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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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Cap. 3. Von den Assecuranzen.
Assecuradör läßt sich den Mangel der Anzeige von
Marken und Numern gefallen, welches freilich
nicht ohne Bedenklichkeit ist, behält sich aber, wie
bei andern etwa durch Irrthum zwiefach geschlossenen
Assecuranzen, vor, daß, wenn diese nicht Statt hat,
er die Prämie mit Abzug eines 1/2 p. C. ristornire.

§. 22.

Es ist natürlich, daß ein Kaufmann, welcher
eine Unternehmung von Belang über See macht,
bei dem Verlust seiner Güter auch den Verlust des
bei deren glüklicher Anlangung mit Grunde zu hoffen-
den Gewinns empfindlich fühle. Dies mögte Grund
genug für jeden bedächtlichen Kaufmann sein, eine
Versicherung auf diesen Gewinn besonders zu neh-
men. Aber die Prämie dafür ist immer gewisser
Verlust, welcher in jedem Fall gelitten werden muß,
die Speculation schlage ein oder nicht, und ein Kauf-
mann, der aus zu grosser Behutsamkeit jeden von
seinen Unternehmungen über See zu hoffenden Ge-
winn versichern lassen wollte, mögte am Ende nicht
viel gewinnen. Daher sind solche Versicherungen,
die man auf imaginären Gewinn nennt, wenig
gewöhnlich. Nur in den Ausrüstungen von Schiffen
zur Fischerei hat sie zuweilen Statt; doch mehr als
Ersaz des Verlustes, den eine verlohrne Reise ent-
stehen macht, wenn Volkshäuer und Victualien ver-

Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.
Aſſecuradoͤr laͤßt ſich den Mangel der Anzeige von
Marken und Numern gefallen, welches freilich
nicht ohne Bedenklichkeit iſt, behaͤlt ſich aber, wie
bei andern etwa durch Irrthum zwiefach geſchloſſenen
Aſſecuranzen, vor, daß, wenn dieſe nicht Statt hat,
er die Praͤmie mit Abzug eines ½ p. C. riſtornire.

§. 22.

Es iſt natuͤrlich, daß ein Kaufmann, welcher
eine Unternehmung von Belang uͤber See macht,
bei dem Verluſt ſeiner Guͤter auch den Verluſt des
bei deren gluͤklicher Anlangung mit Grunde zu hoffen-
den Gewinns empfindlich fuͤhle. Dies moͤgte Grund
genug fuͤr jeden bedaͤchtlichen Kaufmann ſein, eine
Verſicherung auf dieſen Gewinn beſonders zu neh-
men. Aber die Praͤmie dafuͤr iſt immer gewiſſer
Verluſt, welcher in jedem Fall gelitten werden muß,
die Speculation ſchlage ein oder nicht, und ein Kauf-
mann, der aus zu groſſer Behutſamkeit jeden von
ſeinen Unternehmungen uͤber See zu hoffenden Ge-
winn verſichern laſſen wollte, moͤgte am Ende nicht
viel gewinnen. Daher ſind ſolche Verſicherungen,
die man auf imaginaͤren Gewinn nennt, wenig
gewoͤhnlich. Nur in den Ausruͤſtungen von Schiffen
zur Fiſcherei hat ſie zuweilen Statt; doch mehr als
Erſaz des Verluſtes, den eine verlohrne Reiſe ent-
ſtehen macht, wenn Volkshaͤuer und Victualien ver-

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[85/0093] Cap. 3. Von den Aſſecuranzen. Aſſecuradoͤr laͤßt ſich den Mangel der Anzeige von Marken und Numern gefallen, welches freilich nicht ohne Bedenklichkeit iſt, behaͤlt ſich aber, wie bei andern etwa durch Irrthum zwiefach geſchloſſenen Aſſecuranzen, vor, daß, wenn dieſe nicht Statt hat, er die Praͤmie mit Abzug eines ½ p. C. riſtornire. §. 22. Es iſt natuͤrlich, daß ein Kaufmann, welcher eine Unternehmung von Belang uͤber See macht, bei dem Verluſt ſeiner Guͤter auch den Verluſt des bei deren gluͤklicher Anlangung mit Grunde zu hoffen- den Gewinns empfindlich fuͤhle. Dies moͤgte Grund genug fuͤr jeden bedaͤchtlichen Kaufmann ſein, eine Verſicherung auf dieſen Gewinn beſonders zu neh- men. Aber die Praͤmie dafuͤr iſt immer gewiſſer Verluſt, welcher in jedem Fall gelitten werden muß, die Speculation ſchlage ein oder nicht, und ein Kauf- mann, der aus zu groſſer Behutſamkeit jeden von ſeinen Unternehmungen uͤber See zu hoffenden Ge- winn verſichern laſſen wollte, moͤgte am Ende nicht viel gewinnen. Daher ſind ſolche Verſicherungen, die man auf imaginaͤren Gewinn nennt, wenig gewoͤhnlich. Nur in den Ausruͤſtungen von Schiffen zur Fiſcherei hat ſie zuweilen Statt; doch mehr als Erſaz des Verluſtes, den eine verlohrne Reiſe ent- ſtehen macht, wenn Volkshaͤuer und Victualien ver-

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/93>, abgerufen am 21.12.2024.