digt. Es halten auch auser diesem die Steiger alle Abend von halb 7 bis 8 Uhr auf den Gruben mit ihren Leuten eine Betstunde, worauf sie dann des Nachts um 11 Uhr wieder an ihre Arbeit fahren, und bis des Morgens um 4 Uhr arbeiten, von 4 bis 5 Uhr aber eine Ruhestunde halten, von der sie wieder bis des Nachmittags um 1 Uhr arbeiten müssen.
§. 68.
Von einem Treiben, das 72 Scherben ausmachet, bezahlet man auf ein iedes Lachter 4 Pfennige: So viel Lachter daher der Schacht tief ist; So vielmal bekomt der Fuhrmann dieses Geld. Er bringt bei einem solchen Treiben inzwischen 1/2 Tag zu, und er muß bei den Bergen zwei-, bei den Erzen aber drei Pferde anspannen.
§. 69.
Alle acht Tage, und zwar den Donnerstag werden den Bergleuten ihre Gedinge abgenommen, und eingeschrieben, worauf dann den nächstfolgenden Freitag das Ver- lesen gehalten wird. Es werden in diesem Verlesen alle Schichten nach der Reihe her gelesen, die Geschwohrne aber geben dabei darauf Achtung, ob sie alle mit ihrem Buch übereintreffen, das sie nach den Zetteln der Steiger gemacht haben. Den Sonnabend nach dem Verlesen wird Bergamt gehalten und ausgelohnet, da dann nicht nur alle Unterbediente, sondern auch alle und iede Arbeiter, sie mögen Nahmen haben wie sie wollen, ihren verdienten Lohn bekommen. Auf eben diesen Tag bezahlt auch das Forst- amt die Köhler, welches um desto leichter geschehen kan, weil die angefahrne Kohlen wöchentlich an den Forstschreiber bezahlt werden, der die in dem Wald arbeitende Leute lohnet. So viel also den Aufwand des Bergwerks angehet; So wird die Rechnung alle Woche geschlossen: Was hingegen die Hüttenrechnung über die gemachte und die wieder verkaufte Metalle anlanget, So wird darüber nur alle Quartal eine Rechnung aufgestellet.
§. 70.
Das Gezähe, und alle andere Eisenwaaren werden von zwei Schmidmeistern ver- fertiget. Es bekomt ein solcher Meister vor das Ausschmieden des Gezähes von einem ieden Purschen die Woche zwei Mariengroschen, vor ein Pfund neues Eisen aber, das er ausschmiedet, werden ihm 16 leichte Pfennige bezahlet, wovon drei zwei gute Pfen- nige machen.
§. 71.
Das Holz, welches man zu dem Grubenbau gebrauchet, wird aus den commu- nion, den hannöverischen und den braunschweigischen Waldungen forstfrei gegeben. Den Fuhrlohn muß das Bergwerk inzwischen bezahlen. Es bekomt aber ein Fuhrmann von einem Stamm, der 6 Lachter lang ist, und 3/8 an dem dikkesten Ende in dem Um- kreis ausmacht, 4 Mariengroschen, wann das Holz so weit entfernt ist, daß er dabei einen Tag zubringet. Das Scheid- oder das Malterholz, das man zu den Bränden
in
Das achte Stuͤk
digt. Es halten auch auſer dieſem die Steiger alle Abend von halb 7 bis 8 Uhr auf den Gruben mit ihren Leuten eine Betſtunde, worauf ſie dann des Nachts um 11 Uhr wieder an ihre Arbeit fahren, und bis des Morgens um 4 Uhr arbeiten, von 4 bis 5 Uhr aber eine Ruheſtunde halten, von der ſie wieder bis des Nachmittags um 1 Uhr arbeiten muͤſſen.
§. 68.
Von einem Treiben, das 72 Scherben ausmachet, bezahlet man auf ein iedes Lachter 4 Pfennige: So viel Lachter daher der Schacht tief iſt; So vielmal bekomt der Fuhrmann dieſes Geld. Er bringt bei einem ſolchen Treiben inzwiſchen ½ Tag zu, und er muß bei den Bergen zwei-, bei den Erzen aber drei Pferde anſpannen.
§. 69.
Alle acht Tage, und zwar den Donnerſtag werden den Bergleuten ihre Gedinge abgenommen, und eingeſchrieben, worauf dann den naͤchſtfolgenden Freitag das Ver- leſen gehalten wird. Es werden in dieſem Verleſen alle Schichten nach der Reihe her geleſen, die Geſchwohrne aber geben dabei darauf Achtung, ob ſie alle mit ihrem Buch uͤbereintreffen, das ſie nach den Zetteln der Steiger gemacht haben. Den Sonnabend nach dem Verleſen wird Bergamt gehalten und ausgelohnet, da dann nicht nur alle Unterbediente, ſondern auch alle und iede Arbeiter, ſie moͤgen Nahmen haben wie ſie wollen, ihren verdienten Lohn bekommen. Auf eben dieſen Tag bezahlt auch das Forſt- amt die Koͤhler, welches um deſto leichter geſchehen kan, weil die angefahrne Kohlen woͤchentlich an den Forſtſchreiber bezahlt werden, der die in dem Wald arbeitende Leute lohnet. So viel alſo den Aufwand des Bergwerks angehet; So wird die Rechnung alle Woche geſchloſſen: Was hingegen die Huͤttenrechnung uͤber die gemachte und die wieder verkaufte Metalle anlanget, So wird daruͤber nur alle Quartal eine Rechnung aufgeſtellet.
