Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800.Encyklopädie der Heilkunst. und einem eigenthümlichen Gewebe von Fasern mannichfal-tig zusammengesetzten Theile, welche durch mannichfaltige Erscheinungen das Leben des Körpers unterhalten. § 208. 8) Die Lehre von den äußern Theilen beschreibt die § 209. Die sogenannte höhere Anatomie ist eine Be- § 210. Die gesammte Heilkunst bedarf der Anatomie, als der § 211. Die Handarzneykunst und Entbindungskunst bedürfen § 212. E
Encyklopaͤdie der Heilkunſt. und einem eigenthuͤmlichen Gewebe von Faſern mannichfal-tig zuſammengeſetzten Theile, welche durch mannichfaltige Erſcheinungen das Leben des Koͤrpers unterhalten. § 208. 8) Die Lehre von den aͤußern Theilen beſchreibt die § 209. Die ſogenannte hoͤhere Anatomie iſt eine Be- § 210. Die geſammte Heilkunſt bedarf der Anatomie, als der § 211. Die Handarzneykunſt und Entbindungskunſt beduͤrfen § 212. E
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Encyklopaͤdie der Heilkunſt.
und einem eigenthuͤmlichen Gewebe von Faſern mannichfal-
tig zuſammengeſetzten Theile, welche durch mannichfaltige
Erſcheinungen das Leben des Koͤrpers unterhalten.
§ 208.
8) Die Lehre von den aͤußern Theilen beſchreibt die
ohne Zergliederung in die Augen fallenden Theile des menſch-
lichen Koͤrpers.
§ 209.
Die ſogenannte hoͤhere Anatomie iſt eine Be-
ſchreibung der Form der Theile des menſchlichen Koͤrpers,
nebſt Angabe ihrer Geſchichte, ihrer Wuͤrkung und Beſtim-
mung. Sie iſt alſo nur eine ſcheinbare Bereicherung der
Anatomie, auf Koſten der Phyſiologie, und dergleichen
wiſſenſchaftliche Eingriffe ſind niemals von Nutzen, denn
nur bey ſtreng abgeſteckten Graͤnzen der Wiſſenſchaften kann
jede derſelben am vollkommenſten bearbeitet werden.
§ 210.
Die geſammte Heilkunſt bedarf der Anatomie, als der
erſten Bedingung zur Kenntniß des Menſchen, welche noth-
wendig der Phyſiologie vorhergehen und dieſelbe begruͤn-
den muß.
§ 211.
Die Handarzneykunſt und Entbindungskunſt beduͤrfen
inſonderheit der genaueſten Kenntniß der Form, jene des
ganzen Koͤrpers, dieſe beſonders der auf die Geburt ſich be-
ziehenden Theile des weiblichen Koͤrpers, — da die krank-
hafte Veraͤnderung der Theile nur nach ihrer urſpruͤnglichen
Form beurtheilt werden kann, und jene beſeitigt werden
muß, ohne daß dem Baue der uͤdrigen geſunden Theile da-
durch Eintrag geſchieht.
§ 212.
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