Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800.Dritter Theil. 4. Höhere Seelenkräfte. § 515. Der Ausbildung des Verstandes und der Vernunft be- § 516. Ganz besonders aber bedarf er einer geübten Urtheils- § 517. Die Urtheilskraft muß in ihren Würkungen behend § 518. Sie muß ferner von dem Bewußtseyn ihrer Rich- Plaz progr. de inconstantia medica. Lips. 778. 4. § 519. Hiervon hängt auch ihre Deutlichkeit ab. Nichts zu
Dritter Theil. 4. Hoͤhere Seelenkraͤfte. § 515. Der Ausbildung des Verſtandes und der Vernunft be- § 516. Ganz beſonders aber bedarf er einer geuͤbten Urtheils- § 517. Die Urtheilskraft muß in ihren Wuͤrkungen behend § 518. Sie muß ferner von dem Bewußtſeyn ihrer Rich- Plaz progr. de inconſtantia medica. Lipſ. 778. 4. § 519. Hiervon haͤngt auch ihre Deutlichkeit ab. Nichts zu
<TEI> <text> <body> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0176" n="158"/> <fw place="top" type="header">Dritter Theil.</fw><lb/> <div n="5"> <head>4. <hi rendition="#g">Hoͤhere Seelenkraͤfte</hi>.</head><lb/> <div n="6"> <head>§ 515.</head><lb/> <p>Der Ausbildung des Verſtandes und der Vernunft be-<lb/> darf der Arzt, ſo wie jeder Beobachter der Natur, um in<lb/> jeder einzelnen Erſcheinung nicht nur dieſe fuͤr ſich, ſondern<lb/> in ihr auch den Theil eines Ganzen zu ſehen, um nicht an<lb/> den zunaͤchſt liegenden Gegenſtaͤnden haͤngen zu bleiben, ſon-<lb/> dern einen hoͤhern, allgemeinen Standpunct zu erklimmen.</p> </div><lb/> <div n="6"> <head>§ 516.</head><lb/> <p>Ganz beſonders aber bedarf er einer geuͤbten Urtheils-<lb/> kraft, denn ſein ganzes Geſchaͤft beſteht eben darin, daß er<lb/> die vorkommenden Krankheiten einem allgemeinen Begriffe<lb/> unterordnet, und dieſem Urtheile gemaͤß einen Heilplan feſtſetzt.</p> </div><lb/> <div n="6"> <head>§ 517.</head><lb/> <p>Die Urtheilskraft muß in ihren Wuͤrkungen <hi rendition="#g">behend</hi><lb/> ſeyn, oder der Arzt muß eine ſtete Gegenwart des Geiſtes<lb/> behaupten, denn ſehr oft iſt die Entſcheidung uͤber das Leben<lb/> eines Menſchen das Werk eines Augenblicks.</p> </div><lb/> <div n="6"> <head>§ 518.</head><lb/> <p>Sie muß ferner von dem <hi rendition="#g">Bewußtſeyn ihrer Rich-<lb/> tigkeit</hi> begleitet werden. Iſt ſie dies nicht: ſo wird der<lb/> Arzt durch jeden Umſtand, welcher eine Gegenanzeige (369)<lb/> zu enthalten ſcheint, ungewiß g<supplied>e</supplied>macht, er ſchwankt von ei-<lb/> nem Mittel, von einer Methode zur andern, und ſtiftet<lb/> durch dieſen Mangel an Feſtigkeit den groͤßten Schaden.</p><lb/> <list> <item> <hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">Plaz</hi> progr. de inconſtantia medica. Lipſ. 778. 4.</hi> </item> </list> </div><lb/> <div n="6"> <head>§ 519.</head><lb/> <p>Hiervon haͤngt auch ihre <hi rendition="#g">Deutlichkeit</hi> ab. Nichts<lb/> iſt gefaͤhrlicher, als wenn der Arzt die Gruͤnde, welche ihn<lb/> <fw place="bottom" type="catch">zu</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [158/0176]
Dritter Theil.
4. Hoͤhere Seelenkraͤfte.
§ 515.
Der Ausbildung des Verſtandes und der Vernunft be-
darf der Arzt, ſo wie jeder Beobachter der Natur, um in
jeder einzelnen Erſcheinung nicht nur dieſe fuͤr ſich, ſondern
in ihr auch den Theil eines Ganzen zu ſehen, um nicht an
den zunaͤchſt liegenden Gegenſtaͤnden haͤngen zu bleiben, ſon-
dern einen hoͤhern, allgemeinen Standpunct zu erklimmen.
§ 516.
Ganz beſonders aber bedarf er einer geuͤbten Urtheils-
kraft, denn ſein ganzes Geſchaͤft beſteht eben darin, daß er
die vorkommenden Krankheiten einem allgemeinen Begriffe
unterordnet, und dieſem Urtheile gemaͤß einen Heilplan feſtſetzt.
§ 517.
Die Urtheilskraft muß in ihren Wuͤrkungen behend
ſeyn, oder der Arzt muß eine ſtete Gegenwart des Geiſtes
behaupten, denn ſehr oft iſt die Entſcheidung uͤber das Leben
eines Menſchen das Werk eines Augenblicks.
§ 518.
Sie muß ferner von dem Bewußtſeyn ihrer Rich-
tigkeit begleitet werden. Iſt ſie dies nicht: ſo wird der
Arzt durch jeden Umſtand, welcher eine Gegenanzeige (369)
zu enthalten ſcheint, ungewiß gemacht, er ſchwankt von ei-
nem Mittel, von einer Methode zur andern, und ſtiftet
durch dieſen Mangel an Feſtigkeit den groͤßten Schaden.
Plaz progr. de inconſtantia medica. Lipſ. 778. 4.
§ 519.
Hiervon haͤngt auch ihre Deutlichkeit ab. Nichts
iſt gefaͤhrlicher, als wenn der Arzt die Gruͤnde, welche ihn
zu
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |