von dem rammelsberger Silber-Kupfer- u. Bleibergwerk bei Gosl. etc.
§. 83.
Der Vitriolmeister stehet iährlich auf 200-, der Arbeiter aber die Woche auf 11/2 Thaler. Der erstern sind zwei, wovon der eine bei dem Communion-, der andere aber bei dem Rathsvitriolhof dienet. Der bei der Communion bekomt, auser seinem Ge- halt, vor einen Centner weisen Vitriol zu calciniren noch 6 Mariengroschen, wovon er zugleich die Leute lohnen muß, die den Vitriol in den Mulden durch einander arbei- ten, und in die Form bringen.
§. 84.
Vor 60 Malter oder ein Schok Röstholz werden 7 Gülden bezahlet, deren einer 20 Mariengroschen ausmacht. Jn einem Jahr verbrent man bei drei Hütten ohngefähr 6000 Malter Holz, wovon dann alle Hüttenbediente zugleich den freien Brand haben. Vor einen Karn Kohlen, der von dem harten Holz 9-, von dem weichen 10-, von halb hartem und halb weichem aber 91/2 Maas Kohlen hält (§. 8.), zahlte das Bergamt vormals an das Forstamt 1 Thaler und 19 Mariengroschen, izzo aber muß dasselbe den Karn Kohlen mit 2 Thaler und noch 4 Mariengroschen Forstzins bezahlen. Wann einem solchen Karn Kohlen, der auf der Hütte gemessen genommen wird, ein Maas fehlt: So wird dem Forstamt 1/2 Karn abgezogen, das dann deshalb die Fuhrleute zur Strafe ziehet. Das Forstamt bezahlet also den Häuer- den Köhler- und den Fuhrlohn, das Bergamt aber nur blos die Kohlen, worunter das Forstgeld mit einbegriffen ist. Jn einem Jahr gehen bei den Hütten in dieser Gegend ohngefähr 9300 Karn Kohlen auf. Vor die Wellen, oder die so genante Waasen bezahlt das Bergamt nur allein den Bin- der- und den Fuhrlohn. Bei den Privatwaldungen muß hingegen das Schok, das 60 Stük ausmacht, mit 1/2 Thaler verforstet werden, worunter der Binderlohn zugleich mit begriffen ist. Jn einem Jahr gebrauchet man dieser Waasen 48- bis 50,000 Stük, oder 800 bis 1000 Schok.
§. 85.
Ein Centner Blei wird vor 23/4 Thaler verkaufet, in einem Jahr aber werden über 5000 Centner gemacht. Man machet des Jahres bei 14,000 Pfund Zink, wovon das Pfund vor 12 Mariengroschen oder 1/2 Gulden verkauft wird. Den Centner Kaufglätt verkaufet man vor 23/4 Thaler, in einem Jahr aber fallen bei 4500 Centner. Es wer- den des Jahres ohngefähr 400 Centner Gaarkupfer gemacht, wovon der Centner vor 22 Thaler verkauft wird. Die Silber werden an dem Oberhaarz vermünzet, dem Bergamt aber wird so viel an feinem Geld davor zurük geschikt, als die Markzahl aus- machet, die sich in einem Jahr auf 3000 Mark beläufet. Man machet in einem Jahr bei der Communion ohngefähr 1400 Centner Schwefel, wovon man einen Centner vor 5 Thaler verkaufet. Ein Centner grüner Vitriol wird vor 2-, der blaue hingegen vor 8-, der weise aber vor 12 Thaler verkaufet. Von dem ersteren siedet man in einem Jahr 2000-, von dem andern 2- bis 3-, von dem dritten aber 5- bis 600 Centner. Der blaue Vitriol hat wenig Abgang, und es ist an ihm wenig Vorteil, weil er zu viel Ku-
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S
von dem rammelsberger Silber-Kupfer- u. Bleibergwerk bei Gosl. ꝛc.
§. 83.
