Ihre Quelle findet sie in der Pathologie und speciellen Therapie.
§ 445.
Sie verbreitet über das Publikum die eigentlich medici- nische Aufklärung, indem sie den Nichtarzt belehrt, was er von dem Arzte zu erwarten habe; was er von ihm fordern könne, oder nicht; was er auf der andern Seite ihm für Pflichten schuldig sey; wie er ferner in eigenen Krankheiten sein Vethalten bestimmen, in fremden bescheidenen Rath er- theilen, ohne Eingriffe in das Amt des Arztes zu thun, und plötzlich verunglückten Menschen zu Hülfe eilen könne. -- Ueberschreitet sie diesen Zweck, stellt sie Regeln zu würklicher Heilung der Krankheiten fest, liefert sie Kenntnisse von Arz- neymitteln und Formeln, will sie würkliche Dilettanten in der Heilkunst bilden: so wird sie verderblicher, als Gift in den Händen eines Kindes. -- Dies erhellet aus den Schwie- rigkeiten der Heilkunst und ihrem Umfange.
Zweyte Abtheilung. Staatsarzneykunde.
§ 446.
Die Staatsarzneykunde ist der Innbegriff der, aus den einzelnen Zweigen der Heilkunst entlehnten und zum unmit- telbaren Wohl des Staats angewendeten Kenntnisse. Sie zerfällt in die medicinische Polizey und gerichtliche Arzney- kunde.
Erstes
J 2
Encyklopaͤdie der Heilkunſt.
§ 444.
Ihre Quelle findet ſie in der Pathologie und ſpeciellen Therapie.
§ 445.
Sie verbreitet uͤber das Publikum die eigentlich medici- niſche Aufklaͤrung, indem ſie den Nichtarzt belehrt, was er von dem Arzte zu erwarten habe; was er von ihm fordern koͤnne, oder nicht; was er auf der andern Seite ihm fuͤr Pflichten ſchuldig ſey; wie er ferner in eigenen Krankheiten ſein Vethalten beſtimmen, in fremden beſcheidenen Rath er- theilen, ohne Eingriffe in das Amt des Arztes zu thun, und ploͤtzlich verungluͤckten Menſchen zu Huͤlfe eilen koͤnne. — Ueberſchreitet ſie dieſen Zweck, ſtellt ſie Regeln zu wuͤrklicher Heilung der Krankheiten feſt, liefert ſie Kenntniſſe von Arz- neymitteln und Formeln, will ſie wuͤrkliche Dilettanten in der Heilkunſt bilden: ſo wird ſie verderblicher, als Gift in den Haͤnden eines Kindes. — Dies erhellet aus den Schwie- rigkeiten der Heilkunſt und ihrem Umfange.
Zweyte Abtheilung. Staatsarzneykunde.
§ 446.
Die Staatsarzneykunde iſt der Innbegriff der, aus den einzelnen Zweigen der Heilkunſt entlehnten und zum unmit- telbaren Wohl des Staats angewendeten Kenntniſſe. Sie zerfaͤllt in die mediciniſche Polizey und gerichtliche Arzney- kunde.
Erſtes
J 2
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Encyklopaͤdie der Heilkunſt.
§ 444.
Ihre Quelle findet ſie in der Pathologie und ſpeciellen
Therapie.
§ 445.
Sie verbreitet uͤber das Publikum die eigentlich medici-
niſche Aufklaͤrung, indem ſie den Nichtarzt belehrt, was er
von dem Arzte zu erwarten habe; was er von ihm fordern
koͤnne, oder nicht; was er auf der andern Seite ihm fuͤr
Pflichten ſchuldig ſey; wie er ferner in eigenen Krankheiten
ſein Vethalten beſtimmen, in fremden beſcheidenen Rath er-
theilen, ohne Eingriffe in das Amt des Arztes zu thun, und
ploͤtzlich verungluͤckten Menſchen zu Huͤlfe eilen koͤnne. —
Ueberſchreitet ſie dieſen Zweck, ſtellt ſie Regeln zu wuͤrklicher
Heilung der Krankheiten feſt, liefert ſie Kenntniſſe von Arz-
neymitteln und Formeln, will ſie wuͤrkliche Dilettanten in
der Heilkunſt bilden: ſo wird ſie verderblicher, als Gift in
den Haͤnden eines Kindes. — Dies erhellet aus den Schwie-
rigkeiten der Heilkunſt und ihrem Umfange.
Zweyte Abtheilung.
Staatsarzneykunde.
§ 446.
Die Staatsarzneykunde iſt der Innbegriff der, aus den
einzelnen Zweigen der Heilkunſt entlehnten und zum unmit-
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Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burdach_propaedeutik_1800/149>, abgerufen am 16.07.2024.
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