rohhütten die Bergwerke in dieser Gegend bauen (§. 36.): So sind dieselbe auch alle vergewerkschaftet, und in 128 Kuxen geteilet. Einige bauen die Gru- ben in diesem und ienem Revier allein, andere aber bauen dieselbe in Gemeinschaft. Jn dem leztern Fall schiesen die Hütten die Kosten, nach der Anzahl ihrer Kuxen bei. Wann daher zwei Hütten von einem, und drei von einem andern Ort diesen oder ienen Berg- bau treiben: So geben iene 2/5 , diese aber 3/5 der Kosten, wovor dann iene 2/5 , diese aber 3/5 von den gewonnenen Schiefern bekommen. So bauen zum Exempel die zwei eisle- bische, und die drei mansfeldische Hütten verschiedene Gruben in dem eislebischen Revier.
§. 40.
K k
von denen Schieferbergwerken in der Grafſchaft Mansfeld.
§. 36.
Man loͤhnet alle vier Wochen die Arbeiter aus. Wann das Werk in dem voͤlli- gen Umgang iſt: So erſtrekken ſich die Koſten bei den drei Werken, naͤmlich bei Eisle- ben, Mansfeld und Hekſtaͤdt, auf 150,000 Thaler. Die acht Rohhuͤtten in dieſer Gegend bauen die Gruben, und bezahlen alle halb Jahr auf die leipziger Meß an die Gewerken die Ausbeute. Es belaͤuft ſich dieſe Ausbeute, welche mehrenteils leipzigern Kaufleuten zugutkomt, bei einer Huͤtte und auf eine Kuxe in einem halben Jahr auf 12 Thaler. Die Seigerhuͤtte gehoͤrt ienen Rohhuͤtten in Gemeinſchaft. Sie bekomt von denen Kupfern 8 Loth Silber vor die Seigerkoſten: Sie beſtehet dabei recht gut, und entrichtet alle Jahr bei 5000 Thaler Uiberſchuß an die Rohhuͤtten, denen ſie ihre Kupfer ſeigert und gaarmacht. Die Ausbeute von den Roh- und der Seigerhuͤtte zu- ſammen genommen kan ſich dieſemnach auf 34,000 Thaler belaufen.
§. 37.
Der Hauptſtollen wird von denen Huͤtten in Gemeinſchaft getrieben. Eine iede gibt daher zu der Stollencaſſe den fuͤnfzigſten Centner Kupfer.
Die ſechſte Abhandlung von den Rechten dieſer Werke.
§. 38.
Da das Bergamt die Direction hat (§. 32.): So iſt ihm auch ſo wol der innere Bergbau, als die Juſtiz uͤbertragen, in welcher Abſicht es dann alle Sonnabend verſamlet iſt. Es richtet nach der oberſaͤchſiſchen Bergordnung, weil Churſachſen das Bergregal beſizzet. Das Bergamt ſtehet unter dem Oberaufſeheramt, welches die Bergſachen von Wichtigkeit an das Berggemach zu Dresden berichtet.
§. 39.
Weil die Rohhuͤtten die Bergwerke in dieſer Gegend bauen (§. 36.): So ſind dieſelbe auch alle vergewerkſchaftet, und in 128 Kuxen geteilet. Einige bauen die Gru- ben in dieſem und ienem Revier allein, andere aber bauen dieſelbe in Gemeinſchaft. Jn dem leztern Fall ſchieſen die Huͤtten die Koſten, nach der Anzahl ihrer Kuxen bei. Wann daher zwei Huͤtten von einem, und drei von einem andern Ort dieſen oder ienen Berg- bau treiben: So geben iene ⅖, dieſe aber ⅗ der Koſten, wovor dann iene ⅖, dieſe aber ⅗ von den gewonnenen Schiefern bekommen. So bauen zum Exempel die zwei eisle- biſche, und die drei mansfeldiſche Huͤtten verſchiedene Gruben in dem eislebiſchen Revier.
§. 40.
K k
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von denen Schieferbergwerken in der Grafſchaft Mansfeld.
§. 36.
Man loͤhnet alle vier Wochen die Arbeiter aus. Wann das Werk in dem voͤlli-
gen Umgang iſt: So erſtrekken ſich die Koſten bei den drei Werken, naͤmlich bei Eisle-
ben, Mansfeld und Hekſtaͤdt, auf 150,000 Thaler. Die acht Rohhuͤtten in dieſer
Gegend bauen die Gruben, und bezahlen alle halb Jahr auf die leipziger Meß an die
Gewerken die Ausbeute. Es belaͤuft ſich dieſe Ausbeute, welche mehrenteils leipzigern
Kaufleuten zugutkomt, bei einer Huͤtte und auf eine Kuxe in einem halben Jahr auf 12
Thaler. Die Seigerhuͤtte gehoͤrt ienen Rohhuͤtten in Gemeinſchaft. Sie bekomt
von denen Kupfern 8 Loth Silber vor die Seigerkoſten: Sie beſtehet dabei recht gut,
und entrichtet alle Jahr bei 5000 Thaler Uiberſchuß an die Rohhuͤtten, denen ſie ihre
Kupfer ſeigert und gaarmacht. Die Ausbeute von den Roh- und der Seigerhuͤtte zu-
ſammen genommen kan ſich dieſemnach auf 34,000 Thaler belaufen.
§. 37.
Der Hauptſtollen wird von denen Huͤtten in Gemeinſchaft getrieben. Eine iede
gibt daher zu der Stollencaſſe den fuͤnfzigſten Centner Kupfer.
Die ſechſte Abhandlung
von den Rechten dieſer Werke.
§. 38.
Da das Bergamt die Direction hat (§. 32.): So iſt ihm auch ſo wol der innere
Bergbau, als die Juſtiz uͤbertragen, in welcher Abſicht es dann alle Sonnabend
verſamlet iſt. Es richtet nach der oberſaͤchſiſchen Bergordnung, weil Churſachſen das
Bergregal beſizzet. Das Bergamt ſtehet unter dem Oberaufſeheramt, welches die
Bergſachen von Wichtigkeit an das Berggemach zu Dresden berichtet.
§. 39.
Weil die Rohhuͤtten die Bergwerke in dieſer Gegend bauen (§. 36.): So ſind
dieſelbe auch alle vergewerkſchaftet, und in 128 Kuxen geteilet. Einige bauen die Gru-
ben in dieſem und ienem Revier allein, andere aber bauen dieſelbe in Gemeinſchaft. Jn
dem leztern Fall ſchieſen die Huͤtten die Koſten, nach der Anzahl ihrer Kuxen bei. Wann
daher zwei Huͤtten von einem, und drei von einem andern Ort dieſen oder ienen Berg-
bau treiben: So geben iene ⅖, dieſe aber ⅗ der Koſten, wovor dann iene ⅖, dieſe aber
⅗ von den gewonnenen Schiefern bekommen. So bauen zum Exempel die zwei eisle-
biſche, und die drei mansfeldiſche Huͤtten verſchiedene Gruben in dem eislebiſchen
Revier.
§. 40.
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/277>, abgerufen am 23.02.2025.
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