Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767.Das sechste Stük §. 39. Das Kohlenmaas, derer zwölf ein Fuder machen, hält 36 homberger Mezzen. §. 40. Die Schmiedemeister, derer drei sind, machen alle Schmiedearbeiten in dem Ge- §. 41. Die Hüttenarbeiten versehen zwei Hüttenmeister, wovon der eine bei der alten, §. 42. Der Geschwohrne, der Hüttenmeister, und die übrige Unterbedienten, müssen alle §. 43. Ein Centner Gaarkupfer wird vor 311/2-, das geschmiedete Kupfer aber vor 38 Tha- §. 44.
Das ſechste Stuͤk §. 39. Das Kohlenmaas, derer zwoͤlf ein Fuder machen, haͤlt 36 homberger Mezzen. §. 40. Die Schmiedemeiſter, derer drei ſind, machen alle Schmiedearbeiten in dem Ge- §. 41. Die Huͤttenarbeiten verſehen zwei Huͤttenmeiſter, wovon der eine bei der alten, §. 42. Der Geſchwohrne, der Huͤttenmeiſter, und die uͤbrige Unterbedienten, muͤſſen alle §. 43. Ein Centner Gaarkupfer wird vor 31½-, das geſchmiedete Kupfer aber vor 38 Tha- §. 44.
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Das ſechste Stuͤk
§. 39.
Das Kohlenmaas, derer zwoͤlf ein Fuder machen, haͤlt 36 homberger Mezzen.
Der Koͤhler bekomt von dem Fuder zu kohlen ¾ Thaler. Drei Klafter Holz gehen auf
ein Fuder Kohlen, welches in allem 6 bis 7 Thaler zu ſtehen komt. Jn einen Kohlhau-
fen, den man mit Laub und Raſen dekket, werden 35 bis 40 Klafter Holz geſezzet. Zu
dem Betrieb des Werkes werden in einem Jahr bei 5000 Klafter Holz, und 1500 Fu-
der Kohlen erfordert.
§. 40.
Die Schmiedemeiſter, derer drei ſind, machen alle Schmiedearbeiten in dem Ge-
ding. Ein jeder Purſche muß die Woche vor die Ausſchmiedung ſeines Gezaͤhes zwei
gute Groſchen bezahlen. Der Zimmer- und der Mauermeiſter ſtehen mit ihren Geſel-
len mehrenteils in dem Taglohn. Ein Meiſter bekomt taͤglich ½ Gulden, ein Geſelle
aber ¼ Thaler.
§. 41.
Die Huͤttenarbeiten verſehen zwei Huͤttenmeiſter, wovon der eine bei der alten,
der andere aber bei der neuen Huͤtte ſtehet. Der leztere macht die Kupfer ſelbſt gaar,
neben dem andern aber iſt noch ein beſonderer Gaarmacher. Die Kupferſteine werden
in dem Geding geroͤſtet. So vielmal als bei dem Durchſtechen des Roſtes zehn Cent-
ner Schwarzkupfer fallen, ſo oft bekommen die Roſtwaͤnder einen Thaler. Man hat
dieſes Geding mit Fleis auf die fallende Schwarzkupfer gemacht, damit die Steine um
deſto beſſer angeroͤſtet werden, und mehrere und beſſere Schwarzkupfer fallen moͤgen.
Die Schmelzarbeit verrichten beſondere Schmelzer, mit ihren Vorlaͤufern. Die erſtere
bekommen die Schicht ¼ Thaler, die andere aber 20 Kreuzzer. Das Gaarmachen wird
nach dem Centner bezahlet. Der Gaarmacher bekomt von demſelben 4-, der Zuhalter
aber 2 Heſſenweispfennige.
§. 42.
Der Geſchwohrne, der Huͤttenmeiſter, und die uͤbrige Unterbedienten, muͤſſen alle
ſechs Wochen von den unter ihnen ſtehenden Leuten einen Lohnzettel machen, worauf
dann dieſelbe auf dem Bergamt von dem Bergſchreiber, in Gegenwart der uͤbrigen
Bergbeamten ausgelohnet werden. Das Koboltswerk hat hingegen eine beſondere
Caſſe, die der Bergcommiſſarius und der bei der alten Huͤtte ſtehende Huͤttenmeiſter
verwalten.
§. 43.
Ein Centner Gaarkupfer wird vor 31½-, das geſchmiedete Kupfer aber vor 38 Tha-
ler, in ſchwerem Geld verkaufet, wobei die Louisdor nicht hoͤher, als zu 5 Thaler ange-
ſchlagen wird. Jn einem Jahr werden 2500 Centner gemacht. Die daher entſprin-
gende Ausbeute iſt ſehr anſehnlich, und ſie ſoll ſich auf 30,000 Thaler erſtrekken.
§. 44.
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