Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800.Zweyter Theil. wendet werden, oder auf den kranken menschlichen Körperleichter und vortheilhafter würken zu können. § 352. Diese künstliche Veränderung wird ihre Bereitung § 353. a. Die Pharmacie lehrt diejenigen Bereitungen der § 354. Wird die Pharmacie als eine eigne Kunst (Apotheker- § 355. b. Das Formulare oder die Receptirkunst der
Zweyter Theil. wendet werden, oder auf den kranken menſchlichen Koͤrperleichter und vortheilhafter wuͤrken zu koͤnnen. § 352. Dieſe kuͤnſtliche Veraͤnderung wird ihre Bereitung § 353. a. Die Pharmacie lehrt diejenigen Bereitungen der § 354. Wird die Pharmacie als eine eigne Kunſt (Apotheker- § 355. b. Das Formulare oder die Receptirkunſt der
<TEI> <text> <body> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <div> <div n="9"> <p><pb facs="#f0124" n="106"/><fw place="top" type="header">Zweyter Theil.</fw><lb/> wendet werden, oder auf den kranken menſchlichen Koͤrper<lb/> leichter und vortheilhafter wuͤrken zu koͤnnen.</p> </div><lb/> <div n="9"> <head>§ 352.</head><lb/> <p>Dieſe kuͤnſtliche Veraͤnderung wird ihre <hi rendition="#g">Bereitung</hi><lb/> genennt, und die Vorſchrift zur Bereitung eines <hi rendition="#g">Arzney-<lb/> koͤrpers</hi>, heißt eine <hi rendition="#g">Formel</hi>. — Auf dem zufaͤlligen<lb/> Unterſchiede, daß einige Formeln fuͤr gewoͤhnlich immer, an-<lb/> dere nur fuͤr einzelne Faͤlle beſtimmt und fuͤr ſie eigends ge-<lb/> macht werden, beruht es, daß dieſe Bereitung den Gegen-<lb/> ſtand zweyer Kuͤnſte ausmacht, naͤmlich der Pharmacie und<lb/> des Formulares.</p> </div><lb/> <div n="9"> <head>§ 353.</head><lb/> <p><hi rendition="#aq">a.</hi> Die <hi rendition="#g">Pharmacie</hi> lehrt diejenigen Bereitungen der<lb/> Arzneykoͤrper kennen, welche wegen ihrer auf ſehr viele<lb/> Krankheitsfaͤlle paſſenden Wuͤrkſamkeit fuͤr gewoͤhnlich in den<lb/> Officinen verfertigt, und daſelbſt fuͤr immer aufbewahrt<lb/> werden, und verbindet hiermit die Regeln, nach welchen<lb/> man bey Sammlung, Aufbewahrung und Bereitung der<lb/> Arzneykoͤrper verfahren muß. Die Vorſchriften, nach wel-<lb/> chen dieſe Bereitungen vorgenommen werden, heiſſen <hi rendition="#g">Offi-<lb/> cinalformeln</hi>.</p> </div><lb/> <div n="9"> <head>§ 354.</head><lb/> <p>Wird die Pharmacie als eine eigne Kunſt (Apotheker-<lb/> kunſt) betrachtet, welche deshalb auch ein beſonderes Stu-<lb/> dium erfordert, ſo werden in ihren Umfang auch die Huͤlfs-<lb/> kenntniſſe aufgenommen, welche ſie mit der dynamiſchen<lb/> Pharmakologie gemein hat, naͤmlich die Droguenlehre.</p> </div><lb/> <div n="9"> <head>§ 355.</head><lb/> <p><hi rendition="#aq">b.</hi> Das <hi rendition="#g">Formulare</hi> oder die <hi rendition="#g">Receptirkunſt</hi><lb/> lehrt die Regeln, nach welchen der Arzt ſolche Bereitungen<lb/> <fw place="bottom" type="catch">der</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [106/0124]
Zweyter Theil.
wendet werden, oder auf den kranken menſchlichen Koͤrper
leichter und vortheilhafter wuͤrken zu koͤnnen.
§ 352.
Dieſe kuͤnſtliche Veraͤnderung wird ihre Bereitung
genennt, und die Vorſchrift zur Bereitung eines Arzney-
koͤrpers, heißt eine Formel. — Auf dem zufaͤlligen
Unterſchiede, daß einige Formeln fuͤr gewoͤhnlich immer, an-
dere nur fuͤr einzelne Faͤlle beſtimmt und fuͤr ſie eigends ge-
macht werden, beruht es, daß dieſe Bereitung den Gegen-
ſtand zweyer Kuͤnſte ausmacht, naͤmlich der Pharmacie und
des Formulares.
§ 353.
a. Die Pharmacie lehrt diejenigen Bereitungen der
Arzneykoͤrper kennen, welche wegen ihrer auf ſehr viele
Krankheitsfaͤlle paſſenden Wuͤrkſamkeit fuͤr gewoͤhnlich in den
Officinen verfertigt, und daſelbſt fuͤr immer aufbewahrt
werden, und verbindet hiermit die Regeln, nach welchen
man bey Sammlung, Aufbewahrung und Bereitung der
Arzneykoͤrper verfahren muß. Die Vorſchriften, nach wel-
chen dieſe Bereitungen vorgenommen werden, heiſſen Offi-
cinalformeln.
§ 354.
Wird die Pharmacie als eine eigne Kunſt (Apotheker-
kunſt) betrachtet, welche deshalb auch ein beſonderes Stu-
dium erfordert, ſo werden in ihren Umfang auch die Huͤlfs-
kenntniſſe aufgenommen, welche ſie mit der dynamiſchen
Pharmakologie gemein hat, naͤmlich die Droguenlehre.
§ 355.
b. Das Formulare oder die Receptirkunſt
lehrt die Regeln, nach welchen der Arzt ſolche Bereitungen
der
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |