Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800.Dritter Theil. was im Stande ist, die Heilung zu befördern. Nur zu oftkömmt er in die Versuchung, die Kranken zu verlassen, wo ihre Launen, Vorwitz, Unfolgsamkeit, Mißtrauen, Vor- urtheile ihm beschwerlich fallen. Allein seiner Pflicht gemäß ist es, auch hier, selbst mit einiger Aufopferung auszuhar- ren, um vollen Gebrauch von seiner Kunst zu machen. § 554. Alle diese und ähnliche Eigenschaften fließen aus der Vierte Abtheilung. Wissenschaftliche Bildung. § 555. Die Lehre von der wissenschaftlichen Bildung des Arz- § 556. Das Lernen ist aber nur der Anfang des Studiums, § 557.
Dritter Theil. was im Stande iſt, die Heilung zu befoͤrdern. Nur zu oftkoͤmmt er in die Verſuchung, die Kranken zu verlaſſen, wo ihre Launen, Vorwitz, Unfolgſamkeit, Mißtrauen, Vor- urtheile ihm beſchwerlich fallen. Allein ſeiner Pflicht gemaͤß iſt es, auch hier, ſelbſt mit einiger Aufopferung auszuhar- ren, um vollen Gebrauch von ſeiner Kunſt zu machen. § 554. Alle dieſe und aͤhnliche Eigenſchaften fließen aus der Vierte Abtheilung. Wiſſenſchaftliche Bildung. § 555. Die Lehre von der wiſſenſchaftlichen Bildung des Arz- § 556. Das Lernen iſt aber nur der Anfang des Studiums, § 557.
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Dritter Theil.
was im Stande iſt, die Heilung zu befoͤrdern. Nur zu oft
koͤmmt er in die Verſuchung, die Kranken zu verlaſſen, wo
ihre Launen, Vorwitz, Unfolgſamkeit, Mißtrauen, Vor-
urtheile ihm beſchwerlich fallen. Allein ſeiner Pflicht gemaͤß
iſt es, auch hier, ſelbſt mit einiger Aufopferung auszuhar-
ren, um vollen Gebrauch von ſeiner Kunſt zu machen.
§ 554.
Alle dieſe und aͤhnliche Eigenſchaften fließen aus der
Moralitaͤt des Arztes her. Ohne moraliſche Guͤte iſt er
der gefaͤhrlichſte Menſch im Staate, da man ihm Leben und
Geſundheit, oft ſein ganzes buͤrgerliches und haͤusliches
Gluͤck anvertrauen muß.
Vierte Abtheilung.
Wiſſenſchaftliche Bildung.
§ 555.
Die Lehre von der wiſſenſchaftlichen Bildung des Arz-
tes, oder die Methodologie des Studiums der Heilkunſt,
giebt eine Anweiſung, die einzelnen hierher gehoͤrigen Wiſ-
ſenſchaften am zweckmaͤßigſten zu ſtudiren.
§ 556.
Das Lernen iſt aber nur der Anfang des Studiums,
man empfaͤngt dadurch nur den bloßen Stoff: das eigentli-
che Studiren beſteht nicht nur in dieſem leidendlichen Aufneh-
men, ſondern auch in Uebung der hoͤhern Geiſteskraͤfte, in
Entwickelung eigener Ideen in und durch ſich, wozu nur eine
aͤußere Veranlaſſung noͤthig iſt.
§ 557.
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