Burdel, Édouard: Die Trunksucht. (Übers. Heinrich Gauss). Weimar, 1855.Art. 4. Denselben Strafen verfallen die Detailhändler, wenn sie an Kinder unter 16 Jahren Wein oder sonstige geistige Getränke verkaufen. Art. 5. Das Gesetz weis't jede Klage wegen Wirthshausschulden ab. Art. 4. Denselben Strafen verfallen die Detailhändler, wenn sie an Kinder unter 16 Jahren Wein oder sonstige geistige Getränke verkaufen. Art. 5. Das Gesetz weis’t jede Klage wegen Wirthshausschulden ab. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0076" n="66"/> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#g">Art. 4.</hi> </hi> </p> <p>Denselben Strafen verfallen die Detailhändler, wenn sie an Kinder unter 16 Jahren Wein oder sonstige geistige Getränke verkaufen.</p> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#g">Art. 5.</hi> </hi> </p> <p>Das Gesetz weis’t jede Klage wegen Wirthshausschulden ab.</p> </div><lb/> <div> </div> </body> </text> </TEI> [66/0076]
Art. 4.
Denselben Strafen verfallen die Detailhändler, wenn sie an Kinder unter 16 Jahren Wein oder sonstige geistige Getränke verkaufen.
Art. 5.
Das Gesetz weis’t jede Klage wegen Wirthshausschulden ab.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/burdel_trunksucht_1855 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/burdel_trunksucht_1855/76 |
Zitationshilfe: | Burdel, Édouard: Die Trunksucht. (Übers. Heinrich Gauss). Weimar, 1855, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burdel_trunksucht_1855/76>, abgerufen am 22.02.2025. |