§. 70.
Das Gezaͤhe, und alle andere Eiſenwaaren werden von zwei Schmidmeiſtern ver- fertiget. Es bekomt ein ſolcher Meiſter vor das Ausſchmieden des Gezaͤhes von einem ieden Purſchen die Woche zwei Mariengroſchen, vor ein Pfund neues Eiſen aber, das er ausſchmiedet, werden ihm 16 leichte Pfennige bezahlet, wovon drei zwei gute Pfen- nige machen.
§. 71.
Das Holz, welches man zu dem Grubenbau gebrauchet, wird aus den commu- nion, den hannoͤveriſchen und den braunſchweigiſchen Waldungen forſtfrei gegeben. Den Fuhrlohn muß das Bergwerk inzwiſchen bezahlen. Es bekomt aber ein Fuhrmann von einem Stamm, der 6 Lachter lang iſt, und ⅜ an dem dikkeſten Ende in dem Um- kreis ausmacht, 4 Mariengroſchen, wann das Holz ſo weit entfernt iſt, daß er dabei einen Tag zubringet. Das Scheid- oder das Malterholz, das man zu den Braͤnden
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Das achte Stuͤk
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den Gruben mit ihren Leuten eine Betſtunde, worauf ſie dann des Nachts um 11 Uhr
wieder an ihre Arbeit fahren, und bis des Morgens um 4 Uhr arbeiten, von 4 bis 5
Uhr aber eine Ruheſtunde halten, von der ſie wieder bis des Nachmittags um 1 Uhr
arbeiten muͤſſen.
§. 68.
Von einem Treiben, das 72 Scherben ausmachet, bezahlet man auf ein iedes
Lachter 4 Pfennige: So viel Lachter daher der Schacht tief iſt; So vielmal bekomt
der Fuhrmann dieſes Geld. Er bringt bei einem ſolchen Treiben inzwiſchen ½ Tag zu,
und er muß bei den Bergen zwei-, bei den Erzen aber drei Pferde anſpannen.
§. 69.
Alle acht Tage, und zwar den Donnerſtag werden den Bergleuten ihre Gedinge
abgenommen, und eingeſchrieben, worauf dann den naͤchſtfolgenden Freitag das Ver-
leſen gehalten wird. Es werden in dieſem Verleſen alle Schichten nach der Reihe her
geleſen, die Geſchwohrne aber geben dabei darauf Achtung, ob ſie alle mit ihrem Buch
uͤbereintreffen, das ſie nach den Zetteln der Steiger gemacht haben. Den Sonnabend
nach dem Verleſen wird Bergamt gehalten und ausgelohnet, da dann nicht nur alle
Unterbediente, ſondern auch alle und iede Arbeiter, ſie moͤgen Nahmen haben wie ſie
wollen, ihren verdienten Lohn bekommen. Auf eben dieſen Tag bezahlt auch das Forſt-
amt die Koͤhler, welches um deſto leichter geſchehen kan, weil die angefahrne Kohlen
woͤchentlich an den Forſtſchreiber bezahlt werden, der die in dem Wald arbeitende Leute
lohnet. So viel alſo den Aufwand des Bergwerks angehet; So wird die Rechnung
alle Woche geſchloſſen: Was hingegen die Huͤttenrechnung uͤber die gemachte und die
wieder verkaufte Metalle anlanget, So wird daruͤber nur alle Quartal eine Rechnung
aufgeſtellet.
§. 70.
Das Gezaͤhe, und alle andere Eiſenwaaren werden von zwei Schmidmeiſtern ver-
fertiget. Es bekomt ein ſolcher Meiſter vor das Ausſchmieden des Gezaͤhes von einem
ieden Purſchen die Woche zwei Mariengroſchen, vor ein Pfund neues Eiſen aber, das
er ausſchmiedet, werden ihm 16 leichte Pfennige bezahlet, wovon drei zwei gute Pfen-
nige machen.
§. 71.
Das Holz, welches man zu dem Grubenbau gebrauchet, wird aus den commu-
nion, den hannoͤveriſchen und den braunſchweigiſchen Waldungen forſtfrei gegeben.
Den Fuhrlohn muß das Bergwerk inzwiſchen bezahlen. Es bekomt aber ein Fuhrmann
von einem Stamm, der 6 Lachter lang iſt, und ⅜ an dem dikkeſten Ende in dem Um-
kreis ausmacht, 4 Mariengroſchen, wann das Holz ſo weit entfernt iſt, daß er dabei
einen Tag zubringet. Das Scheid- oder das Malterholz, das man zu den Braͤnden
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/154>, abgerufen am 23.02.2025.
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