Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800.Zweyter Theil. Kranken angemessenen größern Modification fähig sind(Symptome), und endlich die Würkungen derselben und der ganzen Krankheit -- gehörig auseinander zu setzen. § 295. Einige dieser Untersuchungen machen einzelne Zweige § 296. 1. Die Zusammenstellung der Krankheiten nach ihren § 297. A. Nimmt sie ihre Eintheilungsgründe her von den we- § 298. a) Wenn sie hier auf das Zusammentreffen der man- § 299. b) Wählt sie aber eine einzelne Klasse von Sympto- § 300.
Zweyter Theil. Kranken angemeſſenen groͤßern Modification faͤhig ſind(Symptome), und endlich die Wuͤrkungen derſelben und der ganzen Krankheit — gehoͤrig auseinander zu ſetzen. § 295. Einige dieſer Unterſuchungen machen einzelne Zweige § 296. 1. Die Zuſammenſtellung der Krankheiten nach ihren § 297. A. Nimmt ſie ihre Eintheilungsgruͤnde her von den we- § 298. a) Wenn ſie hier auf das Zuſammentreffen der man- § 299. b) Waͤhlt ſie aber eine einzelne Klaſſe von Sympto- § 300.
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Zweyter Theil.
Kranken angemeſſenen groͤßern Modification faͤhig ſind
(Symptome), und endlich die Wuͤrkungen derſelben und der
ganzen Krankheit — gehoͤrig auseinander zu ſetzen.
§ 295.
Einige dieſer Unterſuchungen machen einzelne Zweige
der Noſologie aus; dieſe ſind naͤmlich die Syſtematik der
Noſologie, die Diagnoſtik, die Prognoſtik und die pathologi-
ſche Semiotik.
§ 296.
1. Die Zuſammenſtellung der Krankheiten nach ihren
gemeinſchaftlichen Erſcheinungen, und ihrer darauf beru-
henden Klaſſification in Klaſſen, Ordnungen ꝛc. macht den
Gegenſtand der noſologiſchen Syſtematik aus.
§ 297.
A. Nimmt ſie ihre Eintheilungsgruͤnde her von den we-
niger weſentlichen Erſcheinungen oder Symptome der Krank-
heit, ſo wird ſie zur ſymptomatiſchen Syſtematik,
welche mit der ſyſtematiſchen Naturbeſchreibung uͤberein
kommt, weil beyde auf bloßer Wahrnehmung beruhen (§ 158).
§ 298.
a) Wenn ſie hier auf das Zuſammentreffen der man-
nichfaltigen Symptome, und alſo auf den geſammten Cha-
rakter der Krankheiten, als bloßer Erſcheinungen, Ruͤckſicht
nimmt, ſo liefert ſie ein natuͤrliches Syſtem der
Krankheiten (§ 160).
§ 299.
b) Waͤhlt ſie aber eine einzelne Klaſſe von Sympto-
men zu ihrem Eintheilungsgrunde, ſo bildet ſie ein kuͤnſt-
liches Syſtem der Krankheiten (§ 161).
§ 300.
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