Der Vitriolmeiſter ſtehet iaͤhrlich auf 200-, der Arbeiter aber die Woche auf 1½ Thaler. Der erſtern ſind zwei, wovon der eine bei dem Communion-, der andere aber bei dem Rathsvitriolhof dienet. Der bei der Communion bekomt, auſer ſeinem Ge- halt, vor einen Centner weiſen Vitriol zu calciniren noch 6 Mariengroſchen, wovon er zugleich die Leute lohnen muß, die den Vitriol in den Mulden durch einander arbei- ten, und in die Form bringen.
§. 84.
Vor 60 Malter oder ein Schok Roͤſtholz werden 7 Guͤlden bezahlet, deren einer 20 Mariengroſchen ausmacht. Jn einem Jahr verbrent man bei drei Huͤtten ohngefaͤhr 6000 Malter Holz, wovon dann alle Huͤttenbediente zugleich den freien Brand haben. Vor einen Karn Kohlen, der von dem harten Holz 9-, von dem weichen 10-, von halb hartem und halb weichem aber 9½ Maas Kohlen haͤlt (§. 8.), zahlte das Bergamt vormals an das Forſtamt 1 Thaler und 19 Mariengroſchen, izzo aber muß daſſelbe den Karn Kohlen mit 2 Thaler und noch 4 Mariengroſchen Forſtzins bezahlen. Wann einem ſolchen Karn Kohlen, der auf der Huͤtte gemeſſen genommen wird, ein Maas fehlt: So wird dem Forſtamt ½ Karn abgezogen, das dann deshalb die Fuhrleute zur Strafe ziehet. Das Forſtamt bezahlet alſo den Haͤuer- den Koͤhler- und den Fuhrlohn, das Bergamt aber nur blos die Kohlen, worunter das Forſtgeld mit einbegriffen iſt. Jn einem Jahr gehen bei den Huͤtten in dieſer Gegend ohngefaͤhr 9300 Karn Kohlen auf. Vor die Wellen, oder die ſo genante Waaſen bezahlt das Bergamt nur allein den Bin- der- und den Fuhrlohn. Bei den Privatwaldungen muß hingegen das Schok, das 60 Stuͤk ausmacht, mit ½ Thaler verforſtet werden, worunter der Binderlohn zugleich mit begriffen iſt. Jn einem Jahr gebrauchet man dieſer Waaſen 48- bis 50,000 Stuͤk, oder 800 bis 1000 Schok.
§. 85.
Ein Centner Blei wird vor 2¾ Thaler verkaufet, in einem Jahr aber werden uͤber 5000 Centner gemacht. Man machet des Jahres bei 14,000 Pfund Zink, wovon das Pfund vor 12 Mariengroſchen oder ½ Gulden verkauft wird. Den Centner Kaufglaͤtt verkaufet man vor 2¾ Thaler, in einem Jahr aber fallen bei 4500 Centner. Es wer- den des Jahres ohngefaͤhr 400 Centner Gaarkupfer gemacht, wovon der Centner vor 22 Thaler verkauft wird. Die Silber werden an dem Oberhaarz vermuͤnzet, dem Bergamt aber wird ſo viel an feinem Geld davor zuruͤk geſchikt, als die Markzahl aus- machet, die ſich in einem Jahr auf 3000 Mark belaͤufet. Man machet in einem Jahr bei der Communion ohngefaͤhr 1400 Centner Schwefel, wovon man einen Centner vor 5 Thaler verkaufet. Ein Centner gruͤner Vitriol wird vor 2-, der blaue hingegen vor 8-, der weiſe aber vor 12 Thaler verkaufet. Von dem erſteren ſiedet man in einem Jahr 2000-, von dem andern 2- bis 3-, von dem dritten aber 5- bis 600 Centner. Der blaue Vitriol hat wenig Abgang, und es iſt an ihm wenig Vorteil, weil er zu viel Ku-
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von dem rammelsberger Silber-Kupfer- u. Bleibergwerk bei Gosl. ꝛc.
§. 83.
Der Vitriolmeiſter ſtehet iaͤhrlich auf 200-, der Arbeiter aber die Woche auf 1½
Thaler. Der erſtern ſind zwei, wovon der eine bei dem Communion-, der andere aber
bei dem Rathsvitriolhof dienet. Der bei der Communion bekomt, auſer ſeinem Ge-
halt, vor einen Centner weiſen Vitriol zu calciniren noch 6 Mariengroſchen, wovon
er zugleich die Leute lohnen muß, die den Vitriol in den Mulden durch einander arbei-
ten, und in die Form bringen.
§. 84.
Vor 60 Malter oder ein Schok Roͤſtholz werden 7 Guͤlden bezahlet, deren einer 20
Mariengroſchen ausmacht. Jn einem Jahr verbrent man bei drei Huͤtten ohngefaͤhr 6000
Malter Holz, wovon dann alle Huͤttenbediente zugleich den freien Brand haben. Vor
einen Karn Kohlen, der von dem harten Holz 9-, von dem weichen 10-, von halb
hartem und halb weichem aber 9½ Maas Kohlen haͤlt (§. 8.), zahlte das Bergamt vormals
an das Forſtamt 1 Thaler und 19 Mariengroſchen, izzo aber muß daſſelbe den Karn
Kohlen mit 2 Thaler und noch 4 Mariengroſchen Forſtzins bezahlen. Wann einem
ſolchen Karn Kohlen, der auf der Huͤtte gemeſſen genommen wird, ein Maas fehlt:
So wird dem Forſtamt ½ Karn abgezogen, das dann deshalb die Fuhrleute zur Strafe
ziehet. Das Forſtamt bezahlet alſo den Haͤuer- den Koͤhler- und den Fuhrlohn, das
Bergamt aber nur blos die Kohlen, worunter das Forſtgeld mit einbegriffen iſt. Jn
einem Jahr gehen bei den Huͤtten in dieſer Gegend ohngefaͤhr 9300 Karn Kohlen auf.
Vor die Wellen, oder die ſo genante Waaſen bezahlt das Bergamt nur allein den Bin-
der- und den Fuhrlohn. Bei den Privatwaldungen muß hingegen das Schok, das
60 Stuͤk ausmacht, mit ½ Thaler verforſtet werden, worunter der Binderlohn zugleich
mit begriffen iſt. Jn einem Jahr gebrauchet man dieſer Waaſen 48- bis 50,000 Stuͤk,
oder 800 bis 1000 Schok.
§. 85.
Ein Centner Blei wird vor 2¾ Thaler verkaufet, in einem Jahr aber werden uͤber
5000 Centner gemacht. Man machet des Jahres bei 14,000 Pfund Zink, wovon das
Pfund vor 12 Mariengroſchen oder ½ Gulden verkauft wird. Den Centner Kaufglaͤtt
verkaufet man vor 2¾ Thaler, in einem Jahr aber fallen bei 4500 Centner. Es wer-
den des Jahres ohngefaͤhr 400 Centner Gaarkupfer gemacht, wovon der Centner vor
22 Thaler verkauft wird. Die Silber werden an dem Oberhaarz vermuͤnzet, dem
Bergamt aber wird ſo viel an feinem Geld davor zuruͤk geſchikt, als die Markzahl aus-
machet, die ſich in einem Jahr auf 3000 Mark belaͤufet. Man machet in einem Jahr
bei der Communion ohngefaͤhr 1400 Centner Schwefel, wovon man einen Centner vor
5 Thaler verkaufet. Ein Centner gruͤner Vitriol wird vor 2-, der blaue hingegen vor
8-, der weiſe aber vor 12 Thaler verkaufet. Von dem erſteren ſiedet man in einem Jahr
2000-, von dem andern 2- bis 3-, von dem dritten aber 5- bis 600 Centner. Der
blaue Vitriol hat wenig Abgang, und es iſt an ihm wenig Vorteil, weil er zu viel Ku-
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/157>, abgerufen am 03.12.2024.
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