Rolle eines Kaufmanns lange zu spielen, wenn er sich nicht demjenigen gemäß bezeiget, was der gute Glau- be erfodert. Die Empfindungen der Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit mögen in seinem Herzen so schwach sein, als sie immer wollen, so muß er doch in seinen Geschäften den Schein derselben aufs äusserste be- haupten. Wenn hunderte ja tausende von Menschen nach einerlei Bewegungsgründen und in gleichem Zwecke handeln, so entsteht natürlich eine Uebereinstim- mung in ihrem Verfahren auch ohne Vorschrift der Geseze, d. i. eine Gewohnheit oder Usanz.
§. 7.
Die Geschäfte des Kaufmanns sind so mannigfal- tig und gehen in einer solchen Geschwindigkeit zum Teil fort, daß der Kaufmann die Zeit nicht genug da- bei zu sparen weiß. Es wird ihm zu weitläuftig, die gesezmäßige Art zu verfahren in ähnlichen Handlun- gen zu lernen und nachzuahmen. Jeder Handel, den man schließt, ist ein Contract. Nicht nur das Römi- sche, sondern auch andere Rechte geben weitläuftige Vorschriften über die Contracte, die Bedingnisse, un- ter welchen sie gültig sein sollen, und schreiben gewisse Feyerlichkeiten vor, unter welchen sie vollzogen werden müssen. Der Kaufmann hat sich nohtgedrungen frei davon machen müssen, und schließt und vollzieht die wichtigsten Contracte mit Beiseitesetzung aller derer
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
Rolle eines Kaufmanns lange zu ſpielen, wenn er ſich nicht demjenigen gemaͤß bezeiget, was der gute Glau- be erfodert. Die Empfindungen der Ehrlichkeit und Rechtſchaffenheit moͤgen in ſeinem Herzen ſo ſchwach ſein, als ſie immer wollen, ſo muß er doch in ſeinen Geſchaͤften den Schein derſelben aufs aͤuſſerſte be- haupten. Wenn hunderte ja tauſende von Menſchen nach einerlei Bewegungsgruͤnden und in gleichem Zwecke handeln, ſo entſteht natuͤrlich eine Uebereinſtim- mung in ihrem Verfahren auch ohne Vorſchrift der Geſeze, d. i. eine Gewohnheit oder Uſanz.
§. 7.
Die Geſchaͤfte des Kaufmanns ſind ſo mannigfal- tig und gehen in einer ſolchen Geſchwindigkeit zum Teil fort, daß der Kaufmann die Zeit nicht genug da- bei zu ſparen weiß. Es wird ihm zu weitlaͤuftig, die geſezmaͤßige Art zu verfahren in aͤhnlichen Handlun- gen zu lernen und nachzuahmen. Jeder Handel, den man ſchließt, iſt ein Contract. Nicht nur das Roͤmi- ſche, ſondern auch andere Rechte geben weitlaͤuftige Vorſchriften uͤber die Contracte, die Bedingniſſe, un- ter welchen ſie guͤltig ſein ſollen, und ſchreiben gewiſſe Feyerlichkeiten vor, unter welchen ſie vollzogen werden muͤſſen. Der Kaufmann hat ſich nohtgedrungen frei davon machen muͤſſen, und ſchließt und vollzieht die wichtigſten Contracte mit Beiſeiteſetzung aller derer
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5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
Rolle eines Kaufmanns lange zu ſpielen, wenn er ſich
nicht demjenigen gemaͤß bezeiget, was der gute Glau-
be erfodert. Die Empfindungen der Ehrlichkeit und
Rechtſchaffenheit moͤgen in ſeinem Herzen ſo ſchwach
ſein, als ſie immer wollen, ſo muß er doch in ſeinen
Geſchaͤften den Schein derſelben aufs aͤuſſerſte be-
haupten. Wenn hunderte ja tauſende von Menſchen
nach einerlei Bewegungsgruͤnden und in gleichem
Zwecke handeln, ſo entſteht natuͤrlich eine Uebereinſtim-
mung in ihrem Verfahren auch ohne Vorſchrift der
Geſeze, d. i. eine Gewohnheit oder Uſanz.
§. 7.
Die Geſchaͤfte des Kaufmanns ſind ſo mannigfal-
tig und gehen in einer ſolchen Geſchwindigkeit zum
Teil fort, daß der Kaufmann die Zeit nicht genug da-
bei zu ſparen weiß. Es wird ihm zu weitlaͤuftig, die
geſezmaͤßige Art zu verfahren in aͤhnlichen Handlun-
gen zu lernen und nachzuahmen. Jeder Handel, den
man ſchließt, iſt ein Contract. Nicht nur das Roͤmi-
ſche, ſondern auch andere Rechte geben weitlaͤuftige
Vorſchriften uͤber die Contracte, die Bedingniſſe, un-
ter welchen ſie guͤltig ſein ſollen, und ſchreiben gewiſſe
Feyerlichkeiten vor, unter welchen ſie vollzogen werden
muͤſſen. Der Kaufmann hat ſich nohtgedrungen frei
davon machen muͤſſen, und ſchließt und vollzieht die
wichtigſten Contracte mit Beiſeiteſetzung aller derer
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 358. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/366>, abgerufen am 22.02.2025.
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